Mitarbeiter & Ausbildung

So lässt sich der Ausbilderschein machen

Wer in Deutschland ausbilden möchte, braucht dazu meistens den Aus­bilder­schein nach AEVO. Dieser – auch AdA-Schein genannte – Nachweis stellt sicher, dass Aus­bilder nicht nur fachlich, sondern auch päda­gogisch und rechtlich kom­pe­tent sind. Eine Prüfung steht vor der Ein­tragung als Aus­bilder bei der IHK.

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Das duale Ausbildungssystem in Deutschland genießt weltweit aufgrund seiner Güte einen besonderen Ruf. Das hängt nicht nur damit zusammen, dass ein Teil der Ausbildung schulisch absolviert wird, sondern ist auch durch die Struktur und Organisation des praktischen Teils in den Unternehmen selbst bedingt. In diesem Kontext kommt dem Ausbilderschein ein besonderer Stellenwert zu. Denn hierzulande darf in den meisten Berufen nur ausbilden, wer den AdA-Schein, also den Ausbilderschein nach AEVO, erworben hat.

Wer braucht den Ausbilderschein?

Voraussetzungen

Das regelt das Berufsbildungsgesetz

Wie lange dauert es, bis man den Ausbilderschein bekommt? 

Wie läuft die Prüfung ab?

Was macht eine gute Ausbildung aus?

Wer braucht den Ausbilderschein? 

Die Eintragung als Ausbilder bei der IHK und damit die Möglichkeit, eine betriebliche Ausbildung durchzuführen, ist an eine eigene Prüfung geknüpft. Diese besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Durchgeführt wird sie von den Industrie- und Handelskammern, Termine werden ganzjährig angeboten. 

Während der Ausbilderschein in den dualen Ausbildungsberufen, die die Industrie- und Handelskammern regeln, Pflicht ist, müssen Ausbilderinnen und Ausbilder in den freien Berufen (Ärzte, Zahnärztinnen, Tierärzte, Steuerberaterinnen, Rechtsanwälte, Sachverständige, Notarinnen und Apotheker) keine Ausbildungseignung nachweisen; ihnen reicht der Studienabschluss im jeweiligen Fach. Auch Handwerkerinnen und Handwerker darf jeder ausbilden, der die Meisterprüfung im betreffenden Handwerk bestanden hat. 

Voraussetzungen 

Demgegenüber müssen sich Fachkräfte im industriell-gewerblichen Umfeld einer eigenen Prüfung unterziehen, um ihre Ausbildungskompetenz nachzuweisen. Während allerdings diese Prüfung in ihrer Form und ihrem Umfang zwingend vorgeschrieben ist, gibt es keinerlei Verpflichtung zu einer bestimmten Art der Vorbereitung. Nichtsdestotrotz gibt es eine Reihe von kommerziellen Angeboten – vom Präsenzkurs bis zum Online-Fernlehrgang. Die Kosten dafür variieren je nach Stoffumfang, Materialauswahl und der Integration von Prüfungssimulationen. 

Auch die IHKs bieten eigene Vorbereitungskurse an, so gibt es etwa von der Weiterbildungsorganisation der Kammern einen Selbstlern-Onlinelehrgang. Tatsächlich empfiehlt es sich, je nach Lerntyp, im Einzelfall genau zu prüfen, welches Angebot passt. Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung sind diese Kurse alle nicht, denn den Zugang regelt allein die Ausbildereignungsverordnung (AEVO)

Das regelt das Berufsbildungsgesetz 

In der AEVO heißt es: „Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen, Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken, Ausbildung durchführen und Ausbildung abschließen.“ 

Die Verordnung führt auch weiter aus, was sie in den einzelnen Bereichen konkret erwartet. Die Inhalte der schriftlichen Prüfung arbeiten die ausbildungsrelevanten Themen entlang dieser Handlungsfelder ab. Relevant ist im Vorfeld im Übrigen noch eine zweite Rechtsnorm, und zwar das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es bestimmt, dass nur ausbilden darf, wer persönlich und fachlich dazu geeignet ist. Die persönliche Eignung abgesprochen wird Personen, die Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen dürfen oder die wiederholt oder schwer gegen das BBiG oder auf dessen Grundlage erlassene Vorschriften und Bestimmungen verstoßen haben (§ 29 BBIG). 

Wie lange dauert es, bis man den Ausbilderschein bekommt? 

Ist die persönliche Eignung gegeben und geht es um die Vorbereitung auf den Ausbilderschein, empfiehlt es sich, zunächst eine Lernstrategie zu entwerfen. Um überhaupt einen ersten Überblick über die Inhalte zu bekommen, lohnt ein Blick auf ein im Bundesanzeiger veröffentlichtes Dokument des Bundesjustizministeriums. Dieses legt sehr ausführlich Rahmendaten für Kursanbieter dar. 

Darin gibt es neben den Inhalten unter anderem auch einen Hinweis auf die Dauer der Kurse: „Die Lehrgangsdauer, die benötigt wird, um die erforderlichen Ausbilderkompetenzen zu erwerben, beträgt 115 Unterrichtsstunden. Eine Maßnahme sollte aus nicht weniger als 90 Unterrichtsstunden in Präsenz- oder Distanzunterricht („synchrone Formate“) bestehen sowie aus nicht mehr als 25 Stunden tutoriell angeleiteten Selbstlernphasen („asynchrone Formate“)“, heißt es darin. 

Wie läuft die Prüfung ab? 

Nicht nur für diese Vorbereitungskurse, sondern auch für die Prüfung als solche fallen Kosten an. Diese Prüfungsgebühren legen die jeweiligen IHKs individuell fest. Sie bewegen sich in der Regel in einem Rahmen von 100 bis 200 Euro, die Wiederholungsgebühr ist meist geringer. Die Prüfung selbst findet an mehreren Terminen pro Jahr statt und hat überall zwei Teile: Die schriftliche Prüfung besteht dabei aus einer 180-minütigen bundeseinheitlichen Klausur. Dabei sind die Aufgaben als Multiple-Choice-Variante gestellt. 

Der mündliche Prüfungsteil kann aus einem Rollenspiel bestehen. Der Kandidat oder die Kandidatin spielt dabei innerhalb von 15 Minuten eine berufstypische Ausbildungssituation mit einem anderen Prüfling oder einer dritten Person durch. Möglich ist auch die Präsentation einer Ausbildungssituation innerhalb von ebenfalls maximal 15 Minuten. Im Anschluss findet ein noch einmal viertelstündiges Fachgespräch statt, das die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation zum Gegenstand hat. 

Bestanden hat die Prüfung, wer in beiden Teilen mindestens die Note „ausreichend“ erzielt. Generell ist die Durchfallquote gering, auch die Anzahl der Wiederholungen der Prüfung ist dem Grundsatz nach nicht begrenzt.  

Was macht eine gute Ausbildung aus? 

Die Frage ist zumindest aus Sicht der Auszubildenden sehr eng mit der Rolle des Ausbilders oder der Ausbilderin verbunden. So zeigt der Ausbildungsreport des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), dass nur 62,7 Prozent aller Auszubildenden ihren Ausbildungsbetrieb weiterempfehlen würden. Dieser Wert ändert sich aber in positiver Weise, wenn regelmäßig Ausbilderinnen und Ausbilder greifbar sind: In diesem Fall geben nämlich 77,6 Prozent der Azubis ihrem Betrieb eine Empfehlung. „Bei ausreichender Erklärung betrieblicher Vorgänge durch diese Ausbildungsbeauftragten“ steige die Zahl sogar auf 84 Prozent. 

Das zeigt die zentrale Rolle, die der Ausbilder oder die Ausbilderin im Hinblick auf das Gelingen der Ausbildung einnimmt. Das gilt umso mehr, wenn man sich vor Augen führt, dass knapp 30 Prozent aller Berufsausbildungen in Deutschland nicht abgeschlossen werden. 

Was inhaltlich eine gute Ausbildung ausmacht, regelt unabhängig vom Ausbilderschein oder der AEVO jede einzelne Ausbildungsordnung für jeden Beruf, denn sie enthält einen Ausbildungsrahmenplan. Dieser erläutert Ausbildungsinhalte und Fähigkeiten, die die Auszubildenden erwerben sollen. Dabei bleiben die Methoden der Vermittlung den Ausbilderinnen und Ausbildern überlassen. Diese genaue Strukturierung und Aufteilung soll für hohe Qualität bürgen und Standards für alle Auszubildenden sicherstellen. 

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Alexandra Buba

Alexandra Buba, M. A., ist eine erfahrene deutsche Wirtschaftsjournalistin mit akademischer Ausbildung, die für Fachmagazine über Themen zwischen Technologie und Wirtschaft, neue Geschäftsmodelle, grenzüberschreitende Projekte und Nachhaltigkeit berichtet. Von der Asian American Journalists Association AAJA wurde sie zuletzt gemeinsam mit ihrem internationalen Team in der Kategorie „Excellence in International Reporting“ ausgezeichnet.

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