Einmal im Jahr erfassen viele Unternehmen ihre Bestände. Um Zeit und Kosten zu sparen, sollten Firmenchefs die Inventurarten und Inventurverfahren kennen. Damit das Zählen, Messen und Wiegen nicht ausufert, erlaubt der Gesetzgeber auch Vereinfachungsverfahren.
Firmen nutzen Gutscheine in Werbung und Marketing. Der Verkauf der Gutscheine bringt Umsatz, doch die steuerliche Behandlung ist komplex. Was beim Thema Gutscheine und Steuern zu beachten ist, sollten Unternehmen mit ihrer Steuerberatungskanzlei klären.
Kaufleute unterliegen der Buchführungspflicht, müssen also die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachten. Doch es gibt Ausnahmen. Wer genau zur Buchführung verpflichtet ist und was es dabei zu beachten gilt, gehört darum ins Gespräch mit der Steuerberatungskanzlei.
Sind die Voraussetzungen für die permanente Inventur erfüllt, bietet sie per Definition viele Vorteile – ein Stichtag ist nicht einzuhalten. Unternehmen müssen die Bestände nur einmal jährlich erfassen und sie dann fortschreiben. So reduzieren sich Aufwand und Kosten.
Firmen müssen den Zusammenhang zwischen Inventur, Inventar und Bilanz kennen. Denn Fehler bei der Inventur gelten rasch als Bilanzfälschung. Durch eine lückenlose Inventur lassen sich Bestände richtig im Inventar erfassen und eine ordnungsgemäße Bilanz erstellen.
Zum Bilanzstichtag erfassen Firmen ihre Bestände. Sind Ablauf und Zeitraum klar definiert, hat die zeitnahe Stichtagsinventur große Vorteile. Die einfache Erklärung: Sie liefert exakte Ergebnisse und damit die solide Basis für einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss.
Unternehmen jeder Größe müssen die GoBD beachten. Das Finanzamt verwirft sonst bei einer Betriebsprüfung womöglich auf einen Schlag die gesamte Buchführung als nicht ordnungsmäßig. Der Steuerberater hilft, alle Angelegenheiten GoBD-konform zu erfüllen.
Was kann ich als Kleinunternehmer oder Kleingewerbe steuerlich absetzen? Grundsätzlich das, was auch andere Selbstständige zum Abzug bringen. Komplizierter wird es für nebenberuflich Selbstständige. Wer wachsen will, braucht die Hilfe der Steuerberatungskanzlei.
Per Investitionsabzugsbetrag, kurz IAB, können Freiberufler oder eine GmbH die Kosten für geplante Investitionen vorab steuerlich ansetzen. Die Regeln dafür haben sich aber wiederholt geändert. Details sollten mit der Steuerberatungskanzlei besprochen werden.
Betriebsrenten setzen die niedrigen Zinsen zu. Firmen haften, wenn Versicherer und Pensionskassen garantierte Renten nicht erwirtschaften. Ab 2022 ist der Arbeitgeberzuschuss auch für Bestandsverträge verpflichtend. Höchste Zeit, eigene Vorsorgekonzepte zu überprüfen.