Unternehmen & Wettbewerb

Welche Rechtsformen gibt es für Unternehmen?

Gründer und Unter­nehmer­innen sollten gut über­legen, welche Rechtsform am besten zu ihnen und ihrem Unter­nehmen passt. Damit schaffen sie die Basis für ihren lang­fristigen Erfolg. Vor allem Aufwand und Haftung lassen sich so gut an die eigen­en An­forder­un­gen anpassen. Unter­stützung bieten die Steuer- und Anwalts­kanzlei.

Teilen auf

LinkedIn Xing
Auf einen Blick

– Je nach Rechtsform gelten für Gründerinnen und Gründer unterschiedliche finanzielle, steuerliche und rechtliche Vorgaben.

– In Deutschland wird zwischen folgenden Rechtsformen unterschieden: Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

– Welche Rechtsform geeignet ist, hängt unter anderem von der Anzahl der Gründenden und dem vorhandenen Startkapital ab.

Unter der Rechtsform ist die rechtliche Organisationsform von Unternehmen zu verstehen. Dabei bestimmen Gesetze den jeweiligen rechtlichen Rahmen. Außerdem kennzeichnen bestimmte strukturelle Merkmale die einzelnen Rechtsformen. Dies betrifft zum Beispiel die Modalitäten zu deren Gründung oder die Haftung.

Die Entscheidung über die Rechtsform hat für Unternehmerinnen und Unternehmer finanzielle, steuerliche und rechtliche Folgen. Deshalb sollte sie bei der Gründung gut überlegt und mit der Steuer- sowie Anwaltskanzlei abgestimmt werden. Auch später kann ein Rechtsformwechsel sinnvoll sein, wenn sich die Umstände ändern. Dabei gilt es jedoch zu bedenken, dass jede Rechtsform Vor- und Nachteile hat. Welche Unternehmensform die beste Wahl ist, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab.  

Rechtsformen in der Übersicht

Rechtsformen für Einzelunternehmen

Personengesellschaften im Unterschied zum Einzelunternehmen

Kapitalgesellschaften im Überblick

Rechtsformen für Kleingewerbe

Fazit zur Wahl der Rechtsform für Unternehmen

Unternehmensformen: Rechtsformen in der Übersicht 

In Deutschland unterteilen sich die Rechtsformen für Unternehmen in die Kategorien Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Dabei stehen nicht alle Unternehmensformen jedem Selbstständigen offen oder erweisen sich als sinnvoll. Das gilt vor allem dann, wenn sie auf Privilegien verzichten würden, wie sie zum Beispiel Freiberuflerinnen oder Freiberufler genießen. Das Einzelunternehmen bildet mit mehr als zwei Millionen Selbstständigen in dieser Kategorie die meistgewählte Rechtsform in Deutschland. Mit weitem Abstand folgen die Kapitalgesellschaften vor den Personengesellschaften.  

Rechtsformen für Einzelunternehmen 

Die Rechtsform des Einzelunternehmens kommt für diejenigen infrage, die alleine unternehmerisch tätig sind. Sie können Einzelkaufleute, Freiberufler oder Kleingewerbetreibende sein. Dabei werden unter Freiberufler die sogenannten Katalogberufe zusammengefasst. Diese kommen aus den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Schriftstellerei, Erziehung und Unterricht. In diese Kategorie gehören Ärztinnen, Journalisten, Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen, Architektinnen oder Übersetzer. Kleingewerbetreibende sind Unternehmerinnen und Unternehmer mit einem Umsatz bis 22.000 Euro pro Jahr. 

Vorteil der Unternehmensform eines Einzelunternehmens ist der geringe Gründungsaufwand. Einzelkaufleute melden ihr Gewerbe beim Gewerbeamt ihrer Stadt oder Gemeinde an. Falls erforderlich, holen sie zusätzlich noch notwendige Genehmigungen wie eine Maklererlaubnis ein. Freiberufler zeigen ihre Tätigkeit lediglich dem Finanzamt an. Nachteil dieser Rechtsform ist jedoch die Haftung. Denn Einzelunternehmerinnen und -unternehmer haften mit ihrem gesamten Unternehmens- und Privatvermögen. 

Die Gewinnermittlung für die persönliche Einkommensteuererklärung erfolgt bei Einzelunternehmen im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Dies gilt so lange, bis sie festgelegte Gewinn- und Umsatzgrenzen erreichen. Übersteigt der Jahresüberschuss in zwei aufeinanderfolgenden Jahren 60.000 Euro und der Gesamtumsatz 600.000 Euro, werden Einzelunternehmen bilanzierungspflichtig. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich der Austausch mit der Steuerkanzlei. 

DATEV-Fachbuch

Fachbuch „Erfolgreich selbstständig – richtige Rechtsform und notwendiges Steuerwissen“

Was zeichnet erfolgreiche Existenzgründerinnen und Existenzgründer aus? Wie bleiben diese erfolgreich? Mitentscheidend ist die Wahl der richtigen Rechtsform und steuerliche Grundkenntnisse. Das Fachbuch enthält wichtige Werkzeuge und Instrumente für die erfolgreiche Vorbereitung Ihrer Existenzgründung und für die Unternehmensführung im rechtlichen und steuerlichen Bereich. Das Buch ist erhältlich im DATEV-Shop für DATEV-Mitglieder oder auch im Buchhandel bei SackSchweitzer online, Amazon oder Genialokal.

Personengesellschaften im Unterschied zum Einzelunternehmen 

Im Gegensatz zum Einzelunternehmen werden bei der Personengesellschaft zwei oder mehrere Personen zusammen unternehmerisch tätig. Diese Unternehmensform umfasst die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnergesellschaft (PartG) und die Offene Handelsgesellschaft (OHG). Genau wie bei der Einzelunternehmung übernehmen die Gesellschafterinnen und Gesellschafter selbst die Geschäftsführung. Auch sie haften mit dem Unternehmens- und Privatvermögen. Eine weitere Personengesellschaft ist die Kommanditgesellschaft (KG). Hier lassen sich Haftung und Vertretung individuell festlegen. 

Was ist eine GbR? 

Eine GbR – auch BGB-Gesellschaft genannt – entsteht bereits bei der gemeinsamen Arbeit von mindestens zwei Personen an einem Projekt. Sie basiert auf einem schriftlichen oder mündlichen Gesellschaftervertrag. Jeder Gesellschafter muss sich beim Gewerbeamt anmelden. Ein solcher Zusammenschluss unter Freiberuflern ist die Partnergesellschaft. Bei beiden Unternehmensformen besteht keine Pflicht zum Eintrag ins Handelsregister. Unterhalb der gesetzlichen Gewinn- und Umsatzgrenzen erfolgt die Gewinnermittlung im Rahmen einer EÜR. 

OHG und KG kurz erklärt 

Bei der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) besteht dagegen die Pflicht zum Eintrag ins Handelsregister und zur Bilanzierung. Aufgaben der Geschäftsführung können hier an Prokuristinnen und Prokuristen übertragen werden. Bei der Kommanditgesellschaft (KG) ist der Registereintrag ebenso verpflichtend. Hier liegt das Vertretungs- und Entscheidungsrecht alleine bei den Komplementären. Kommanditisten können allerdings ihr Kontrollrecht ausüben. Seit Januar 2024 erlaubt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) auch Freiberuflern, einer OHG oder KG beizutreten. 

Kapitalgesellschaften im Überblick 

Die Kapitalgesellschaft ist eine sogenannte juristische Person. Damit kann sie selbst Verträge schließen und Steuern abführen. Der Fokus liegt hier nicht auf der Persönlichkeit der Gesellschafter, sondern auf deren Kapitalbeteiligung. Ihre Mitarbeit im Unternehmen ist dagegen nicht erforderlich. Zu den Kapitalgesellschaften zählen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) und die Aktiengesellschaft (AG). 

Was ist eine GmbH? 

Unter den Kapitalgesellschaften ist die GmbH besonders stark verbreitet. Sie erfordert mindestens eine Gesellschafterin oder einen Gesellschafter. Pflicht ist außerdem ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag. Die Geschäftsführung in der GmbH übernehmen ein oder mehrere angestellte Geschäftsführerinnen. Dabei kann es sich um die Unternehmensgründer oder auch um externe Personen handeln. Wichtige Entscheidungen für das Unternehmen werden in der Gesellschafterversammlung diskutiert und beschlossen. In diesem Gremium kommen alle Anteilseigner zusammen. Bei mehr als 500 Mitarbeitenden ist außerdem ein Aufsichtsrat nötig. 

Wer eine GmbH gründet, muss ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro einbringen. Die Hälfte davon ist bei Eintragung ins Handelsregister einzuzahlen. Vorteil der GmbH ist die Begrenzung der Haftung. Das heißt, dass die Gesellschafter im Fall einer Insolvenz nur in Höhe ihrer Einlagen haften. Zu beachten ist allerdings, dass die Privathaftung erst mit dem erfolgten Registereintrag endet. Pflicht ist bei der GmbH die Bilanzierung. Als Steuern fallen Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer an. 

Was ist eine UG? 

Seit 2008 gibt es in Deutschland die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Sie stellt keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Sonderform der GmbH dar. Für ihre Gründung reicht eine Einlage von mindestens einem Euro aus. Allerdings ist die UG dazu verpflichtet, Rücklagen zu bilden, bis ein Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Dazu sind regelmäßig 25 Prozent des Gewinns einzubehalten. Zurzeit besteht jedoch keine Pflicht, die UG sofort nach Erreichen des Stammkapitals in eine GmbH umzuwandeln.

Anders als bei der Gründung einer GmbH können Gesellschafterinnen und Gesellschafter bei der UG (haftungsbeschränkt) keine Sacheinlagen einbringen. Dies ist erst möglich, wenn durch deren Wert die Höhe an Stammkapital für die Umwandlung in eine GmbH erreicht wird. Die Regelungen zur Haftung entsprechen jedoch denen der GmbH. Das heißt, Gläubigern steht nur die Haftungsmasse aus dem Gesellschaftsvermögen zur Verfügung. 

DATEV-Fachbuch

Fachbuch „Start-up“

Die Zahl der neu gegründeten Start-ups in Deutschland ist weiterhin hoch. Allerdings werden bei schnellen Gründungen oft wichtige Punkte übersehen, z.B. bei der Vertragsgestaltung, Rechtsformwahl und den Vertragsverhandlungen mit Venture-Capital-Gebern. Das Fachbuch zeigt Ihnen, welche Fehler und Versäumnisse bei Gründungen als „Klassiker“ gelten und wie Sie diese erfolgreich umschiffen können. Das Buch ist erhältlich im DATEV-Shop für DATEV-Mitglieder oder auch im Buchhandel bei SackSchweitzer online, Amazon oder Genialokal.

Rechtsformen für Kleingewerbe 

Bei einem Kleingewerbe handelt es sich um ein Unternehmen von geringem wirtschaftlichem Umfang. Als Schwellenwerte gelten 80.000 Euro Gewinn pro Jahr sowie ein Jahresumsatz von 800.000 Euro. Ein Kleingewerbe ist nicht bilanzierungspflichtig und muss nicht im Handelsregister eingetragen werden. Als Rechtsform kommen das Einzelunternehmen oder die GbR infrage. Für die Gründung reicht die Anmeldung beim Gewerbeamt aus. Auch eine Gründung als Nebengewerbe ist möglich.

Nicht zu verwechseln ist das Kleingewerbe mit dem Kleinunternehmer. Bei dem Kleinunternehmer handelt es sich um eine steuerliche Regelung. Diese können Kleingewerbetreibende und Freiberufler in Anspruch nehmen, wenn sie im Vorjahr einen Umsatz von weniger als 22.000 Euro erzielten. Gleichzeitig darf der Umsatz im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro betragen. Ist das der Fall, muss das Unternehmen keine Umsatzsteuer abführen. Allerdings kann es auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.   

Fazit zur Wahl der Rechtsform für Unternehmen 

Unternehmerinnen und Unternehmer sollten die Wahl der Unternehmensform gut durchdenken und sich von der Steuer- sowie der Anwaltskanzlei beraten lassen. Welche Rechtsform die richtige ist, hängt von der Anzahl der Gründenden und dem vorhandenen Startkapital ab. Auch Fragen zur Haftung und der Aufwand der Unternehmensführung spielen eine wichtige Rolle. Dabei sollten sie sich vor Augen halten, dass die Entscheidung über die Rechtsform in der Regel eine längerfristige ist. Denn ein Wechsel ist immer mit erneutem Aufwand und meist auch zusätzlichen Kosten verbunden. 

  • Hat Ihnen der Beitrag gefallen?
  • JaNein
Martina Schäfer

ist Wirtschaftsjournalistin. Neben Finanz- und Steuerthemen gehören vor allem die Bereiche Marketing und Social Media zu ihren Schwerpunkten. Dabei schreibt sie für Online- und Offline-Medien wie das Handelsblatt oder das IHK-Magazin „Die Wirtschaft“. Außerdem gibt sie ihr Wissen im PR-Studiengang der Freien Journalistenschule sowie in Seminaren und Workshops weiter.

  • Trialog-Newsletter

    Sie möchten künftig keine wichtigen Tipps für Ihr Unternehmen verpassen?
    Mit dem kostenlosen Newsletter halten wir Sie auf dem Laufenden.

  • Experten-Suche

    Mit dem richtigen Partner die Digitalisierung der unternehmerischen Prozesse angehen! Finden Sie auf DATEV SmartExperts den passenden Experten.

    Ich suche








  • Auf Facebook mitdiskutieren

    Sie möchten das Thema vertiefen?
    Dann werden Sie gerne Fan und beteiligen sich an der Diskussion auf unserer Facebook-Seite

    Jetzt DATEV-Fanpage besuchen

  • DATEV im Web

26617