Arbeitsrecht & Soziales

Hitze im Büro: Als Ar­­beit­g­e­­­ber die Pflich­ten ge­mäß Arbeitsrecht klären

Bei Hitze im Büro oder an ei­nem an­de­ren Ar­beits­platz müs­sen Ar­beit­ge­ber be­stimm­te Pflich­ten er­fül­len, da­mit das Ar­bei­ten er­träg­lich bleibt. In ers­ter Li­nie geht es da­bei um Vor­ga­ben der Ar­beits­stät­ten­ver­ord­nung be­zie­hungs­wei­se der Tech­ni­schen Re­geln für Arbeitsstätten.

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Einige warme Tage hat Deutschland dieses Jahr bereits erlebt, doch flächendeckende Rekorde bei der Temperatur sind ausgeblieben. Das kann sich allerdings schnell ändern – tendenziell macht der Klimawandel die Sommer heißer. Daher sollten Arbeitgeber unbedingt vorausschauend mit ihre Pflichten bei großer Hitze im Büro oder bei anderen Tätigkeitsorten klären. Zunehmend fragen sich die Beschäftigten, bis zu welcher Temperatur sie die Hitze am Arbeitsplatz aushalten müssen – und ab wann sie das Arbeiten möglicherweise einstellen dürfen, um ihre Gesundheit zu schützen. Die Antwort darauf dürfte je nach Branche, Betrieb, Aufgabe und Arbeitsplatz anders lauten. Daher sollten Fachleute für Arbeitsrecht prüfen, was Hitze am Arbeitsplatz in verschiedenen konkreten Fällen für das Unternehmen bedeuten könnte. Der Hitze im Büro etwa lässt sich vielleicht durch Homeoffice oder mobiles Arbeiten ausweichen, wobei sich dann die Frage nach den Regeln am Heimarbeitsplatz stellt. Müssten die Beschäftigten dagegen in der Produktion bei Hitze nicht arbeiten, ständen zahllose Maschinen still.

Maßnahmen gegen Hitze im Büro und am Arbeitsplatz

Die Firmenleitung sollte klären, was sie bei Hitze gegen eine zu hohe Temperatur am Arbeitsplatz tun kann oder sogar muss. Das beinhaltet etwa die Frage, welche individuellen Gegenmaßnahmen der Beschäftigten gegen Hitze am Arbeitsplatz zu dulden sind und welche sich gemäß Arbeitsrecht eventuell verbieten lassen, da sie die Technik oder den Betriebsfrieden stören. Einige Konventionen wie beispielsweise die traditionelle Kleiderordnung sind bei Hitze im Büro bereits vielerorts auf den Prüfstand gekommen. So bezeichnet etwa die „Süddeutschen Zeitung“ das Personalreferat der Stadt München als „bis vor wenigen Jahren noch eine zugeknöpfte Behörde“. Dann kam plötzlich per Rundschreiben die ausdrückliche Erlaubnis, in kurzen Hosen ins Büro zu kommen, sofern keine offiziellen Termine anstehen. Das geht allerdings nur nach Absprache, denn der Arbeitgeber hat grundsätzlich ein Weisungsrecht, in welcher Kleidung die Beschäftigten erscheinen müssen.

Generell sinnvoll ist es außerdem, über organisatorische Veränderungen nachzudenken, mit denen sich das Arbeiten bei Hitze per se vermeiden lässt. Vor allem bei großer Hitze am Arbeitsplatz unter freiem Himmel sollten Arbeitgeber ihre Pflichten penibel einhalten, sei es durch Informationen zum richtigen Verhalten oder die richtige Ausrüstung zum Schutz vor der Sonne. Wer das unterlässt, verletzt nicht nur Vorschriften, sondern riskiert gleichzeitig die Gesundheit der Beschäftigten und so ihre Einsatzfähigkeit oder Motivation. In Zeiten des Arbeits- und insbesondere Fachkräftemangels keine gute Idee.

Hitze am Arbeitsplatz: Das sagt das Arbeitsrecht

Auf Hitze im Büro mit lockerer Kleidung reagieren

Tipps zum Arbeiten bei großer Hitze im Büro

Hohe Temperatur: Schutz vor Hitze bei Arbeitsplatz im Freien

Arbeitgeber: Pflichten bei Hitze auch am mobilen Arbeitsplatz

Hitze am Arbeitsplatz und im Büro: An die Technik denken

Details zu Hitze und Arbeiten mit Fachleuten besprechen

Hitze am Arbeitsplatz: Das sagt das Arbeitsrecht

Laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) beziehungsweise den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) muss in Arbeitsräumen auch bei Hitze am Arbeitsplatz eine gesundheitlich zumutbare Temperatur herrschen. In dieser Hinsicht geht es bei Hitze am Arbeitsplatz mehr um Arbeitssicherheit als ums Arbeitsrecht. Unterschieden wird zwischen der Raumtemperatur – der vom Menschen empfundenen Temperatur inklusive Umgebungseinflüsse – sowie der Lufttemperatur ohne Einwirkung von Wärmestrahlung. Grundsätzlich sollte die Raumtemperatur 26 Grad nicht überschreiten. Eine höhere Temperatur ist bei Außentemperaturen über 26 Grad nur zulässig, wenn das Gebäude gut isoliert ist, was die Hitze im Büro oder an einem anderen Arbeitsplatz minimiert. Überschreitet die Temperatur 30 Grad, müssen Arbeitgeber ihren Pflichten zur Reduzierung der Hitze am Arbeitsplatz nachkommen. Dazu gehört beispielsweise nächtliches Lüften, der Schutz gegen Sonneneinstrahlung, der Einsatz von Kühlaggregaten und das Entfernen von wärmeproduzierenden Geräten. Auch das Bereitstellen von Getränken oder eine lockere Kleiderordnung gelten als geeignete Maßnahmen, wenn die Beschäftigte trotz Hitze arbeiten müssen.

Bei Hitze ist die Temperatur am Arbeitsplatz ein Problem

Überschreitet die Temperatur am Arbeitsplatz die 35-Grad-Grenze, sind generell wirkungsvolle Hilfsmittel gegen Hitze anzubieten, damit jemand in diesem Raum arbeiten darf. Dazu zählen unter anderem Luftduschen oder Hitzepausen, die beispielsweise an sogenannten Hitzearbeitsplätzen verpflichtend sind. Bei großer Hitze ist aber nur der direkt betroffene Arbeitsplatz quasi gesperrt, woanders kann das Arbeiten weitergehen. Bei Hitze am Arbeitsplatz oder im Büro gehört es nicht zu den Pflichten der Arbeitgeber, alle Beschäftigten freizustellen – weder laut Arbeitsrecht noch laut Arbeitsstättenverordnung. Eher dürften Unternehmen alternative Einsatzorte oder -zeiten anbieten, wobei Regelungen für die Hitze am Arbeitsplatz natürlich nicht gegen andere Vorgaben im Arbeitsrecht verstoßen dürfen. Pausen oder Mindestruhezeiten etwa sind auch dann einzuhalten, wenn das Unternehmen tagsüber freigibt und dafür bis spät in die Nacht und anschließend wieder ab frühmorgens arbeiten lassen will. Wichtig: Existiert ein Betriebsrat, darf der beim Arbeitsschutz mitbestimmen und auch Regelungen zur Hitze am Arbeitsplatz oder im Büro beeinflussen.

Auf Hitze im Büro mit lockerer Kleidung reagieren

Luftige Kleidung hilft gegen Hitze im Büro beziehungsweise am Arbeitsplatz, das Weisungsrecht der Arbeitgeber gemäß Arbeitsrecht und die Frage ihrer Pflichten aber wird rasch zum Grauzonen-Thema, wenn Beschäftigten bei Hitze arbeiten müssen. Zwar haben die Arbeitsgerichte punktuell Klarheit geschaffen, entscheidend allerdings bleibt der Einzelfall. So entschied das Landesarbeitsgericht Hamm im Sinne eines Möbelhauses, die Beschäftigten dürften nicht in Jeans, mit Turnschuhen, mit offenem Kragen oder ohne Krawatte und Sakko vor Kundinnen und Kunden erscheinen. Andererseits sah das Arbeitsgericht Mannheim keinen Kündigungsgrund darin, dass ein Fahrer das Speditionsgebäude in sommerlichen Shorts betreten hatte. Weil er nicht als Mitarbeiter des Unternehmens erkennbar war, sei ein „negativer Eindruck“ auf Kundinnen und Kunden nicht zwingend. Muss also bei einer hohen Temperatur im Büro oder an einem anderen Arbeitsplatz das Arbeiten trotz Hitze weitergehen, sind Kompromisse bei der Kleidung von beiden Seiten gefragt.

Zu freizügige Kleidung ist nicht empfehlenswert

Selbst bei großer Hitze im Büro oder an einem anderen Arbeitsplatz ist Augenmaß beim Dresscode angesagt, nicht nur mit Blick auf das Arbeitsrecht. Als unangemessene Kleidung im Büro für Beschäftigte, die bei Hitze arbeiten, landeten nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov ganz vorne

  • bauchfreie Kleidung,
  • transparente Oberteile,
  • hautenge Kleidung,
  • schulterfreie Oberteile,
  • kurze Hosen, sowie
  • Röcke, die über dem Knie enden.

Dies sollten Firmenchefs und -chefinnen berücksichtigen, die mit Beschäftigten die richtige Kleidung bei Hitze besprechen. Es empfiehlt sich, dreistufig vorzugehen. Über gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung gibt es keine Diskussion. Ihren Einsatz sicherzustellen, gehört trotz Hitze am Arbeitsplatz zu den Pflichten der Arbeitgeber – sie erfüllt eine wichtige Funktion. Spielraum besteht bei Kleidung von Beschäftigten mit Kundenkontakt. Hier sind Abweichungen vom Schlips-und-Kragen-Zwang möglich. Das Personal sollte aber Augenmaß beweisen. „Frauen müssen nicht mehr in dunklen Kostümen zur Arbeit kommen, Stoffhose mit Bluse und geschlossenen Schuhen sind auch im konservativen Umfeld akzeptiert“, meint Trainerin Anke Quittschau. „Aber weder die knapp sitzende Hüft-Jeans, noch schlabbrige Strandkleider sehen nach ernsten Geschäften aus.“ Wichtig ist, dass Arbeitgeber bei einer hohen Temperatur oder drückender Hitze am Arbeitsplatz ihre Pflichten erfüllen un erträgliches Arbeiten ermöglichen. Das erfordert Fantasie und Kompromisse. Aber dadurch lässt sich meistens vermeiden, dass Arbeitnehmer wegen Hitze im Büro eventuell frei bekommen, statt arbeiten zu müssen.

Ohne Kundenkontakt sollten die Vorgaben lockerer sein

Die wenigsten Vorgaben sollten Unternehmen mit Blick auf Hitze im Büro oder an einem anderen Arbeitsplatz bei der Kleidung jener Beschäftigten machen, die keinen Kundenkontakt haben. Bei einer hohen Temperatur am Arbeitsplatz könnten sie trotz Hitze meistens mit kurzärmligen Hemden oder Blusen arbeiten. Leichte Sommerhosen oder Sommerröcke aus Naturfasern etwa verringern den Wärmestau im Körper. Ist legere Kleidung eine Abweichung von der Norm, sollte mit den Beschäftigten unter dem Aspekt der Pflichten für Arbeitgeber bei Hitze am Arbeitsplatz und mit Blick auf das Arbeitsrecht vereinbart werden, welcher Kompromiss in Ordnung geht. Denn das Weisungsrecht der Arbeitgeber wird durch die Hitze nicht ausgehebelt. Sie sollte übrigens auch nicht die Sinne jener Menschen trüben, die einen Grund suchen, sich von allen Konventionen zu verabschieden. Trainerin Anke Quittschau betont etwa: „Nackte Schultern, Flip-Flops und kurze Shorts sind für die Freizeit angemessen, aber nicht für’s Büro.“

HÖRBAR STEUERN – DER DATEV-PODCAST
Folge #38 Sommer, Sonne, Etikette – Outfit im Beruf

Es ist heiß, die Sonne brennt, das Jackett wiegt schwer und die lange Hose ist eigentlich viel zu warm. Aber: Dienst ist Dienst – Freibad und Liegestuhl Freizeit. Und so gilt es, sich an die Kleiderordnung des Arbeitgebers zu halten, auch bei großer Hitze. Oder vielleicht doch nicht? Und was heißt eigentlich Kleiderordnung? Wie weit darf der Arbeitgeber vorschreiben, was auf der Arbeit getragen wird und wie weit muss sich der Angestellte daranhalten? Darum geht es in der Folge #38 Sommer, Sonne, Etikette – Outfit im Beruf in Hörbar steuern – der DATEV-Podcast.

Tipps zum Arbeiten bei großer Hitze im Büro

Vorgesetzte oder die Personalabteilung sollten den Beschäftigten unabhängig vom Rechtsrahmen auch Tipps geben, wie sich das Arbeiten bei Hitze im Büro oder an einem anderen Arbeitsplatz besser gestalten lässt. Selbst ohne Blick auf das Arbeitsrecht sollten Arbeitgeber es zu ihren Pflichten zählen, die Hitze am Arbeitsplatz durch alle geeigneten Maßnahmen erträglicher zu machen. Das liegt schon in ihrem eigenen Interesse, weil Arbeitnehmer bei einer hohen Temperatur am Arbeitsplatz oft durch die Hitze an Konzentrationsfähigkeit einbüßen, was schnell zu Fehlern oder schlimmstenfalls Unfällen führt.

Hohe Temperatur am Arbeitsplatz trotz Hitze vermeiden

Diese Punkte sind aus Unternehmenssicht wichtig:

  • Arbeitszeit flexibilisieren. Großzügige Gleitzeitregeln erleichtern es, bei Hitze im Büro oder an einem anderen Arbeitsplatz früh anzufangen, während der Mittagshitze zu gehen, und später weiterzuarbeiten. Auch mehr Homeoffice oder mobiles Arbeiten ist denkbar, solange es stets Anlaufstellen für Kunden gibt.
  • Getränke bereitstellen. Mineralwasser, Saftschorlen oder Tee unterstützen die körpereigene „Klimaanlage“. Unabhängig vom Arbeitsrecht sollten Arbeitgeber es zu ihren Pflichten zählen, bei Hitze am Arbeitsplatz diese Kühlung bereitzustellen. Wer im Sommer viel und regelmäßig trinkt, fühlt sich besser. Allerdings sollte auf kalte Getränke sowie den Einsatz von Eiswürfeln verzichtet werden.
  • Leichtes Essen anbieten. Die Beschäftigten sollten darüber informiert sein, dass im Sommer über den Tag verteilt leichte Kost besser ist als ein deftiges Mittagessen. Generell sollte der Speiseplan der Kantine der warmen Jahreszeit angepasst sein.
  • Frühmorgens lüften. Der Hausservice oder Freiwillige sollten morgens die Fenster für längere Zeit öffnen und frische, kühle Luft ins Gebäude lassen. Ab spätestens 10 Uhr sollten Fenster geschlossen bleiben und mit Sonnenschutz vor direkter Einstrahlung abgeschirmt sein. Das verhindert eine zu hohe Temperatur am Arbeitsplatz.
  • Klimageräte stellen. Mobile Klimageräte helfen, die Temperatur in einzelnen Räumen schnell und dauerhaft zu senken, etwa für eine Konferenz. Ventilatoren im Büro ermöglichen individuelle Abkühlung und helfen gegen stehende Luft. Mithilfe dieser technischen Geräte lässt sich das Arbeiten trotz Hitze relativ gut organisieren.
  • Kühlstrategien zulassen. Befristet kann gestattet werden, private Elektrogeräte zu Kühlzwecken zu nutzen und dafür Strom zu zapfen, ohne dass dies als Stromdiebstahl gilt. Die Geräte müssen auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit überprüft sein. Großzügige Unternehmen erlauben bei Hitze im Büro kalte Fußbäder – solange kein Wasserschaden droht.
  • Wärmequellen reduzieren. Nicht benötigte Maschinen oder Geräte gehören ausgeschaltet, auch eine nicht erforderliche Beleuchtung. So lässt sich die Temperatur bei Hitze im Büro oder an einem anderen Arbeitsplatz begrenzen.

Hohe Temperatur: Schutz vor Hitze bei Arbeitsplatz im Freien

Hitze ist ein Problem beim Arbeiten im Büro und an manch anderem überdachten Arbeitsplatz. Aber es geht nicht nur um die durch sommerliche Hitze auslöste hohe Temperatur am Arbeitsplatz im Gebäude. Wer im Freien arbeitet, ist auch von direkter Sonnenstrahlung betroffen. Hier gilt etwa bereits im Frühling, dass der Schutz vor der UV-Strahlung der Sonne hohe Priorität hat. Maßgeblich sind das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung sowie die Unfallverhütungsvorschrift DGUV. Danach sollte die solare UV-Strahlung zur Gefährdungsbeurteilung gehören. Der UV-Index (UVI) beschreibt die sonnenbrandwirksame UV-Strahlung der Sonne. Ab UVI 3 soll unnötige Strahlung auf Haut und Augen vermieden, möglichst im Schatten gearbeitet, Sonnenschutzkleidung getragen und Sonnenstrahlung zwischen 11 Uhr und 15 Uhr generell gemieden werden. Empfohlen ist Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor (LSF 30) sowie das Tragen einer Sonnenbrille mit Filterkategorie 2 oder 3 und CE-Kennzeichen. Pflichten für Arbeitgeber bestehen also nicht nur bei Hitze am Arbeitsplatz, sondern weiteren sommerlichen Risiken.

Hitze am Arbeitsplatz bei der Tagesplanung beachten

Wer Beschäftigte bei Hitze nicht im Büro, sondern im Freien arbeiten lässt, muss die Einsätze so planen, dass sie den voraussichtlichen Umweltbedingungen angepasst sind. Dazu gehört auch die Ausstattung des Einsatzorts, wenn dort länger gearbeitet wird. Das gilt insbesondere für Baustellen. Hier müssen sich Arbeitgeber genau an ihre Pflichten bei Hitze am Arbeitsplatz halten und einen Einsatz bei Extrembedingungen gegebenenfalls unterbrechen. In diesem Fall geht es bei der Hitze am Arbeitsplatz nicht ums Arbeitsrecht, sondern um die Arbeitssicherheit. Eine zu hohe Temperatur am Arbeitsplatz im Büro lässt sich durch technische Maßnahmen oft vermeiden, sodass die Hitze eine beherrschbare Herausforderung bleibt. Aber wer etwa beim Dachdecken auf einem Hausdach arbeitet, muss bei großer Hitze den Arbeitsplatz verlassen, falls sich kein Sonnenschutz installieren lässt und nicht mal eine leichte Brise weht. Ähnliches gilt beispielsweise beim Teeren einer Straße, wo eine regelmäßige Abkühlung durch die Unterbrechung der Arbeit unvermeidbar sein kann.

Als Arbeitgeber Pflichten bei Hitze am Arbeitsplatz kennen

Diese Punkte sind aus Unternehmenssicht bei Hitze im Büro beziehungsweise am Arbeitsplatz für alle wichtig, die arbeiten sollen:

  • Bei der Baustellenausstattung sind Anlagen zur Beschattung, Belüftung oder Besprühung mit Wasser einzurichten, etwa Sonnensegel oder Schirme. Wichtig ist die ständige Verfügbarkeit von geeigneten Getränken im direkten Arbeitsumfeld.
  • Bei der längerfristigen Arbeitsplanung ist zu klären, wie sich Arbeitszeit und Arbeitsrhythmus sowie Arbeitsintensität der Witterung anpassen lassen. Etwa durch das Aufschieben von Arbeiten, die Verlegung der Arbeitszeiten in kühlere Morgenstunden sowie andere Pausenzeiten.
  • Bei der täglichen Arbeitsplanung sind Vorhersagen hinsichtlich der Schadstoffgrenzwerte zu beachten. Das Umweltbundesamt liefert Messdaten zu Ozonwerten oder Sommersmog sowie entsprechende Verhaltenshinweise, ob schwere körperliche Arbeiten einzugrenzen oder ausgeschlossen sind. Ob große Hitze droht, weiß der Deutsche Wetterdienst (DWD).
  • Bei Schulungen sind Risiken der Hitze am Arbeitsplatz zu erklären. Beschäftigte müssen Anzeichen gesundheitlicher Probleme kennen. Bei einem Sonnenstich etwa sind Schwindel, Übelkeit, Erbrechen und Nackenschmerzen typische Symptome. Bei einem Hitzschlag versagen Kühlfunktion und Schweißproduktion des Körpers. Symptome sind eine trockene, gerötete und heiße Haut sowie Bewusstlosigkeit. Für solche Fälle sollten die Beschäftigten wissen, wie sie im Ernstfall reagieren müssen. Das gilt für den Notruf sowie für die Erstversorgung, gegebenenfalls beim Durchgangsarzt.
  • Zur Mitarbeiterausstattung gehört neben geeigneter Kleidung die persönliche Schutzausrüstung (PSA). Sie sollte am besten auf Basis einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung zusammengestellt und regelmäßig aktualisiert sein. Die Beschäftigten brauchen eigene Rucksäcke mit den entsprechenden Gegenständen – von der Kopfbedeckung über die Sonnenbrille bis zur Sonnencreme. Bei Verbrauchsmaterialien ist der Vorrat regelmäßig aufzustocken. Wichtig: Vorgeschriebene Schutzkleidung darf nicht einfach wegen der hohen Temperatur am Arbeitsplatz weggelassen werden. Gehören beispielsweise feste Arbeitsschuhe zum Standard, kann niemand bei Hitze in Badeschlappen arbeiten, nur weil die Füße heiß sind. Nach einem Arbeitsunfall droht andernfalls Streit mit der Unfallkasse über Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit. Besser wäre es, die Beschäftigten – falls möglich – mit zur Jahreszeit passenden Schuhen auszustatten.

Arbeitgeber: Pflichten bei Hitze auch am mobilen Arbeitsplatz

Hitze belastet nicht nur im Büro oder an einem anderem Arbeitsplatz im Gebäude, sondern ganz besonders auch in einem Fahrzeug. Jeder Firmenwagen ist eine erhebliche Investition – sei es der flinke Stadtflitzer, der belastbare Baustellen-Transporter oder das komfortable Chefauto. Solche Ausgaben sollten genau kalkuliert sein, um nicht unnötig Geld auszugeben. Mit Blick auf zunehmend heißere Sommer ist es jedoch ratsam, nicht bei der Ausstattung zu sparen. Selbst Kleinwagen gibt es wenigstens mit einer einfachen Klimaanlage. Auch für Nutzfahrzeuge ist dieses Extra oft verfügbar. Ähnliches gilt für Wärmeschutzverglasung. Arbeitgeber sollten es zu ihren Pflichten zählen, Hitze am Arbeitsplatz durch sinnvolle Zusatzausstattung zu verhindern – auch ohne Vorgabe durch das Arbeitsrecht. Wer sich dafür entscheidet, investiert generell weise. Denn diese Extras erhöhen den Wiederverkaufswert. Und die Beschäftigten sind dankbar, nicht schon an Frühlingstagen auf Dienstfahrten sonnenbedingt ins Schwitzen zu kommen. Außerdem steigt die Unfallgefahr, wenn jemand im überhitzten Fahrzeug unkonzentrierter zum nächsten Termin hetzt.

Extras gegen Hitze sollten Arbeitgeber als Pflicht sehen

Klimaanlage und Wärmeschutzverglasung sollten deshalb für jeden Firmenwagen zum Standard gehören, um die Hitze am Arbeitsplatz Auto ebenso zu reduzieren wie im Büro, selbst wenn es nicht zu den ausdrücklichen Pflichten als Arbeitgeber gehört – und so das Arbeiten zu erleichtern. Darüber hinaus ist es sinnvoll, den Beschäftigten im Außeneinsatz einige Anti-Hitze-Tipps für sich und ihr Fahrzeug zu geben. Hilfreich kann es auch sein, in jedem Wagen eine Scheibenabdeckung aus Aluminium zu deponieren, die beim Parken das Aufwärmen verringert. Denn ohne Gegenmaßnahmen kann die Temperatur im Arbeitsplatz Auto schlimmstenfalls so steigen, dass die Hitze zum Unterbrechen der Arbeit zwingt. Dann heißt es: Aussteigen und Firmenfahrzeug stehen lassen.

Hitze am Arbeitsplatz und im Büro: An die Technik denken

Für viele Unternehmen sind ihre Beschäftigten der wichtigste Produktionsfaktor. Aber sie müssen bei Hitze im Büro oder an jedem anderen Arbeitsplatz auch dafür sorgen, dass Maschinen und Geräte geschützt sind. Darin stecken schließlich ebenfalls hohe Investitionen. Es wäre also gut, an Tagen mit einer hohen Temperatur am Arbeitsplatz auch daran zu denken, dass möglicherweise Computer, Drucker, Telefonanlagen und größere Maschinen in der Produktion unter der Hitze leiden. Nur der richtige Schutz vor schädlicher Wärme etwa durch Heißlaufen verhindert eventuelle Ausfälle und schlimmstenfalls Beschädigungen. Sinnvoll ist für Bürogebäude beispielsweise eine spezielle IT-Kühlanlage, die Hitzeschäden durch elektrostatische Aufladung der Geräte verhindert. Wer Angst um die Computer hat, sollte die Tipps von IT-Fachleuten für den Fall einer Überhitzung studieren. Wer sich für die Belastungsgrenze eines Rechners interessiert, findet dafür ebenfalls Programme im Netz. Bei zu großer Hitze im Büro sollte das Arbeiten allerdings auch mal ausfallen, um Rechnern oder andere Geräte zu schonen.

Details zu Hitze und Arbeiten mit Fachleuten besprechen

Hitze im Büro oder an jedem anderen Arbeitsplatz des Unternehmens sowie die Möglichkeit, die Beschäftigten beim Arbeiten vor zu großer Hitze zu schützen, ist für Firmenchefs und -chefinnen ein wichtiges Thema. Arbeitgeber müssen ihre Pflichten bei Hitze am Arbeitsplatz kennen und die Vorgaben aus dem Arbeitsrecht einhalten. Deshalb ist es sinnvoll, die teils komplizierten Gesetzen folgenden Vorschriften und eventuell nötige hohe Investitionen oder langfristige Veränderungen der betrieblichen Organisation mit Fachleuten zu klären. Es geht nicht nur um die Frage, was bei einer hohen Temperatur am Arbeitsplatz konkret zu tun ist, damit die Hitze niemandem schadet. Unternehmerinnen und Unternehmer sollten Betriebsvereinbarungen oder Absprachen mit Beschäftigten stets auf ihre Sinnhaftigkeit und ihre langfristigen juristischen Konsequenzen prüfen lassen.

Außerdem gilt es, mögliche Investitionen in Arbeitssicherheit mit der Steuerberatungskanzlei durchzurechnen. Nicht, um jeden Cent umzudrehen und unbedingt zu sparen. Im Gegenteil: Für die Sicherheit und Motivation der Beschäftigten kann es empfehlenswert sein, ihnen mehr als das Mindestmaß an Arbeitsmaterialien bereitzustellen. Ein Paar leichte Arbeitsschuhe etwa kann eine sinnvolle Ergänzung zu den schwereren Standardschuhen sein, die sich langfristig auszahlt. Wichtig ist nur, dies zuvor mit der Steuerberaterungskanzlei durchzugehen, zum Beispiel die Ansetzbarkeit der zusätzlichen Ausstattung als Betriebskosten.

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Frank Wiercks

ist Mitglied der Redaktion von TRIALOG, dem Unternehmermagazin für Mittelständler, Selbständige und Freiberufler. Außerdem arbeitet er für verschiedene Wirtschafts- und Managementmagazine. Zuvor war er unter anderem Chefredakteur von handwerk magazin und Markt und Mittelstand.

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