Finanzierung & Förderung

Fördergelder für Unternehmen: Verfügbar für viele Vorhaben

För­der­gel­der gibt es für Un­ter­neh­men und Fir­men je­der Größe, sie hel­fen et­wa bei ei­ner Un­ter­neh­mens­grün­dung oder ge­plan­ten Di­gi­ta­li­sierung. Zwar ste­hen die För­der­gel­der allen Be­trieben offen, doch die pas­sen­den För­der­töp­fe fin­den sich meis­tens nur mit Un­ter­stüt­zung.

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Staatliche Fördergelder sind bei Unternehmen beliebt, sowohl für die Unternehmensgründung als auch für Investitionen in Digitalisierung oder erneuerbare Energien. Fördergelder für Firmen senken die Finanzierungskosten, erhöhen die Rentabilität und machen manche betriebliche Investitionen erst möglich, wenn Banken ein zu hohes Finanzierungsrisiko sehen. Es gibt Fördergelder für etablierte Unternehmen sowie neu gegründete Firmen jeder Größe für nahezu jede Investition von wirtschaftlichem Vorteil. Die Förderungen helfen bei der Finanzierung von Forschung und Entwicklung, Maschinen und Anlagen, der Markteinführung von Produkten oder Neueinstellungen. Auch wer auf eine energieeffizientere Produktion umstellt, sich beraten lässt oder in strukturschwachen Regionen investiert, kann staatliche Finanzspritzen beantragen. Fördergelder für Unternehmen – besonders für Unternehmensgründung und Digitalisierung – gibt es sowohl vom Bund als auch von den einzelnen Bundesländern. Viele der über 2.000 Fördertöpfe werden aus EU-Mitteln refinanziert. Fördergelder einiger EU-Programme müssen Unternehmen wiederum direkt bei den zuständigen europäischen Stellen beantragen. Es ist also mitunter schwierig, den richtigen Fördertopf zu finden.

Welche Fördergelder gibt es für Unternehmen und kleine Firmen?

Fördergelder: Von der Unternehmensgründung bis zur Digitalisierung

Zuschüsse und Förderkredite: Attraktive Fördergelder für Firmen

Gute Vorbereitung sichert Finanzierung und staatliche Förderung

Forschung und Entwicklung: Fördergelder für innovative Unternehmen

Staatliche Forschungszulage: Steuergutschrift vom Finanzamt

Mehr Fördergelder für Digitalisierung und Energieeffizienz

Wie finden Firmen die passenden Fördergelder für ihr Vorhaben?

Wel­che För­der­gel­der gibt es für Un­ter­neh­men und klei­ne Fir­men?

Fördergelder für Unternehmen per Gießkanne zu verteilen, bringt selten den gewünschten Effekt. Wenn er Fördergelder für die Neuansiedlung von Unternehmen oder innovativen Firmen ausgibt, verfolgt der Staat klare wirtschaftliche und strukturpolitische Ziele. Solche Fördergelder sollen beispielsweise die Nachfolge oder Unternehmensgründung sichern oder Investitionen in Digitalisierung und Innovationen ermöglichen. Unternehmerinnen und Unternehmer, die in strukturschwachen Regionen investieren, bekommen besonders hohe Finanzspritzen. Dadurch kann die Wirtschaft wachsen, und es entstehen neue Arbeitsplätze. Aus dem gleichen Grund vergeben Bund und Länder auch Fördergelder für zukunftsträchtige Forschungsprojekte mittelständischer Unternehmen und technikaffiner Firmen, die – teils in Kooperation mit Hochschulen oder Forschungsinstituten – an der Entwicklung innovativer Anwendungen wie Künstlicher Intelligenz oder Impfstoffen arbeiten. Oft ermöglichen erst staatliche Fördergelder die Unternehmensgründung und Finanzierung innovativer Start-ups, weil viele Fremdkapitalgeber dieses Risiko scheuen. Bund und Länder vergeben darum Gründungs- sowie Forschungszuschüsse und Fördergelder für die Digitalisierung. Die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften der Länder stellen Eigenkapital für das weitere Wachstum zur Verfügung.

För­der­gel­der: Von der Un­ter­neh­mens­grün­dung bis zur Di­gi­ta­li­sie­rung

Stark nachgefragt sind Fördergelder für Unternehmen und innovative Firmen besonders bei der Unternehmensgründung und kostspieligen Investitionen wie der Digitalisierung. Hoher Beliebtheit erfreuen sich dabei vor allem staatliche Zuschüsse, weil Betriebe diese nicht zurückzahlen müssen. Solche Finanzspritzen sind aber klar zweckgebunden und an Kriterien geknüpft, die Begünstigte erfüllen und nachweisen müssen. Fördergelder gibt es sowohl für größere Unternehmen als auch für kleinere Firmen. Bei Kleinbetrieben ist die Förderquote höher. Je nach Programm beträgt sie zwischen 15 und 60 Prozent der Investitionssumme. Die Fördergelder sollen Unternehmen einen Anreiz bieten,

  • sich in einer bestimmten Region anzusiedeln,
  • Arbeitsplätze zu schaffen,
  • den Standort auszubauen und in die Produktion vor Ort zu investieren,
  • die Produktpalette zu erweitern und besser zu vermarkten,
  • sich neue Absatzwege, etwa durch eine Messeteilnahme, zu erschließen,
  • in bestimmte Technologien zu investieren,
  • Produktionsprozesse energieeffizienter zu gestalten,
  • stärker in Maßnahmen zum Klimaschutz zu investieren,
  • Innovationen voranzutreiben,
  • Forschung und Entwicklung auszuweiten oder
  • sich vor wichtigen unternehmerischen Weichenstellungen beraten zu lassen.

Zu­schüs­se und För­der­kre­di­te: Attrak­ti­ve För­der­gel­der für Fir­men

Auch die Palette der Fördermöglichkeiten ist breit gefächert. Neben Zuschüssen können Betriebe zinsgünstige Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder der Landesförderbanken beantragen. Zwar sind diese Fördergelder weder für kleinere Firmen noch für größere Unternehmen gratis, sie müssen stets zurückgezahlt werden. Der Zins ist aber meistens günstiger als bei einer klassischen Kreditfinanzierung. Darüber hinaus locken Förderkredite – wie Fördergelder für Unternehmensgründung oder Digitalisierung – teils mit Tilgungszuschüssen, tilgungsfreien Anlaufjahren oder einer Haftungsfreistellung für die durchleitende Hausbank. Solche staatlichen Ausfallbürgschaften helfen Kleinunternehmern und Selbstständigen bei der Kreditfinanzierung, indem sie den Banken einen Teil des Risikos abnehmen. Teils sind sie bereits in den Förderprogrammen enthalten. Darüber hinaus sichern die Bürgschaftsbanken der Länder seit Jahresbeginn 2023 deutlich höhere Finanzierungsvolumina ab. Die Grenze für Ausfallbürgschaften reicht jetzt bis zu zwei Millionen Euro. Bei manchen Vorhaben lassen sich die verschiedenen Formen der möglichen Fördergelder für Unternehmen und innovative Firmen – Zuschuss, Förderkredit und Bürgschaft – auch miteinander kombinieren.

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Gu­te Vor­be­rei­tung si­chert Fi­nan­zie­rung und staat­li­che För­de­rung

Zwar stehen auf der staatlichen Förderliste zahlreiche betriebliche Investitionen. Doch viele Unternehmen wissen nicht, dass sie Fördergelder für ihr konkretes Vorhaben beantragen können. Gerade Mittelständler verlassen sich beim Thema Finanzierung weiterhin überwiegend auf die Hausbank. Dort aber sind nicht alle Fördertöpfe bekannt. Deshalb sollten kleine und mittelständische Unternehmen vor dem Bankgespräch mit Fachleuten prüfen, ob sich Fördergelder in die Finanzierung einbauen lassen. Dabei hängt es von mehreren Faktoren ab, ob – und in welcher Höhe – Unternehmen oder innovative Firmen tatsächlich Fördergelder etwa für eine Unternehmensgründung, die weitere Digitalisierung oder eine energieeffizientere Produktion bekommen. Diese Faktoren sind insbesondere

  • das konkrete Vorhaben,
  • die benötigten finanziellen Mittel,
  • der Firmensitz,
  • die Unternehmensgröße sowie
  • die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Denn sind die Fördertöpfe erst einmal leer, können Unternehmen keine Fördergelder mehr beantragen – egal wie fortschrittlich und zukunftsweisend die geplante Investition auch sein mag. Unternehmerinnen und Unternehmer sollten sich daher frühzeitig mit der Finanzierung geplanter Vorhaben und den damit verfolgten Unternehmenszielen beschäftigen. Wer genügend Liquidität und Rücklagen hat, ist unabhängiger, bekommt leichter einen Kredit und muss nicht zwingend mit einer staatlichen Finanzspritze kalkulieren. Gut vorbereitet zu sein, zahlt sich beim Bankgespräch immer aus und eröffnet zusätzliche Finanzierungsspielräume. Vor allem, wenn die Hausbank die Fördergelder für eine Firma beantragen und die Rentabilität des Vorhabens prüfen muss. Dieses Hausbankprinzip gilt für die meisten Förderkredite der KfW. Auch für eine Beratung im Vorfeld der Investition lassen sich Fördergelder beantragen – etwa zur Planung der Unternehmensgründung oder eines Projekts zur Digitalisierung. Der Staat beteiligt sich an den Kosten. Die Programme von Bund und Ländern übernehmen in der Regel 50 bis 80 Prozent der Beratungshonorare.

For­schung und Ent­wicklung: För­der­gel­der für inno­va­ti­ve Un­ter­neh­men

Forschungs- und Entwicklungsprojekte sind meistens teuer, und nicht jede Investition schlägt sich später in steigenden Umsatzzahlen nieder. Technischer oder medizinischer Fortschritt ist ohne Forschung und Entwicklung jedoch kaum möglich. Deshalb vergeben sowohl Bund und Länder als auch die EU Fördergelder für innovative Unternehmen und technikaffine Firmen – sei es für eine Unternehmensgründung oder konkrete Forschungsprojekte zur Digitalisierung, Informations- und Kommunikationstechnologien oder Medizintechnik. Das Spektrum der Fördermöglichkeiten ist breit gefächert: Fördergelder erhalten sowohl Unternehmen mit eigener Forschungsabteilung als auch Firmen, die mit Hochschulen und Instituten kooperieren. Ein Beratungsangebot der Bundesregierung soll vor allem KMU einen Weg durch den Förderdschungel bahnen und für diese Firmen passende Fördergelder finden. Die bestehen oft aus einem nicht zurückzahlbaren Zuschuss, der sich – je nach Programm – mitunter mit Förderkrediten kombinieren lässt. Über die länderspezifischen Förderungen informieren die jeweiligen Wirtschafts- oder Forschungsministerien. Eine Vorrecherche via Förderdatenbank des Bundes zeigt, welche Fördergelder ein Unternehmen für das geplante Forschungsprojekt beantragen kann.

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För­der­gel­der für for­schen­de Un­ter­neh­men von Län­dern, Bund und EU

Auch der Bund vergibt Fördergelder für forschende Unternehmen und innovative Firmen – nicht nur für die Unternehmensgründung und das Trendthema Digitalisierung. Die staatliche Innovations- und Forschungsförderung ist breit angelegt. Sie reicht von der Innovationsberatung zur Erarbeitung einer Potenzialanalyse sowie eines Realisierungskonzepts bis zur Finanzierung von Spitzenforschung in kleinen und mittleren Betrieben. Viele Programme schreiben Fördergelder mit dem Schwerpunkt auf besonders technikaffinen Firmen aus. Neben der Digitalisierung stehen dabei auch Ressourceneffizienz und Klimaschutz, Produktionstechnologien sowie die Materialforschung im Fokus der staatlichen Förderung. Zu den bekanntesten Förderinstrumenten zählt ZIM, das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand. Es vergibt Fördergelder an Unternehmen sowie Innovationsnetzwerke mehrerer Firmen, die an innovativen Produkten, Verfahren oder technischen Dienstleistungen arbeiten. Auch das europäische Rahmenprogramm Horizont fördert Forschung und Innovationen – die aktuelle Richtlinie steckt den Rahmen bis 2027 ab. Über 95 Milliarden Euro stehen zur Verfügung. An deutsche Forschungseinrichtungen und Unternehmen flossen in der Vergangenheit jährlich Fördergelder von durchschnittlich 1,4 Milliarden Euro.

Staat­li­che For­schungs­zu­la­ge: Steuer­gut­schrift vom Fi­nanz­amt

Fördergelder für die Unternehmensgründung, Digitalisierung sowie Forschung und Entwicklung erhalten Unternehmen nicht nur in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen. Auch über Steuervergünstigungen lassen sich betriebliche Investitionen fördern, insbesondere durch günstige Abschreibungsregeln, den Investitionsabzugsbetrag (IAB) oder eine höhere Verlustverrechnung. Für innovative Firmen gibt es zusätzliche Fördergelder vom Fiskus in Form einer Steuergutschrift. Gemeint ist die Forschungszulage, die in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen via Elster bei ihrem Finanzamt beantragen können. Bis zu 25 Prozent ihrer förderfähigen F&E-Aufwendungen, vor allem Arbeitslöhne, können sich Gewerbebetriebe und Selbstständige mit ihrer Steuerschuld verrechnen lassen. Die jährliche Obergrenze liegt bei einer Million Euro. Überschüsse zahlt das Finanzamt aus. Diese indirekten Fördergelder für innovative Unternehmen und forschende Firmen gibt es allerdings nur, wenn die zuständige staatliche Stelle das Forschungsprojekt

  • zuvor als förderfähig einstuft und
  • dies bescheinigt

Konkrete inhaltliche Vorgaben etwa zum Forschungsbereich gibt es nicht. Allerdings ist die Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung genauer darzulegen und ihr wirtschaftlicher Nutzen aufzuzeigen. Gelingt dies, erhalten Unternehmen die Fördergelder als Steuergutschrift bei der nächsten Festsetzung der Körperschaft- oder Einkommensteuer. Förderfähig sind die Arbeitslöhne der Forscherinnen und Entwickler, Eigenleistungen von Einzelunternehmern sowie 60 Prozent der Kosten für Auftragsforschung. Ein Viertel dieser förderfähigen Kosten lässt sich als Forschungszulage steuerlich geltend machen. Fragen zu dieser steuerlichen Förderung beantwortet die Steuerberatungskanzlei. Sie hilft auch bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.

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Mehr För­der­gel­der für Di­gi­ta­li­sie­rung und En­er­gie­ef­fi­zienz

Die Bundesregierung hat sich die wirtschaftliche Transformation auf die Fahnen geschrieben. Neben Zuschüssen und Förderkrediten zur Unternehmensgründung gibt es deshalb mehr Fördergelder für Firmen und Unternehmen, die in Digitalisierung und Energieeffizienz investieren. Sowohl die Länder als auch der Bund zahlen Fördergelder in Form von Zuschüssen zur Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen aus. Folgende Bundesprogramme sind für den Mittelstand interessant: 

  • Digital Jetzt: Fördergelder bis 50.000 Euro können Unternehmen für Projekte zur Digitalisierung sowie die Qualifizierung von Beschäftigten beantragen. Das Programm läuft bis Ende 2023 und gewährt einen Zuschuss zwischen 30 und 40 Prozent der nachgewiesenen Investitionskosten.
  • Go-digital: Dieses Programm stellt Fördergelder für kleine und mittlere Firmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks zur Verfügung. Die Fördergelder unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung der Digitalisierung durch einen Beratungszuschuss in Höhe von 50 Prozent. Autorisierte Beratungsunternehmen helfen etwa beim Erarbeiten einer Digitalisierungsstrategie und stellen auch den Förderantrag.

Diese Fördergelder zur Digitalisierung können Unternehmen mit einem zinsgünstigen Förderkredit der KfW kombinieren. Staatliche Fördergelder helfen aber nicht nur bei der Unternehmensgründung und Digitalisierung. Der Bund zahlt auch hohe Zuschüsse zur Förderung der Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, kurz EEW. Wird der Antrag genehmigt, übernimmt der Staat bis zu 55 Prozent der Investitionskosten, aber insgesamt maximal 15 Millionen Euro. Die Fördergelder erhalten Unternehmen sowohl zur Anschaffung effizienterer Produktionsanlagen als auch zur Optimierung des gesamten Prozesses. Das Programm fördert außerdem Querschnittstechnologien, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie Transformationskonzepte. Alternativ können kleine Firmen sowie mittlere Unternehmen für ihre Investitionen auch Fördergelder der KfW nutzen. Die Förderbank vergibt zu den gleichen Bedingungen einen zinsgünstigen Förderkredit inklusive Tilgungszuschuss.

Wie fin­den Fir­men die pas­sen­den För­der­gel­der für ihr Vor­ha­ben?

Mehr als 2.000 Fördertöpfe unterstützen betriebliche Investitionen. Die passenden Fördergelder für ihr Vorhaben zu finden, fällt Unternehmen, besonders kleinen und mittleren Firmen, deshalb schwer. Ob und wo es Fördergelder für die geplante Unternehmensgründung, die Investition in Digitalisierung oder neue Maschinen gibt, müssen Unternehmen recherchieren. Die Förderdatenbank des Bundes erlaubt eine gezielte Suche. Kommen ein oder mehrere Programme in Frage, sind grundsätzliche Fragen zu klären. Erfüllt das Unternehmen die Voraussetzungen? Wo ist der Förderantrag zu stellen und welche Unterlagen sowie Nachweise sind einzureichen? Um die Fördergelder zu erhalten, sollten Unternehmen die Förderbedingungen genau studieren und einhalten. Wer hier schludert, bekommt weder einen Zuschuss noch einen zinsgünstigen Förderkredit. Spezialisierte Förderberatungen, die regionalen Industrie- und Handelskammern beziehungsweise Handwerkskammern sowie natürlich Steuerberatungskanzleien mit Finanzierungs-Knowhow helfen, den richtigen Fördertopf zu finden und den Antrag zu stellen.

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Crowd-Finanzierung aus Unternehmenssicht

Crowdfinanzierungen erfreuen sich im Zeitalter der Digitalisierung zunehmender Beliebtheit. Die restriktiven Vorgaben im Bankensektor erschweren gerade für kleine und mittlere Unternehmen den Zugang zu klassischen Finanzierungsinstrumenten. Während sich Banken an die Basel-Richtlinien und an die eigenen bankinternen Vergaberichtlinien halten müssen, entscheiden die privaten Investorinnen und Investoren oft anhand der Idee, der Marke oder des eigenen Portemonnaies. Im Fachbuch Crowd-Finanzierung aus Unternehmenssicht erhalten Sie wertvolle praxisnahe Tipps zur Finanzierungsgestaltung in der Crowd. Das Buch ist erhältlich für DATEV-Mitglieder im DATEV-Shop sowie auch im Buchhandel bei Sack, bei Schweitzer online, bei Amazon oder bei Genialokal.

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Sigrun an der Heiden

ist selbstständige Wirtschaftsredakteurin. Die vermeintlich trockenen Themen wie Steuern, Finanzen und Recht sind ihr Steckenpferd. Sie schreibt für verschiedene Wirtschafts- und Unternehmermagazine sowie Kundenzeitschriften zu den Themen Mittelstand, Steuern und Finanzen, Recht, Nachfolge, Sanierung, Unternehmensführung, Personal, Betriebliche Altersvorsorge sowie Transport und Logistik. Zuvor arbeitete sie als Ressortleiterin bei diversen Unternehmermagazinen, unter anderem „Markt und Mittelstand“.

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