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Arbeitsrecht & Soziales

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Arbeitgeber sollten Minijob durch Arbeitsvertrag absichern

Arbeitgeber und Be­schäf­tig­te ha­ben durch ei­nen Mi­ni­job mehr Fle­xi­bi­li­tät, so­lan­ge ein gut for­mu­lier­ter Ar­beits­ver­trag Nach­tei­le ver­mei­det. Über die De­tails bei 520-Eu­ro-Jobs und kurz­fris­ti­ger Be­schäf­ti­gung in­for­miert die Steuer­be­ra­tungs- und Rechtsanwaltskanzlei.

Anerkennung von Be­rufs­krank­hei­ten nur mit Nachweis

Von der Berufs­ge­nos­sen­schaft an­er­kann­te Be­rufs­krank­hei­ten brin­gen mehr Leis­tun­gen der So­zial­ver­si­che­rung, aber nur mit in­di­vi­du­el­ler An­er­ken­nung. Selbst wenn die Er­kran­kung auf der Be­rufs­krank­hei­ten­lis­te ist, brau­chen Be­trof­fe­ne gu­te Nach­wei­se, falls sie An­sprü­che stellen.