Dass Familienunternehmen frühzeitig die Unternehmensnachfolge in der Geschäftsführung wie auch im Beirat vorbereiten sollten, dürfte inzwischen zur Allgemeinbildung gehören. Das gilt nicht nur für Betriebe, deren Führungskräfte und/oder Anteilseigner sich langsam dem Rentenalter nähern. Schon junge Gründerinnen und Gründer sowie Firmenchefs oder -chefinnen sollten die Unternehmensnachfolge planen – und nicht nur mittel- bis langfristig. Falls ein Mitglied der Geschäftsführung überraschend stirbt oder länger ausfällt, sollte ein Notfallkoffer für die Nachfolgerin oder den Nachfolger im Unternehmen bereitstehen. Gerade bei einer ungeplanten Unternehmensnachfolge sind schnell Vollmachten und wichtige Informationen gefragt. Im Idealfall hat jedes Unternehmen eine Checkliste und aktuelle Unterlagen für die Unternehmensnachfolge stets aktualisiert bereitliegen. Schon deshalb ist es sinnvoll, wenn Unternehmen rechtzeitig eine Beratung zur Unternehmensnachfolge in Anspruch nehmen – nicht erst, wenn es um die Unternehmensbewertung oder Steuerthemen geht. Eine frühzeitige Planung verschafft ihnen mehr Optionen bei der steuerlichen und rechtlichen Gestaltung des Generationswechsels. Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei sind hierfür wichtige Ansprechpartner.
Unternehmensnachfolge ist für jedes Unternehmen ein Thema
Wie wichtig eine kompetente Beratung rund um die Unternehmensnachfolge ist, wissen die Verantwortlichen in den meisten Unternehmen sehr wohl. Das zeigt eine noch immer aktuelle Studie zum Thema: 95 Prozent der Befragten betrachteten die Nachfolgefrage als „für deutsche Unternehmen ein wichtiges Thema“. Für „persönlich relevant“ hielten immerhin 87 Prozent das Thema. Familienunternehmen haben bei der Unternehmensnachfolge zumindest theoretisch mehr Auswahl als mittelständische Betriebe mit diversen externen Anteilseignern. Sie können das Unternehmen vererben, statt es zu verkaufen. In der Realität sticht die Erbschaftskarte aber seltener, als Außenstehende glauben könnten. Oft findet sich auch in Familienbetrieben die Nachfolgerin oder der Nachfolgerin nicht im Unternehmen, sondern außerhalb. Manchmal jedoch klappt es, außerhalb der eigenen Firma tätige Kinder (wieder) für den Familienbetrieb zu begeistern sowie dann die Unternehmensnachfolge mit einer Checkliste schrittweise zu realisieren, wie das Beispiel der Schmid Alarm GmbH in Stockdorf zeigt.
Seit Jahren ist die Unternehmensnachfolge für Familienunternehmen ein großes Thema. Bis 2026 brauchen jährlich geschätzt rund 38.000 Unternehmen einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin. Insgesamt steht in den nächsten fünf Jahren für rund 190.000 Firmen ein Generationswechsel an, schätzt das Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM). In der Vergangenheit haben laut IfM jährlich im Schnitt rund gut 70.000 Unternehmerinnen und Unternehmer ihren Betrieb an die nächste Generation weitergegeben. Dabei hat es immerhin etwa jede vierte Firma kalt erwischt, weil der Chef oder die Chefin erkrankt oder überraschend gestorben war. Viele davon, ohne sich vorher um die Suche nach einem Nachfolger oder einer Nachfolgerin fürs Unternehmen zu kümmern.
Die Lage ist für Nachfolger im Unternehmen derzeit eher günstig
Anders als in früheren Krisenzeiten sind die Rahmenbedingungen für Nachfolger, die in ein Unternehmen einsteigen wollen, derzeit Corona-bedingt eher günstig, wenn die Beratung stimmt. Zwischen 2017 und 2019 waren Unternehmensverkäufe oft teuer und auch im Rahmen der Unternehmensnachfolge erworbene Familienunternehmen mitunter überbewertet. Nachdem der Markt 2020 einbrach, werden jetzt wieder mehr Unternehmensverkäufe zu realistischen Preisen erwartet. Eine gute Nachricht für alle, die auf externe Interessentinnen oder Interessenten angewiesen sind: Dank vieler Entlassungen mit teilweise großzügigen Abfindungen dürften die zur Übernahme anstehenden Unternehmen auf mehr potenzielle Käuferinnen und Käufer hoffen, die eine gute Gelegenheit vermutlich wahrnehmen würden, erwartet Birgit Felden. Die Professorin für Management KMU und Unternehmensnachfolge leitet an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin den Studiengang Unternehmensgründung und –nachfolge. Wichtig ist allerdings, dass der Senior oder die Seniorin die Unternehmensnachfolge mit einer entsprechenden Checkliste vorbereitet, um nichts zu übersehen.
Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen: Kindersache
Gerade Inhaberinnen und Inhaber von Familienunternehmen sondieren natürlich zuerst einmal die Chancen für eine Unternehmensnachfolge im Familienkreis. Denn einer Studie zufolge wünschen sich die meisten für ihr Unternehmen einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin aus der Familie. Oft lässt sich nach intensiver Beratung im Familienkreis eine Lösung für die Unternehmensnachfolge finden. Nach der früher recht üblichen Senior- und Juniorchef-Konstellation ist längst auch die „Generation Tochter“ in Familienunternehmen verbreitet. So berief etwa Berthold Leibinger seine Tochter Nicola Leibinger-Kammüller zur Chefin des Werkzeugmaschinenbauers Trumpf. Julia Esterer übernahm von ihrem Vater den hessischen Tanklastzugspezialisten Esterer in Helsa. Dass der Trend zur Tochter als Patriarchen-Nachfolgerin nicht neu ist, zeigt das Beispiel Sybill Storz. Sie trat 1950 in das von ihrem Vater gegründete Pharmaunternehmen Karl Storz Endoskope ein und baute es zu einem Konzern aus.
Handwerksunternehmen gehen öfter an die eigenen Kinder
Im Handwerk treten mehr Kinder in die Fußstapfen der Eltern als in anderen Wirtschaftsbereichen. In der Hälfte aller Fälle findet die Unternehmensnachfolge im Familienunternehmen hier dergestalt statt, dass Söhne, Töchter oder andere Angehörige einsteigen. Jeder vierte Handwerksbetrieb landet in den Händen von Beschäftigten. Die Suche nach einem Nachfolger für diese Unternehmen konzentriert sich also auf einen engeren Kreis. Was der Nachfolger aus dem Unternehmen macht, ist dabei stark vom Familienfaktor bestimmt, so Dr. Robert Mayr, CEO der DATEV eG. Denn das traditionsreiche Handwerk ist nicht automatisch unmodern – viele Betriebe nutzen die Unternehmensnachfolge mithilfe der richtigen Beratung für Modernisierung und Digitalisierung. Familienbetriebe, die Angehörige angestellt beschäftigen, sollten ihnen schriftlich die Festanstellung bestätigen. Mit Blick auf den vom Finanzamt geforderten Fremdvergleich ist ein von der Steuerberatungskanzlei genau ausgearbeiteter Vertrag wichtig. Ohne Schriftstück gibt es für nach dem plötzlichen Tod von Chef oder Chefin hinterbliebene Angestellte womöglich Probleme mit Arbeitsagentur oder Sozialversicherung.
Familienverfassung hilft Unternehmensnachfolge sichern
Gerade wenn die Familie rund um ein Familienunternehmen größer ist, verhindert eine kompetente Beratung mit dem Blick auf das große Ganze möglichen Ärger bei der Unternehmensnachfolge. Für viele Unternehmen dürfte es sinnvoll sein, die Nachfolgeplanung mit dem Erarbeiten einer Familienverfassung zu verbinden. Lohnen kann sich das insbesondere für die Inhaberinnen und Inhaber größerer Betriebe oder für verzweigte Familien. Und auch, wenn das Unternehmen stark wächst. Am besten sollten Unternehmen diese Hausaufgaben vor der Suche nach dem Nachfolger oder der Nachfolgerin erledigt haben. Die Familienverfassung ist eine Art Grundgesetz für die Firma und die damit verbundene Familie. Sie ist konkreter als ein Gesellschaftsvertrag und legt die Leitlinien sowie Werte für das Unternehmen fest. Beim Abfassen behilflich sein kann die Rechtsanwalts- oder/oder Steuerberatungskanzlei. Verfassungsartikel so einer Familienverfassung können betreffen:
- Ziele, Werte und Selbstverständnis des Unternehmens etwa mit Blick auf Nachhaltigkeit, Arbeitsbedingungen oder auch beispielsweise gesellschaftliche Verantwortung.
- Vorstellungen bezüglich der Eigentumsverhältnisse. Etwa die Frage, wer aus der engeren oder weiteren Familie zum Gesellschafter oder zur Gesellschafterin werden oder Anteile kaufen darf.
- Welche Rolle die Familienmitglieder im Unternehmen einnehmen, also etwa, ob die für sie vorgesehenen Funktionen dort beschränkt werden.
- Wie mit Konflikten in der Familie und im Unternehmen konstruktiv umgegangen werden soll und wie diese möglichst gelöst werden sollen.
Auch Fragen der Nachfolge kann eine Familienverfassung regeln, etwa ob das Unternehmen als Altersversorgung für die Familie dienen soll und ob es einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin aus der Familie geben soll. Die Steuerberatungs- und/oder Rechtsanwaltskanzlei offeriert außerdem Beratung bei der Frage, was es mit Blick auf die Unternehmensnachfolge rund um Testament, Gesellschaftsverträge und Ehe- und Erbverträge sowie die Erbschaftsteuer zu regeln und zu beachten gibt.
Nicht auf Kinder warten – Nachfolgeplanung starten
Ganz wichtig ist in Familienunternehmen, dass sich der Firmenchef oder die -chefin nicht durch familiäre Faktoren von der Planung der Unternehmensnachfolge abhalten lässt, wenn sich Sohn oder Tochter lieber erst anderweitig orientieren wollen. Das ist in Familienunternehmen nicht selten, und oft landet die Unternehmensnachfolge dann erstmal auf der langen Bank – selbst wenn sich bereits abzeichnet, dass der von der älteren Generation präferierte Nachfolger gar nicht ins Unternehmen will. Wer auf einen Meinungsumschwung beim Nachwuchs wartet, tut dies zumeist vergebens, zeigt eine Befragung von 34.000 Unternehmerkindern in 34 Länder. Eine Mehrheit will die Nachfolge auch später nicht antreten, ergab die Studie laut FAZ. Über die Hälfte will lieber angestellt woanders arbeiten, hat die Universität Sankt Gallen herausgefunden. Ein Drittel kann sich durchaus eine unternehmerische Tätigkeit vorstellen, allerdings im selbst gegründeten Betrieb. Nur ein Zehntel der potenziellen Nachfolger und Nachfolgerinnen bleibt so als Kandidaten oder Kandidatinnen übrig.
Unternehmensnachfolge braucht Beratung
Je früher Familienunternehmen die Unternehmensnachfolge planen, desto mehr Optionen bleiben. Ganz oben auf der Checkliste zur Unternehmensnachfolge gehört die frühzeitige Suche nach dem Nachfolger oder der Nachfolgerin im Unternehmen als wichtiger Aspekt der übergeordneten Personalstrategie. Eine unterlassene Nachfolgeplanung ist ein grober Fehler, der viele Unternehmen die Existenz oder Unabhängigkeit gekostet hat. Etwa den mehreren Eltern- und Großelterngenerationen bekannten Bobbycar-Hersteller BIG. Nach dem Tod von Firmengründer Ernst Bettag übernahm Konkurrent Simba Dickie das auf die Nachfolge völlig unvorbereitete Unternehmen, was seine Witwe vergeblich zu verhindern versuchte. Je länger es dauert, mit guter Beratung die Unternehmensnachfolge zu planen, um das Familienunternehmen geordnet an den oder die Nachfolger zu übergeben, desto eingeschränkter sind die Möglichkeiten – und die der Erben. Verschleppte Übergaben kosten Geld und Arbeitsplätze, sorgen für Fehlentscheidungen und lassen Familien und Firmen zerbrechen.
Wichtig sind bei der Planung menschliche Erwägungen, beispielsweise das Ziel, den Geschwisterfrieden zu erhalten – etwa durch eine persönliche Erklärung über Motive für Regelungen.
Je vorausschauender die Planung, desto mehr Chancen
Der Chef oder die Chefin sollte rechtzeitig sondieren, wer sich im Familienkreis oder im Unternehmen als Nachfolger oder Nachfolgerin anbietet. Zehn Jahre vor einer anstehenden Unternehmensnachfolge betrachten Fachleute auch für Familienunternehmen als optimal. Falls sich intern niemand für die Unternehmensnachfolge findet, ist eine Möglichkeit, Kandidatinnen oder Kandidaten im Unternehmen für die Nachfolge aufzubauen. Oder aber strategisch den Unternehmensverkauf vorzubereiten. Welche Option in Frage kommt, sollte Gegenstand einer ausführlichen Beratung zur Unternehmensnachfolge unter Berücksichtigung finanzieller, rechtlicher sowie steuerlicher Gesichtspunkte sein. Dabei kann es sich lohnen, neben der Steuerberatungs- und Rechtsberatungskanzlei erfahrene Berater aus dem Private Equity-Bereich zu konsultieren. Die Unternehmensnachfolge kann auch über einen Verkauf sichergestellt werden. Beim Management-Buy-Out (MBO) kaufen eigene Führungskräfte das Unternehmen. Beim Management-Buy-In (MBI) steigen externe Interessenten ins Unternehmen ein und übernehmen die Geschäftsleitung.
Unternehmensnachfolge: MBO und MBI gehören auf Checkliste
Solche unternehmerischen Deals im Rahmen der Unternehmensnachfolge können das ganze Unternehmen mit allen Rechten und Pflichten oder einzelne Teile übertragen. Die Rechts- und/oder Steuerberatungskanzlei sowie auf Mergers & Acquisitions spezialisierte Fachleute helfen mit Beratung und vertraglicher Gestaltung bei dieser Art Unternehmensnachfolge über solche so genannte Asset oder Share Deals. Hier geht es recht weitgehend auch ums Timing, deshalb ist hier sehr vorausschauend zu planen. Eine Unternehmensnachfolge per Buy-Out lässt sich nur ohne Druck rechtlich, finanziell sowie steuerlich gut gestalten – und auch menschlich, mit Blick auf die Familie sowie die Belegschaft.
Die rechtliche und finanzielle Konstruktion inklusive des Vertragswerks für die detaillierte Unternehmensnachfolge im Familienunternehmen muss bei der Beratung durch die Rechts- und/oder Steuerberatungskanzlei auf den Prüfstand. Unternehmerische Verantwortlichkeiten sind zu regeln sowie Vermögenswerte auf die bisherigen Gesellschafter zu verteilen oder übertragen. Außerdem ist die Erbschaftsteuer zu berücksichtigen. Und so, wie sich beim MBO die vorherige Mitarbeit im Unternehmen für den Nachfolger durch einen niedrigeren Preis auszahlt, rechnet sich die Planungsvorarbeit auch für das Unternehmen selbst – Jahre vorher bei der Finanzierung. Seit langem schon sehen Banken als positives Kriterium beim Rating, dass die Unternehmensnachfolge sorgfältig und frühzeitig geplant wird. Auch darum gehört die Unternehmensnachfolge weit oben auf die Checkliste der zu erledigenden strategischen Aufgaben.
Finanzielle Bewertung ist bei Unternehmensnachfolge nicht ohne
Hilfreich ist beim geplanten oder erwogenen Verkauf, den eigenen Betrieb frühzeitig durch die Brille der Interessenten zu betrachten. Unternehmerinnen und Unternehmer müssen dabei die Marktlage für Unternehmensverkäufe und die üblichen Berechnungsmethoden einbeziehen. Zuweilen fällt die Bewertung des Betriebs überraschend schlecht aus, weil mit diesen Methoden errechnete Preise oft stark vom per Buchwertmethode ermittelten Ergebnis abweichen. Rechtzeitig gestartete Maßnahmen zur Wertsteigerung können helfen, den Verkaufspreis noch zu verbessern. Beim Abwägen und betriebswirtschaftlichen sowie steuerlichen Durchrechnen hilft die Beratung zur Unternehmensnachfolge im Familienunternehmen durch die Steuerberaterin oder den Steuerberater. Online-Plattformen erleichtern die Suche nach einem möglichen externen Nachfolger. Eine solche App speziell für die Suche nach einem Nachfolger für das eigene Unternehmen bietet auch schnelle Orientierung darüber, wie sich die aktuelle allgemeine Wirtschaftslage auf den Preis der Firma auswirkt. Auch die Seite „Nachfolge in Deutschland“ bietet neben diversen Informationen einen „nachfolg-o-mat“ für eine Orientierung bei der Unternehmensnachfolge.
Weiche Unternehmensnachfolge ist für viele eine Option
Organisatorisch empfiehlt sich je nach Branche und Situation ein weicher Übergang bei der Unternehmensnachfolge im Familienunternehmen. Bei Arztpraxen etwa ist beliebt, als Inhaber vor dem Ruhestand den Nachfolger oder die Nachfolgerin in Teilzeit ins Unternehmen zu holen. Neben der zeitlichen Entlastung bietet dies den Vorteil, dass sich in Jahren vor dem Ruhestand größere Investitionen etwa in moderne Behandlungseinheiten oder Geräte lohnen. Das spricht auch dafür, dieser Lösung den Vorzug gegenüber den momentan beliebten Verkäufen an Klinikkonzerne oder Finanzinvestoren zu geben. Für Nachfolger wiederum bietet der gleitende Einstieg eine Chance, das eigene Unternehmen mit der Familiengründung zu verbinden. Dies gilt unabhängig davon, ob beim Generationswechsel nun Tochter oder Sohn oder ein externer Nachfolger übernimmt. Auch hier sollten Praxisinhaber die mögliche Lösung und die steuerliche und vertragliche Gestaltung der Nachfolgeregelung eng mit Steuerberater und Anwalt ausarbeiten. Spätestens bei dieser Form der Unternehmensnachfolge sollte die Beratung auch Fragen der Rechtsform umfassen.
Notfallordner gehört auf die Nachfolge-Checkliste
Mittel- und langfristige Planung bleibt das oberste Gebot der gelungenen Unternehmensnachfolge nicht nur im Familienunternehmen. Ebenso wichtig ist aber, für alle noch so unwahrscheinlichen Fälle unsortierter Übergaben von jetzt auf gleich an einen Nachfolger im Unternehmen gerüstet zu sein. Die Rede ist vom Notfallordner, der zumindest in jedem Unternehmen mit Personal existieren sollte. Da hinein gehört – nicht nur wegen der Unternehmensnachfolge, sondern generell – eine Checkliste zu allen wichtigen unternehmerischen Aufgaben mit Zugangsdaten und Passwörtern, technischen Produkt- und Maschinendaten, Bauplänen oder Rezepten und den nötigen Vollmachten, etwa für Geschäftskonten. Fällt also der bisherige Chef oder die bisherige Chefin von einem Tag auf den anderen aus und ist nicht mehr ansprechbar, muss der Nachfolger oder die Nachfolgerin im Unternehmen beispielsweise wissen:
- Gibt es betrieblich festgelegte Regelungen, die für den laufenden Betrieb wichtig sind und die ein ungeplant eingesetzter Nachfolger kennen sollte?
- Wie lauten die Kennwörter für die Computeranlage und Online-Accounts?
- Wer sind die verschiedenen Ansprechpartner bei den verschiedenen Zulieferern? Wer sind deren Ansprechpartner im eigenen Unternehmen?
- Existieren nur mündlich abgesprochene Regelungen etwa zu Abnahmemengen oder Lieferbedingungen ?
- Sind den Stellvertretern Nachlässe und Rabatte bei den Hauptlieferanten bekannt?
- Ist eine Notprokura schriftlich fixiert?
- Wer hat Bankvollmachten, und wer sind die Ansprechpartner bei der Hausbank?
Wichtig dafür ist zu klären:
- Was fällt allein in den Zuständigkeitsbereich des Unternehmers?
- Wer kann diese Tätigkeiten im Notfall übernehmen?
- Und: Existieren entsprechende Vollmachten?
All diese Details sollten der Firmenchef oder die -chefin ganz unabhängig von einer konkret geplanten Unternehmensnachfolge mithilfe der Expertinnen und Experten aus der Steuerberatungs- und auch Anwaltskanzlei zusammenstellen und möglichst mindestens einmal jährlich auf Aktualität prüfen – am besten sofort.