Mitarbeiter & Ausbildung

Berufliche Weiterbildung: Möglichkeiten, Maßnahmen, Mittel 

Weiter­bildungs­möglich­keiten gibt es heute nahezu in jedem Beruf. Viele Unter­nehmen nutzen Weiter­bildung inzwischen ganz gezielt zur Fachkräfte­gewinnung und auch die Arbeits­agentur unterstützt eine ganze Reihe von Weiter­bildungs­maß­nahmen. Deshalb gehört die be­ruf­liche Weiter­bildung nach der Aus­bildung quasi zum Stan­dard.

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Auf einen Blick

– In Zeiten einer sich schnell wandelnden Arbeitswelt profitieren sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte von Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung.
– Die Agentur für Arbeit kann Weiterbildungskosten unter bestimmten Voraussetzungen teilweise oder sogar vollständig übernehmen.
– Bei einer Fortbildung bleibt das neu erworbene Wissen im selben Fach, während eine Weiterbildung zum aktuellen Fach passen kann, aber nicht muss.

Die Arbeitswelt wandelt sich zunehmend schneller und mit dem technologischen Fortschritt differenzieren sich Berufsbilder immer weiter aus. Deshalb gilt sowohl für Unternehmen als auch für ihre Mitarbeitenden vor allem ein Faktor als wesentlich, um nachhaltig am Markt bestehen zu können: die Weiterbildung. Auch viele Jobsuchende sehen Weiterbildungsmöglichkeiten inzwischen als relevanten Benefit bei der Wahl des passenden Arbeitgebers. Das unterstreicht die Bedeutung der beruflichen Weiterbildung auf allen Ebenen. 

Der Unterschied zwischen Weiterbildung und Fortbildung

Was steht Arbeitnehmern zu?

Acht Prozent machen jährlich Weiterbildung

Kosten und Rückzahlungsklausel bei Weiterbildung beachten

Förderung von Weiterbildungen

Was dürfen Arbeitgeber überhaupt genehmigen?

Generell gehören zur Weiterbildung per Definition des Bundesministeriums für Bildung und Forschung „berufliche Maßnahmen, wie Lehrgänge, Umschulungen und Meisterkurse, genauso wie Sprachunterricht, das Nachholen von Schulabschlüssen oder freizeitorientierte Bildungsangebote. Für viele Weiterbildungen gibt es die Möglichkeit einer staatlichen Förderung. Weiterbildung umfasst dabei drei Arten von Bildungsangeboten: die allgemeine und politische Weiterbildung, die berufliche Weiterbildung und die Weiterbildung an Hochschulen.“ 

Die berufliche Weiterbildung umfasst in der Regel Kurse zur Vertiefung oder Ergänzung der bis dahin schon erworbenen beruflichen Kenntnisse. Dabei spielt nicht nur der Inhalt der Weiterbildung, sondern auch der Rahmen eine Rolle. So lässt sich zwischen Umschulung, Aufstiegsfortbildung und Anpassungsfortbildung unterscheiden:

  • Bei einer Anpassungsfortbildung werden laut Gabler Wirtschaftslexikon die Fertigkeiten und Kenntnisse an technische, wirtschaftliche und rechtliche Entwicklungen angepasst und erweitert,
  • während eine Aufstiegsfortbildung zum Erwerb höherer beruflicher Qualifikationen beitragen kann.
  • Die Umschulung soll laut der IHK Hamburg „zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen“.

Der Unterschied zwischen Weiterbildung und Fortbildung 

Weiterbildung ist per Definition des Deutschen Bildungsrats die Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens. Nach dem Ende einer ersten Bildungsphase und Aufnahme einer Erwerbstätigkeit umfasst der Begriff „Weiterbildung“ die berufliche Weiterbildung, allgemeine Weiterbildung, Erweiterung der Grundbildung, politische Bildung, aber eben gerade nicht das Anlernen oder Einarbeiten am Arbeitsplatz. Weiterbildung erfolgt also immer nach der Ausbildung. Eine Weiterbildung ohne Ausbildung ist danach zumindest definitorisch nicht möglich. Außerdem kann, aber muss eine Weiterbildung nicht zum aktuellen Fach passen. 

Dagegen bestimmt das Bundesbildungsgesetz die berufliche Fortbildung als Tätigkeit, die „es ermöglichen [soll], die berufliche Handlungsfähigkeit durch eine Anpassungsfortbildung zu erhalten und anzupassen oder die berufliche Handlungsfähigkeit durch eine Fortbildung der höherqualifizierenden Berufsbildung zu erweitern und beruflich aufzusteigen.“ Bei der Fortbildung bleibt das neu erworbene Wissen im selben Fach. Sie steht als berufliche Bildungsmaßnahme gemäß § 1 Absatz 1 BBiG neben der Berufsausbildung, der Berufsausbildungsvorbereitung und der Umschulung. 

Was steht Arbeitnehmern zu? 

Einen generellen Anspruch auf Weiterbildung haben Beschäftigte nicht, wohl aber auf Freistellung während dieser Zeit. So besteht in 14 von 16 Bundesländern (außer Bayern und Sachsen) ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub für Arbeitnehmer. Dabei gibt es laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) unterschiedliche Bezeichnungen. In manchen Bundesländern würden die Extra-Urlaubstage zur Weiterbildung auch „Bildungsfreistellung“ oder „Bildungszeit“ genannt. 

Der Bildungsurlaub müsse zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch gewährt werden. Für die Zeit zur Weiterbildung darf also kein Erholungsurlaub gekürzt oder abgezogen werden. Der Inhalt der Weiterbildung müsse nicht zwangsläufig mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen. Voraussetzung für die Freistellung sei aber schon, dass der Kurs als Bildungsurlaub anerkannt sei, so der DBG.

Acht Prozent machen jährlich Weiterbildung  

Generell nützt es Unternehmen, wenn sich ihre Beschäftigten weiterbilden. Insofern steht die Mehrzahl der Betriebe diesem Unterfangen in der Regel positiv gegenüber und unterstützt Fortbildungen oder Weiterbildungen finanziell. Im Jahr 2022 haben in Deutschland laut Statistischem Bundesamt rund acht Prozent der 25- bis 64-Jährigen an einer Bildungs- oder Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen – was weit unter dem europäischen Durchschnitt von zwölf Prozent liegt.  

Die Grafik zeigt, dass im Jahr 2022 deutschlandweit die Beteiligung an Weiterbildungsmaßnahmen mit zunehmendem Alter gesunken ist.

Außerdem fällt auf, dass Weiterbildungsangebote vor allem von jüngeren Menschen genutzt werden. So haben 18 Prozent der 25- bis 34-Jährigen an einer Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen, während es bei den 35- bis 44-Jährigen nur sieben Prozent waren. Die Teilnahmequote ging auch mit steigendem Alter weiter zurück und betrug fünf Prozent bei den 45- bis 54-Jährigen beziehungsweise drei Prozent bei den 55- bis 64-Jährigen. 

Kosten und Rückzahlungsklausel bei Weiterbildung beachten

Auch Unternehmen können sich aktiv für die Qualifizierung ihrer Beschäftigten engagieren, indem sie Weiterbildungsmaßnahmen für diese anbieten. So boten laut Statistischem Bundesamt 77 Prozent der Unternehmen im Jahr 2020 Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten an und trugen dafür Kosten in Höhe von 1.846 Euro pro teilnehmender Person.

Ganze 57 Prozent der Weiterbildungskosten entstehen durch den Personalausfall. Denn obwohl die Mitarbeitenden dem Unternehmen im Zeitraum der Weiterbildung nicht zur Verfügung stehen, steht ihnen ihr Lohn weiterhin zu. 23 Prozent der Kosten seien auf Zahlungen und Gebühren an Weiterbildungsanbieter sowie auf Kosten für externes Weiterbildungspersonal in internen Veranstaltungen zurückzuführen.

Kommt es zu einer Kündigung durch den Arbeitnehmer, kann es zum Streit um die Weiterbildungskosten kommen. Unternehmen fordern dann oftmals übernommene Gebühren zurück. Das ist aber nur rechtens, wenn eine wirksame Rückzahlungsklausel (beispielsweise in Form eines Fortbildungsvertrages als Anhang im Arbeitsvertrag) vereinbart wurde. Da eine rechtlich exakt formulierte Rückzahlungsklausel komplex ist, ist es ratsam, die Vereinbarung von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen zu lassen. 

Förderung von beruflichen Weiterbildungen 

Nicht nur Unternehmen selbst, sondern auch Arbeitsagenturen unterstützen die berufliche Weiterbildung. So fördert die Bundesagentur für Arbeit nach eigenen Angaben „Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sowie volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten“ unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Dazu zählt eine vorgegebene Dauer. So muss die berufliche Weiterbildung mehr als 120 Stunden umfassen, die aber nicht am Stück absolviert werden müssen.  
  • Außerdem müssen die berufliche Weiterbildung sowie ihr Bildungsträger für die Förderung zugelassen sein.
  • Ebenfalls ein wichtiger Punkt ist, dass in der Weiterbildung Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Die Förderung von Schulungen zu einer betriebsspezifischen Software sei zum Beispiel nicht möglich, schreibt die Arbeitsagentur. 

Alternativ zu den Zuschüssen zum Arbeitsentgelt und der Kostenübernahme für eine berufliche Weiterbildung haben Unternehmen folgende Möglichkeit: Sie können für ihre Beschäftigten für die Dauer der beruflichen Weiterbildung ein Qualifizierungsgeld als Entgeltersatzleistung von der Agentur für Arbeit beziehen. Auch hierfür gelten wieder besondere Voraussetzungen.

Was dürfen Arbeitgeber überhaupt genehmigen?

Auch auf Unternehmensseite bestehen Grenzen. So darf das Unternehmen steuerfreie Zuschüsse für die Weiterbildungsmaßnahme nur dann zahlen, wenn die Maßnahme eindeutig im Interesse des Arbeitgebers liegt und betrieblichen Zwecken dient. Ein klassisches Beispiel für nicht steuerfrei mögliche Zuschüsse sind Sprachkurse, die nicht mit dem Job im Zusammenhang stehen. 

Je nach Konstellation kann sowohl eine Fortbildung als auch eine Weiterbildung entweder zur Arbeits- oder zur Freizeit gehören mit den entsprechenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Grundsätzlich gilt aber zumindest bei jeder angeordneten Fortbildung, dass die dafür aufgewendete Zeit Arbeitszeit ist. 

Möglich ist eine Kostenübernahme von Weiterbildungsmaßnahmen auch für eine Weiterbildung innerhalb der Elternzeit. Es ist wichtig, hier auf die zeitliche Obergrenze von 32 Stunden pro Woche zu achten, sofern Lohn und Gehalt fließen.

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Alexandra Buba

Alexandra Buba, M. A., ist eine erfahrene deutsche Wirtschaftsjournalistin mit akademischer Ausbildung, die für Fachmagazine über Themen zwischen Technologie und Wirtschaft, neue Geschäftsmodelle, grenzüberschreitende Projekte und Nachhaltigkeit berichtet. Von der Asian American Journalists Association AAJA wurde sie zuletzt gemeinsam mit ihrem internationalen Team in der Kategorie „Excellence in International Reporting“ ausgezeichnet.

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