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Digitaler Finanzbericht: Datenaustausch mit Banken und Spar­kassen

Der digitale Finanz­bericht (DiFin) ist ein stan­dar­di­sier­tes Über­mittlungs­ver­fah­ren zur digi­ta­len Ein­rei­chung von Jahres­ab­schlüs­sen und Ein­nah­men­über­schuss­rech­nungen bei Banken und Spar­kassen.

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Banken und Sparkassen sind gesetzlich verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer offenlegen zu lassen. Aus diesem Grund müssen Unternehmen ihren Jahresabschluss oder ihre Einnahmenüberschussrechnung bei den Banken einreichen. Oft übernimmt dies Ihre Steuerberatungskanzlei. Seit April 2018 funktioniert dieser Vorgang digital. Der Digitale Finanzbericht (DiFin) ist ein standardisiertes Übermittlungsverfahren zur digitalen Einreichung von Jahresabschlüssen und Einnahmenüberschussrechnungen. Es ersetzt das umständliche Papierverfahren der vergangenen Jahre.

Was bietet der neue Prozess zum Digitalen Finanzbericht für Sie?

Vor der digitalen Übermittlung druckten die Kanzleien die Bilanz aus und übergaben diese den Mandantinnen und Mandanten. Diese mussten die Bilanz und den gedruckten Bericht unterzeichnen und an die Bank weiterleiten. Im Anschluss nahm die Bank den gedruckten Bericht und erfasste die Zahlen manuell.

Mit der elektronischen Übermittlung entfällt dieser zeitintensive, manuelle, papiergebundene und fehleranfällige Prozess. Durch die schnelle und fehlerfreie Bearbeitungsmöglichkeit der Bank kann Ihr Kreditantrag zeitnah bearbeitet und genehmigt werden. Oft erhalten Sie auch günstigere Konditionen.

Heute ist es möglich, kurzfristig ein Bankgespräch wahrzunehmen. Denn die Kanzlei kann den Jahresabschluss schnell übermitteln, die Bank die Daten sofort einspielen und auf die Zahlen zugreifen.

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Der richtige Umgang mit Banken

Wie bereitet man sich optimal auf das Bankgespräch vor? Welche Unterlagen sind nötig? Das DATEV-Fachbuch Der richtige Umgang mit BankenLeicht Kredit und Rendite bekommen zeigt, mit welchen Kennzahlen und aktuellen Auswertungen das Bankgespräch ein Erfolg wird. Das Buch ist erhältlich für DATEV-Mitglieder im DATEV-Shop sowie im stationären Handel und im Online-Buchhandel bei SackSchweitzer online oder Amazon.

Aktuell nutzen bereits 12.500 Steuerberatungskanzleien den digitalen Finanzbericht. Damit schaffen sie für die Unternehmen beste Voraussetzungen für eine rasche Kreditvergabe durch deren Hausbanken. Gleichzeitig steigt auch die Zahl der empfangsbereiten Banken und Sparkassen. Mit derzeit 98% aller Sparkassen und 85% aller VR-Banken ist die Durchdringung bei diesen Banken am größten. Weitere Teilnehmer am DiFin-Verfahren sind die Deutsche Bundesbank und deutschlandweit alle Niederlassungen der Commerzbank, der Deutschen Bank, der Postbank und der UniCredit HypoVereinsbank sowie weitere Banken (zum Beispiel Deutsche Kreditbank) und Auskunfteien (Creditreform).

Digitaler Finanzbericht im Unternehmen

Mit dem digitalen Finanzbericht erledigen Sie die Geschäftsprozesse zwischen Ihrem Unternehmen, Ihrer Steuerberatungskanzlei und Ihrer Bank schnell, kostengünstig, zeitsparend und zudem sicher. Daraus ergibt sich vor allem eine verkürzte Bearbeitungszeit für eine Kreditanfrage bei Ihrer Bank oder Sparkasse. Fehler, wie sie bei der manuellen Übertragung auftreten können, werden beim digitalen Finanzbericht vermieden. Mit dem verschlüsselten Verfahren sind Ihre sensiblen Daten vor unberechtigten Zugriffen in der DATEV-Cloud geschützt.

Ihre Steuerberatungskanzlei kann dies im Zuge der Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung und der Übermittlung an den elektronischen Bundesanzeiger (EHUG) für Sie erledigen. Nutzen Sie das ressourcen- und und umweltschonende Angebot von DATEV auf digitalem Weg auch für die Abgabe Ihres Jahresabschlusses oder Ihrer Einnahmenüberschussrechnung an Ihre Bank oder Sparkasse. 

Mit einer Haftungsklarstellungserklärung sichert das Kreditinstitut zu, dass die Kanzlei durch die elektronische Übermittlung der Abschlussdaten haftungsrechtlich nicht schlechter gestellt wird als mit der Abgabe in Papier. Eine Voraussetzung für Ihre Teilnahme am Übermittlungsverfahren ist, dass Ihr Kreditinstitut ebenfalls am Verfahren teilnimmt. Ob dies der Fall ist, zeigt Ihnen diese aktuelle Übersicht der Teilnehmer. Sollten Sie Ihre Bank oder Sparkasse noch nicht in der Übersicht finden, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank.

Im nächsten Schritt müssen Sie einmalig eine Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung für jedes Kreditinstitute separat abgeben.

Das Vorgehen zur Teilnahme am digitalen Finanzbericht

Die Bank erstellt dazu eine Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung (TVE), in der Sie sich verpflichten, ab sofort und bis auf Widerruf Ihre Jahresabschlüsse oder Einnahmenüberschussrechnungen der Bank als digitalen Finanzbericht bereitzustellen. Zur Identifizierung werden Ihre Kundennummer sowie die Bankleitzahl der kreditgebenden Bank benötigt. Beides teilt Ihnen die Bank auf der TVE mit. Damit wird der digitale Abschluss – auch ohne Unterschrift – dem Papierabschluss gleichgestellt. Diese Erklärung können Sie jederzeit widerrufen.

Als Unternehmer übergeben Sie eine Kopie dieser TVE am besten an Ihren abschlusserstellenden Steuerberater oder ihre Steuerberaterin. Im Auftrag des Unternehmens übermittelt der Steuerberater ab diesem Zeitpunkt regelmäßig den Jahresabschluss/die EÜR mit dem Digitalen Finanzbericht über das DATEV-Rechenzentrum an die Bank.

Welche Vereinbarungen zum digitalen Finanzbericht treffen Sie mit Ihrer Kanzlei?

Aus datenschutz- und haftungsrechtlichen Gründen und zu Ihrer Sicherheit empfiehlt es sich, die elektronische Übermittlung von Mandantendaten durch eine Kanzlei an Dritte schriftlich zu vereinbaren

Sie unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung, damit Ihre Steuerberatungskanzlei Jahresabschlüsse und Einnahmenüberschussrechnungen mit dem DiFin an Banken und Sparkassen versenden darf. Zusätzlich wird damit auch die Haftungsfrage geklärt.

Danach übermittelt die Kanzlei die Abschlussdaten an Ihre Hausbank(en) mit Bankleitzahl und Kundennummer.

Der Rückkanal des Digitalen Finanzberichts

Die digitale Übermittlung von Jahresabschlüssen und Einnahmenüberschussrechnungen an Banken und Sparkassen hat sich zu einem Standard-Verfahren etabliert. Bereits beim Start des digitalen Finanzberichts im Jahr 2018 wurde mit der Deutschen Kreditwirtschaft vereinbart, dass es neben dem Hinweg auch einen Rückkanal geben soll. 2023 wurde dieser zwischen Kreditinstituten und Steuerberatungskanzleien eingerichtet. Damit werden auch die Prozesse in den Unternehmen und Kanzleien stärker digital unterstützt.

Im Rahmen des Kreditvergabeprozesses werden Kreditinformationen (Zins- und Tilgungspläne, Kontokorrentlinie, Übersicht der Sicherheiten) den Steuerberaterinnen und Steuerberatern wie beim DiFin-Hinweg über IT-Dienstleister in strukturierter, digitaler Form bereitgestellt.

Vorteile des digitalen Finanzberichts für Sie als Unternehmer

Steuerberatungskanzleien erhalten über den digitalen Rückkanal sofort die aktuellen Kreditparameter sowie Zins- und Tilgungspläne. Damit kann Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater Sie als Unternehmer schneller, detaillierter und individueller mit einer stets aktuellen Qualitätsbuchführung gut beraten. Dies gilt sowohl für das Controlling Ihres Unternehmens als auch für die Unternehmensentwicklung. Und natürlich auch bei zukünftig notwendigen Kreditanträgen oder Kreditverlängerungen.

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