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Am digitalen Finanzbericht teilnehmen

Der digitale Finanz­bericht (DiFin) ist ein stan­dar­di­sier­tes Über­mittlungs­ver­fah­ren zur digi­ta­len Ein­rei­chung von Jahres­ab­schlüs­sen und Ein­nah­men­über­schuss­rech­nungen bei Banken und Spar­kassen.

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Banken und Sparkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer offenlegen zu lassen. Aus diesem Grund müssen Unternehmen ihre Jahresabschlüsse oder Einnahmenüberschussrechnungen bei den Banken einreichen. Oft übernimmt dies Ihre Steuerberatungskanzlei. Seit April 2018 funktioniert dieser Vorgang digital. Der digitale Finanzbericht (DiFin) ist ein standardisiertes Übermittlungsverfahren zur digitalen Einreichung von Jahresabschlüssen und Einnahmenüberschussrechnungen. Es ersetzt den langwierigen und umständlichen Papierprozess der vergangenen Jahre.

Was bietet der neue Prozess zum digitalen Finanzbericht für Sie?

Vor der digitalen Übermittlung druckten die Kanzleien die Bilanz aus und übergaben diese den Mandantinnen und Mandanten. Diese mussten die Bilanz und den gedruckten Bericht unterzeichnen und an die Bank weiterleiten. Im Anschluss nahm die Bank den gedruckten Bericht und tippte die Zahlen manuell wieder ein.

Mit der elektronischen Übermittlung lässt sich dieser zeitintensive, manuelle, papiergebundene und fehleranfällige Prozess vermeiden. Aufgrund der schnellen und fehlerfreien Bearbeitungsmöglichkeit der Bank kann Ihre Kreditanfrage zeitnah bearbeitet und genehmigt werden.

Heute ist es möglich, kurzfristig ein Bankgespräch wahrzunehmen. Denn die Kanzlei kann den Jahresabschluss schnell übermitteln, die Bank die Daten sofort einspielen und auf die Zahlen zugreifen.

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Der richtige Umgang mit Banken

Wie bereitet man sich optimal auf das Bankgespräch vor? Welche Unterlagen sind nötig? Das DATEV-Fachbuch Der richtige Umgang mit BankenLeicht Kredit und Rendite bekommen zeigt, mit welchen Kennzahlen und aktuellen Auswertungen das Bankgespräch ein Erfolg wird. Das Buch ist erhältlich für DATEV-Mitglieder im DATEV-Shop sowie im stationären Handel und im Online-Buchhandel bei SackSchweitzer online oder Amazon.

Aktuell nutzen bereits 12.500 Steuerberatungskanzleien den digitalen Finanzbericht. Damit schaffen sie für die Unternehmen die besten Voraussetzungen für eine rasche Kreditvergabe durch ihre Hausbanken. Gleichzeitig steigt auch die Anzahl der empfangsbereiten Banken und Sparkassen. Mit derzeit 94% aller Sparkassen und 81% aller VR-Banken ist die Durchdringung bei diesen Banken am größten. Weitere Teilnehmer am DiFin-Verfahren sind die Deutsche Bundesbank und deutschlandweit alle Niederlassungen der Commerzbank, der Deutschen Bank, der Postbank und der UniCredit HypoVereinsbank sowie weitere Banken (zum Beispiel Deutsche Kreditbank) und Auskunfteien (Creditreform, Schufa).

Digitaler Finanzbericht im Unternehmen

Bereits beim Start des digitalen Finanzberichts im Jahr 2018 wurde mit der Deutschen Kreditwirtschaft vereinbart, dass es neben dem Hinweg auch einen Rückweg für Daten geben soll. Ende dieses Jahres nun soll der Rückweg zwischen Kreditinstituten und Steuerberatungskanzleien eingeführt werden. Dann werden auch die Prozesse in den Unternehmen und Kanzleien stärker digital unterstützt.

Mit dem digitalen Finanzbericht erledigen Sie die Geschäftsprozesse zwischen Ihrem Unternehmen, Ihrer Steuerberatungskanzlei und Ihrer Bank schnell, kostengünstig und zeitsparend. Daraus ergibt sich vor allem eine verkürzte Bearbeitungszeit für eine Kreditanfrage bei Ihrer Bank oder Sparkasse. Fehler, wie sie bei der manuellen Übertragung auftreten können, werden beim digitalen Finanzbericht vermieden. Ihre sensiblen Daten sind vor unberechtigten Zugriffen in der DATEV-Cloud geschützt.

Ihre Steuerberatungskanzlei kann dies für Sie im Zuge der Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung und der Übermittlung an den elektronischen Bundesanzeiger (EHUG)für Sie erledigen. Nutzen Sie das ressourcenorientierte und umweltschonende Angebot der DATEV eG auf digitalem Weg auch für die Abgabe Ihres Jahresabschlusses oder der Einnahmenüberschussrechnung an Ihre Bank oder Sparkasse. 

Mit einer Haftungsklarstellungserklärung sichert das Kreditinstitut zu, dass die Kanzlei durch die elektronische Übermittlung der Abschlussdaten haftungsrechtlich nicht schlechter gestellt wird als mit der Abgabe in Papier. Eine Voraussetzung für Ihre Teilnahme am Übermittlungsverfahren ist, dass Ihr Kreditinstitut ebenfalls am Verfahren teilnimmt. Ob dies der Fall ist, zeigt Ihnen diese aktuelle Übersicht der Teilnehmer. Fragen Sie bei Ihrer Hausbank nach, wenn Sie Ihre Bank oder Sparkasse noch nicht in der Übersicht finden.

Im nächsten Schritt müssen Sie einmalig eine Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung für jedes Kreditinstitute separat abgeben.

Das Vorgehen zur Teilnahme am digitalen Finanzbericht

Die Bank erstellt dazu eine Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung (TVE), in der Sie sich verpflichten, ab sofort und bis auf Widerruf Ihre Jahresabschlüsse oder Einnahmenüberschussrechnungen der Bank als digitalen Finanzbericht bereitzustellen. Zur Identifizierung wird Ihre Kundennummer sowie die Bankleitzahl der kreditgebenden Bank benötigt. Beides teilt Ihnen die Bank auf der TVE mit. Damit wird der digitale Abschluss – auch ohne Unterschrift – dem Papierabschluss gleichgestellt. Diese Erklärung können Sie jederzeit widerrufen.

Als Unternehmer übergeben Sie eine Kopie dieser TVE am besten an Ihren abschlusserstellenden Steuerberater. Im Auftrag des Unternehmens übermittelt der Steuerberater ab diesem Zeitpunkt regelmäßig den Jahresabschluss/EÜR seiner Mandanten über das DATEV-Rechenzentrum an die Bank.

Welche Vereinbarungen zum digitalen Finanzbericht treffen Sie mit Ihrer Kanzlei?

Aus datenschutz- und haftungsrechtlichen Gründen und zu Ihrer Sicherheit ist für die elektronische Übermittlung jeglicher Mandantendaten durch eine Kanzlei an Dritte eine schriftliche Vereinbarung empfehlenswert. 

Sie unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung, damit Ihre Steuerberatungskanzlei Jahresabschlüsse und Einnahmenüberschussrechnungen an Banken und Sparkassen schicken kann. Die Vereinbarung sieht auch vor, dass hierzu das Verfahren zum digitalen Finanzbericht herangezogen wird. Hier wird auch die Haftungsfrage geklärt.

Danach übermittelt die Kanzlei die Abschlussdaten an Ihre Hausbank(en) mit Bankleitzahl und Kundennummer.

Ausblick Rückweg beim digitalen Finanzbericht

Die digitale Übermittlung von Jahresabschlüssen und Einnahmenüberschussrechnungen an Banken und Sparkassen hat sich zu einem Standard-Verfahren etabliert. Gleichzeitig wurden die Arbeiten an der nächsten Ausbaustufe, dem sogenannten DiFin-Rückweg, fortgesetzt.

Dabei werden die im Rahmen des Kreditvergabeprozesses anfallenden Informationen und Übersichten (Zins- und Tilgungspläne, Kontokorrentlinie, Übersicht der Sicherheiten) auf demselben Weg wie beim DiFin-Hinweg über IT-Dienstleister den Steuerberaterinnen und Steuerberatern in strukturierter, digitaler Form bereitgestellt.

Vorteile des digitalen Finanzberichts für Sie als Unternehmer

Steuerberatungskanzleien erhalten mit dem digitalen Rückweg sofort die aktuellen Kreditparameter sowie Zins- und Tilgungspläne. Damit kann Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater Sie als Unternehmer schneller, detaillierter und individueller mit einer stets aktuellen Qualitätsbuchführung gut beraten. Dies gilt sowohl für das Controlling Ihres Unternehmens als auch für die Unternehmensentwicklung. Und natürlich auch bei zukünftig notwendigen Kreditanträgen oder Kreditverlängerungen.

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