Für viele Firmen lohnt es sich, Genossenschaftsanteile zu erwerben und durch die Beteiligung zum Mitglied der Genossenschaft zu werden. Dann können sie sich etwa günstigere Konditionen sichern oder bestimmte Geschäftstätigkeiten überhaupt erst aufnehmen.
Die Meldepflicht ans Transparenzregister in Deutschland gemäß GwG macht Arbeit und erfordert Aufmerksamkeit. Für Verstöße droht ein Bußgeld. Durch Rücksprache mit Fachleuten für Steuern und Rechtsfragen lassen sich teure Fehler oder Versäumnisse vermeiden.
Insolvenzverfahren enden nicht immer mit der Abwicklung einer Firma. Das Insolvenzrecht sieht sogar eine Insolvenz in Eigenverwaltung vor. Um die Sanierungschancen zu erhöhen, sollten sich Geschäftsleitungen aber frühzeitig steuerlich und rechtlich beraten lassen.
Insolvenz anmelden und beantragen zu müssen, bringt nicht automatisch das Aus. Der frühe Insolvenzantrag erhöht sogar die Sanierungschancen. Die Insolvenzantragspflicht besteht nur für juristische Personen. Wer um die Bedeutung der Insolvenz weiß, kann neu starten.
Durch das Gründen einer Genossenschaft für gemeinsames Handeln lässt sich in Deutschland viel bewegen, wenn die Voraussetzungen dafür stimmen. Unternehmerinnen und Unternehmer entdecken diese Rechtsform inzwischen sogar als Lösung für Probleme bei der Nachfolgeregelung.
Öffentliche Ausschreibungen laufen online. Unternehmen müssen die Ausschreibungsverfahren kennen und wissen, wo sie Ausschreibungen finden. Über Details, zum Beispiel die EU-Schwellenwerte oder Feinheiten der Verfahren, sollten sie sich bei Fachleuten informieren.
Eine Novelle passt das Verpackungsgesetz in Deutschland an Vorgaben aus Europa an, für mehr Unternehmen wird die Registrierung so Pflicht. Deshalb ist rasch mit der Rechtsanwaltskanzlei zu klären, wen die Änderungen wie treffen.
Familienunternehmen können zur Nachlass- und Nachfolgeregelung eine Stiftung gründen – unter Achtung von Stiftungsgesetz und Stiftungsrecht. Der juristische Rahmen ist hierbei sehr komplex, und die Anforderungen an die Verwaltung einer Stiftung sind hoch.
Erste Unternehmen in Deutschland müssen laut Lieferkettengesetz ab 2023 bei Lieferanten weltweit die Einhaltung der Menschenrechte prüfen. Wer betroffen ist, wie die Prüfung läuft und welche Nachweise gefordert sind, klärt ein Gespräch mit der Anwaltskanzlei.