Autor

Frank Wiercks

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Urlaub auszahlen lassen erfordert genaue Berechnung

Wollen Beschäftigte sich Ur­laub nach Kün­di­gung oder ei­ner Krank­heit aus­zah­len las­sen, muss das Un­ter­neh­men ge­nau auf die Be­rech­nung ach­ten. Außer­dem soll­te es die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter da­rauf hin­wei­sen, dass auf die­se Zah­lung na­tür­lich Steuer anfällt.

Urlaubsplanung: Urlaubssperre und Zwangsurlaub erlaubt

Bei der Urlaubsplanung soll­ten sich Ar­beit­ge­ber und Mit­ar­bei­ter ei­ni­gen – aber auch ei­ne Ur­laubs­sper­re und Zwangs­ur­laub kann er­laubt sein. Wich­tig ist ei­ne Pla­nung im Vor­aus, um al­le ge­setz­li­chen An­for­de­run­gen an Fris­ten oder Min­dest­an­sprü­che ein­hal­ten zu können.

ist Mitglied der Redaktion von TRIALOG, dem Unternehmermagazin für Mittelständler, Selbständige und Freiberufler. Außerdem arbeitet er für verschiedene Wirtschafts- und Managementmagazine. Zuvor war er unter anderem Chefredakteur von handwerk magazin und Markt und Mittelstand.