Sonntagsarbeit ist gesetzlich geregelt, beim Sonntagszuschlag wird es komplizierter. Unternehmer sollten das mit dem Steuerberater klären. Pannen bei der Berechnung können einen Phantomlohn produzieren, für den allein das Unternehmen die Sozialabgaben schuldet.
Die personenbezogene Kündigung ist gerechtfertigt, wenn der Betroffene sein Verhalten nicht ändern kann. Eine Abmahnung ist nicht nötig. Unternehmer sollten mit ihrem Anwalt für jeden Fall einzeln besprechen, ob und wie eine personenbedingte Kündigung möglich ist.
Betriebe und Beschäftigte nutzen die Gleitzone, den sogenannten Übergangsbereich. Das erfordert gutes Rechnen – gerade wegen des Mindestlohns. Wer den Spielraum für mehr Flexibilität und weniger Sozialabgaben wünscht, sollte Anwalt und Steuerberater fragen.
Wer einen Low Performer im Team hat, sollte klären, ob der die erwartete Leistung nicht bringen kann oder will. Und dann Lösungen anbieten. Helfen Weiterbildung oder neue Aufgaben nicht weiter, sollte eine geplante Kündigung stets mit dem Anwalt besprochen werden.
Das Gesetz macht klare Vorgaben zur Pausenregelung. Aber Pausen während der Arbeitszeit sollten auch mit den Mitarbeitern besprochen werden. Und über die Details sowie weitere Vorschriften sollten Unternehmer sich am besten mit ihrem Anwalt austauschen.
Ein befristeter Arbeitsvertrag bietet Flexibilität. Wie oft aber gilt die Vereinbarung, und sind Kündigung oder Kündigungsfrist wichtig? Unternehmer sollten mit dem Anwalt über Vorschriften zu vorherigen Beschäftigungen, Begründungen oder Anschlussbefristungen reden.
Spricht der Unternehmer betriebsbedingt eine Kündigung aus, gelten klare Fristen. Auch sollte er sein Vorgehen stets mit dem Anwalt absprechen, vom Punktesystem zur Sozialauswahl über den Kündigungsgrund bis zur eventuell nötigen Massenentlassungsanzeige.
Inzwischen dürften Unternehmer wissen, was der Mindestlohn ist. Aber wichtige Details ändern sich. Bis 2022 etwa steigt er jedes halbe Jahr. Firmenchefs müssen daher noch mehr auf das Berechnen des Stundensatzes achten. Hier sollte stets der Steuerberater unterstützen.
Mitarbeiter dürfen unter bestimmten Voraussetzungen einen Betriebsrat gründen. Der Firmenchef ist dann in der Pflicht, dies zuzulassen. Davon ausgenommen sind Kleinbetriebe: Eine Arbeitnehmervertretung ist erst in Betrieben mit mindestens fünf Mitarbeitern vorgesehen.