Jeder Onlineshop und fast jede Website braucht eine Datenschutzerklärung nach DSGVO. Wer dies vergisst, riskiert Bußgelder sowie Abmahnungen. Unternehmer sollten unbedingt mit einem Anwalt über die inhaltlichen sowie formalen Anforderungen sprechen.
Viele Unternehmen nutzen WhatsApp zur Kundenkommunikation. Zu einem durchdachten Konzept gehört insbesondere, die Vorgaben der DSGVO einzuhalten. Aber teures Lehrgeld muss auch zahlen, wer die Spielregeln dieses Kanals nicht versteht.
Jedes Unternehmen unterliegt der Verkehrssicherungspflicht. Es muss dafür sorgen, Mitarbeiter, Kunden und Passanten vor Risiken zu schützen. Da die gesetzlichen Vorgaben schwammig sind, sollten Unternehmer das Thema regelmäßig mit dem Anwalt besprechen.
Ein Verstoß gegen die DSGVO kann sehr teuer werden. Als Strafe droht ein erhebliches Bußgeld, denn die Datenschutzbehörden greifen neuerdings härter durch. In der Datenschutzkonferenz haben sie eine Berechnungsweise beschlossen, die an vier Prozent vom Jahresumsatz heranreicht.
Ein digitaler Nachlass existiert in jedem Unternehmen, etwa in Form von Online-Accounts und Speichermedien. Fällt der Chef aus, muss der Umgang damit klar sein. Ohne genaue Prüfung durch den Anwalt sind manche Regelungen aber eventuell wirkungslos.
Viele Urteile geben Social Media Leitplanken. Das gilt auch beim Social-Media-Einsatz zu Unternehmenszwecken. Hier sollte unbedingt der Anwalt beraten. Denn es geht etwa um Datenschutz, Werbung oder Bewertungen – Fehler können hier schnell teuer werden.
Die Datenschutz-Grundverordnung beschäftigt viele Unternehmer. Hier lesen sie Wichtiges zur DSGVO zusammengefasst, inklusive Tipps für den Betrieb. Trotzdem ist es natürlich empfehlenswert, Details zur DSGVO mit einem spezialisierten Anwalt zu besprechen.
Ob Videoüberwachung auf dem Firmengelände oder Büroüberwachung – Unternehmer sollten die Maßnahmen erst nach intensiver Rücksprache mit dem Anwalt starten. Wer gegen Datenschutz, Persönlichkeitsrechte oder Mitbestimmung verstößt, provoziert Ärger.
Wer eine Webseite besucht, muss dem Einsatz von Cookies zustimmen. Firmenchefs sollten die rechtlichen und technischen Feinheiten mit Experten besprechen. Wenn sie Cookies ohne Information und Zustimmung einsetzen, riskieren sie Abmahnungen sowie Bußgelder.