Unternehmen müssen in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb investieren und eine gute Arbeitssicherheitsunterweisung leisten. Das erfordert eine genaue Kenntnis der Rechtsgrundlage für den Arbeitsschutz, um alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Wer Low Performer im Team hat, spricht schnell eine Abmahnung aus und will ihnen dann wegen unterdurchschnittlicher Leistung kündigen. Besser wäre es angesichts des Personalmangels in vielen Branchen, sie zu qualifizieren oder für andere Aufgaben einzuteilen.
Betriebe, die Kurzarbeit anmelden, müssen an Urlaub oder Überstunden denken und Voraussetzungen wie die mögliche Ankündigungsfrist beachten. Am besten sollte das Thema mit der Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei geklärt sein, bevor es aktuell wird.
Als Kleinunternehmer oder Selbstständiger kann man Minijobber einstellen, aber auch selbst einen Minijob ausüben und die Vorzüge genießen. Wichtig ist in beiden Fällen jedoch, die Feinheiten der geringfügigen Beschäftigung mit der Steuerberatungskanzlei zu klären.
Ist es im Büro oder an einem anderen Arbeitsplatz im Unternehmen heiß, ertönt schnell die Forderung nach Hitzefrei statt Arbeit. Dem lässt sich durch viele technische und organisatorische Maßnahmen entgegenwirken, die teils auch vom Arbeitsrecht vorgegeben sind.
Arbeitgeber und Beschäftigte haben durch einen Minijob mehr Flexibilität, solange ein gut formulierter Arbeitsvertrag Nachteile vermeidet. Über die Details bei 520-Euro-Jobs und kurzfristiger Beschäftigung informiert die Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei.
Bei Hitze im Büro oder an einem anderen Arbeitsplatz müssen Arbeitgeber bestimmte Pflichten erfüllen, damit das Arbeiten erträglich bleibt. In erster Linie geht es dabei um Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung beziehungsweise der Technischen Regeln für Arbeitsstätten.
Ein befristeter Arbeitsvertrag bietet Flexibilität, doch wie oft ist er zulässig und welche Rolle spielen Kündigung oder Kündigungsfrist? Die Anwaltskanzlei hilft, viele Vorschriften zu vorherigen Beschäftigungen, Begründungen oder auch Anschlussbefristungen zu klären.
Von der Berufsgenossenschaft anerkannte Berufskrankheiten bringen mehr Leistungen der Sozialversicherung, aber nur mit individueller Anerkennung. Selbst wenn die Erkrankung auf der Berufskrankheitenliste ist, brauchen Betroffene gute Nachweise, falls sie Ansprüche stellen.