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Arbeitsrecht & Soziales

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Urlaub auszahlen lassen erfordert genaue Berechnung

Wollen Beschäftigte sich Ur­laub nach Kün­di­gung oder ei­ner Krank­heit aus­zah­len las­sen, muss das Un­ter­neh­men ge­nau auf die Be­rech­nung ach­ten. Außer­dem soll­te es die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter da­rauf hin­wei­sen, dass auf die­se Zah­lung na­tür­lich Steuer anfällt.