Sind die Voraussetzungen für die permanente Inventur erfüllt, bietet sie per Definition viele Vorteile – ein Stichtag ist nicht einzuhalten. Unternehmen müssen die Bestände nur einmal jährlich erfassen und sie dann fortschreiben. So reduzieren sich Aufwand und Kosten.
Zum Bilanzstichtag erfassen Firmen ihre Bestände. Sind Ablauf und Zeitraum klar definiert, hat die zeitnahe Stichtagsinventur große Vorteile. Die einfache Erklärung: Sie liefert exakte Ergebnisse und damit die solide Basis für einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss.
Unternehmen und Selbständige müssen eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Frist und Termine des Finanzamts sind dabei einzuhalten. Je nach Umsatz ist die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder vierteljährlich fällig. Eine Fristverlängerung bringt Vorteile.
Gesellschafterdarlehen helfen in schlechten Zeiten. Es lauern aber Steuerfallen, von Zinsen und Rückzahlung bis zur Behandlung in der Bilanz. Daher sollten Firmenchefs die Vereinbarung über ein Gesellschafterdarlehen detailliert mit Steuerberater und Anwalt besprechen.
Oft verwerfen Betriebsprüfer die gesamte Buchführung als nicht GoBD-konform. Knackpunkt ist neben der Archivierung die Verfahrensdokumentation. Unternehmer sollten detailliert mit ihrem Steuerberater besprechen, welche Vorgaben wie zu erfüllen sind.
Finanzbeamte dürfen unangemeldet die Kasse prüfen. Ohne Checkliste und saubere Verfahrensdokumentation birgt diese Kassennachschau viele Risiken. Stimmt der Geldbetrag nicht oder sind die Aufzeichnungen fehlerhaft, geht der Fiskus direkt zur Außenprüfung über.
Die Corona-Krise hat die Wirtschaft hart getroffen. Die Bundesregierung steuert gegen und senkt ab 1. Juli 2020 befristet die Mehrwertsteuer. Was Unternehmer nun bei Preisauszeichnung, Gutscheinen oder ihrem elektronischen Kassensystem beachten müssen.
Firmen müssen vorsichtig sein: Betriebsprüfer vermuten bei Vorteilen für Anteilseigner oder ihnen nahestehende Personen rasch verdeckte Gewinnausschüttung. Laufen Kosten über den Betrieb oder verzichtet die Gesellschaft auf Einnahmen, schaut der Fiskus sehr genau hin.
Selbst viele kleine Unternehmen sind zur Veröffentlichung und Offenlegung der Bilanz im Bundesanzeiger verpflichtet. Das soll größere Transparenz bringen. Firmenchefs können mit dem Steuerberater besprechen, wie sie möglichst wenig Zahlen publizieren müssen.