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Arbeitsrecht & Soziales

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Flüchtlinge beschäftigen und so den Personalbedarf decken

Wer Asyl­be­wer­ber oder Flücht­lin­ge be­schäf­tigt oder ih­nen zu ei­ner Aus­bil­dung ver­hilft, in­ves­tiert in die Fach­kräf­te der Zu­kunft. Wich­tig ist al­ler­dings, die An­ge­bo­te der Ar­beits­agen­tur und an­de­rer Or­ga­ni­sa­tio­nen zu nut­zen und die An­stel­lung an­walt­lich abzusichern.

Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz erstellen

Unter­neh­men müs­sen für je­den Ar­beits­platz ei­ne Ge­fähr­dungs­be­ur­tei­lung er­stel­len, um die Un­fall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten ein­hal­ten zu kön­nen. Das soll­ten Fir­men­chefs und -chefin­nen mit Un­ter­stüt­zung ei­ner An­walts­kanz­lei und spe­ziali­sier­ten Dienst­leis­tern ma­chen.

Umziehen in der Arbeitszeit möglichst vertraglich regeln

Das Um­zie­hen in der Ar­beits­zeit sorgt oft für Dis­kus­sio­nen: Was gilt et­wa als Um­klei­de­zei­ten, und reicht als Be­zah­lung auch ei­ne Pau­scha­le? Un­ter­neh­me­rin­nen und Un­ter­neh­mer soll­ten da­her mit Fach­leu­ten für Ar­beits­recht was­ser­dich­te Lö­sun­gen zum The­ma entwickeln.

Geringfügig Beschäftigte mit durchdachtem Arbeitsvertrag anheuern

Geringfü­gig Be­schäf­tig­te ver­schaf­fen dem Be­trieb mehr Fle­xi­bi­li­tät und kön­nen die Kos­ten sen­ken – mit ei­nem gut for­mu­lier­ten Ar­beits­ver­trag. Da­mit die Ver­ein­ba­rung Rechts­si­che­rheit bie­tet, soll­te die Steu­er­be­ra­tungs- und/oder An­walts­kanz­lei al­le De­tails prü­fen.

Neue Regeln für die anstehende Betriebsratswahl

Von März bis En­de Mai fin­det in vie­len Fir­men die tur­nus­ge­mäße Be­triebs­rats­wahl statt. Un­ter­neh­men müs­sen sich auf Neu­re­ge­lun­gen ein­stel­len. Auch Aus­zu­bil­den­de ab 16 dür­fen wäh­len, was die Grö­ße des Be­triebs­rats und sei­ne Mit­be­stim­mungs­rech­te beeinflusst.