Unternehmen & Wettbewerb

Mitglied einer Genossenschaft zu werden lohnt sich für viele Zwecke

Für vie­le Fir­men lohnt es sich, Ge­nos­sen­schafts­an­tei­le zu er­wer­ben und durch die Be­tei­li­gung zum Mit­glied der Ge­nos­sen­schaft zu wer­den. Dann kön­nen sie sich etwa güns­ti­ge­re Kon­di­tio­nen si­chern oder be­stimm­te Ge­schäfts­tä­tig­kei­ten über­haupt erst auf­nehmen.

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Auf einen Blick:

– Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von Personen, der seine Mitglieder wirtschaftlich, sozial oder kulturell fördern will.
– Genossenschaften sind meistens monothematisch ausgerichtet, etwa als Einkaufs- oder Produktionsgenossenschaft.
– Das Genossenschaftsregister gibt einen Überblick über Genossenschaften und deren Bestimmungen.
– Der jeweils zuständige genossenschaftliche Prüfungsverband prüft die Organisationen.

Die Vorteile einer Genossenschaft dürften spätestens bekannt sein, seitdem die UN-Kulturorganisation Unesco dieses Organisationsprinzip zum immateriellen Weltkulturerbe erklärt hat. Doch schon zuvor wollten viele Unternehmen oder Privatleute einer Genossenschaft beitreten, um deren individuelle Vorzüge zu genießen. Beispielsweise in Großstädten eine günstige Wohnung aus ihrem Bestand mieten oder auf dem Land besondere Geschäftsmodelle realisieren. Es kann sich lohnen, einen neuen genossenschaftlichen Zusammenschluss zu initiieren. So haben sich 1966 beispielsweise Steuerberater zusammengetan und DATEV gegründet. Oft ist es aber ebenso attraktiv, Mitglied in einer bestehenden Genossenschaft zu werden. Bevor Unternehmen dort Genossenschaftsanteile erwerben, gilt es jedoch zu klären: „Welche Genossenschaft nimmt noch Mitglieder auf?“ Zudem bringt eine Beteiligung nicht nur Rechte mit sich. Anteile an einer Genossenschaft sind auch mit Verpflichtungen verbunden. Hier ist Rücksprache mit der Rechtsanwalts- und/oder Steuerberatungskanzlei ratsam. Ihre Fachleute wissen auch, was ein Genossenschaftsanteil ist beziehungsweise was es bedeutet, ihn zu übernehmen.

Was sind Genossenschaften?

Mitglied einer Genossenschaft werden bietet viele Vorteile

Einer Genossenschaft beitreten bedeutet Anteile halten

Mitglied werden? Anteile an der Genossenschaft erwerben

Erst Register checken, dann Mitglied in Genossenschaft werden

Was sind Genossenschaften?

Was ist ein Genossenschaftsanteil? Wie lassen sich Genossenschaftsanteile erwerben? Welche Rechte und Pflichten sind mit der Beteiligung an einer Genossenschaft verbunden? Diese und viele weitere Fragen regelt das Genossenschaftsgesetz (GenG). Es legt für die eingetragene Genossenschaft (eG) – so heißt die gesetzliche Rechtsform – fest, dass diese ein Zusammenschluss oder Verband von Personen ist, der seine Mitglieder wirtschaftlich, sozial oder kulturell fördern will. Diese vom Gesetzgeber festgelegten Ziele definieren zugleich die entscheidenden Vorteile einer Genossenschaft im Rahmen ihres Geschäftszwecks. Sie zeigen somit auch wichtige Gründe dafür auf, einer Genossenschaft beitreten zu wollen, also Mitglied werden und dafür Anteile an ihr zu erwerben.

Grafik zeigt zum Thema Genossenschaft eine Übersicht der Wirtschaftsbereiche und ihrem Genossenschaftsumsatz

Beteiligung an Genossenschaft hilft etwa gegen Zinswucher

Privatleute wie auch Unternehmerinnen oder Unternehmer rufen eine Genossenschaft oft aus der Not heraus ins Leben. Als Erfinder der Genossenschaftsidee gilt Friedrich-Wilhelm Raiffeisen. Der Kommunalbeamte gründete Mitte des 19. Jahrhunderts erste Vereine, deren Mitglieder einerseits Geld zum Ankauf von Vieh und Gerät ansparen und andererseits vom Verein günstig Kredit bekommen konnten. Die Antwort auf die Frage „Was sind Genossenschaften?“ lautete damals: Selbsthilfe gegen jene Wucherer, die die Not der Landwirtsfamilien ausnutzten, indem sie deren Vieh zu hohen Zinsen und kurzen Laufzeiten beleihen. Raiffeisen fasste die Vorteile einer Genossenschaft – die anfangs Darlehenskassenverein hieß – so zusammen: „Was einer allein nicht schafft, das schaffen viele.“ Eine Genossenschaft ist gemeinschaftliche Hilfe zur Selbsthilfe praktisch umgesetzt. Das gilt auch heute noch als wesentlicher Grund, warum viele Unternehmen oder auch Verbraucher zum Mitglied einer Genossenschaft werden wollen.

Mitglied einer Genossenschaft werden bietet viele Vorteile

Einkaufsgenossenschaften beispielsweise verschaffen allen, die der Genossenschaft beitreten und Anteile halten, durch den gemeinsamen Einkauf bessere Konditionen sowie Vorteile bei der Abwicklung. Dies gilt allgemein für den Mittelstand oder auch für einzelne Branchen, etwa Hörgeräteakustiker, Dentallabore, Reisebüros, Maschinenbauer und die regionale Musikwirtschaft. Für die teilnehmenden Unternehmen bringt ein Genossenschaftsanteil also meistens erhebliche wirtschaftliche Vorteile. Er kann Sicherheit geben und finanziell entlasten. Darum würde vermutlich so manches Unternehmen gerne Genossenschaftsanteile erwerben, das heute noch keine Beteiligung an einer Genossenschaft hält. Doch dafür gilt es zuerst zu klären, welche passende Genossenschaft überhaupt noch Mitglieder aufnimmt. Denn es besteht kein Anspruch auf eine Mitgliedschaft.

Grafik zeigt zum Thema Genossenschaft, wieviele Deutsche Genossenschaftsanteile von Volks- und Raiffeisenbanken besitzen

Auch die Zwecke einer Genossenschaft sind vielfältig

Die möglichen inhaltlichen Zwecke und damit Vorteile, wegen denen Privatleute oder Unternehmen zum Mitglied einer Genossenschaft werden wollen, sind angesichts der breitgefächerten thematischen Ausrichtung der Genossenschaftsszene sehr unterschiedlich. Im jeweiligen konkreten Fall gibt aber oft nur ein Grund den Anstoß, einer Genossenschaft beitreten zu wollen, denn Genossenschaften sind meistens monothematisch ausgerichtet. Diese sieben Arten sind bei einer eingetragenen Genossenschaft (eG), an der sich Anteile erwerben lassen, am gebräuchlichsten:

  • Absatzgenossenschaft
  • Baugenossenschaft
  • Betriebsgenossenschaft
  • Einkaufsgenossenschaft
  • Kreditgenossenschaft
  • Konsumgenossenschaft
  • Produktionsgenossenschaft

Wer Mitglied in einer Genossenschaft werden will, kann bei einer eG davon ausgehen, dass sich die Vorteile der Genossenschaft tatsächlich realisieren lassen – und nicht etwa Profitstreben das eigentliche Ziel ist, das durch Social- oder Greenwashing erleichtert werden soll. Denn der zuständige genossenschaftliche Prüfungsverband kontrolliert die Organisation. Und eine der wirtschaftlichen Anforderungen ist dabei, dass die Genossenschaft nicht nach dem maximalen Gewinn strebt, sondern dem maximalen Nutzen für die Mitglieder.

Einer Genossenschaft beitreten bedeutet, Anteile zu halten

Trotz der vielen im Gesetz festgelegten möglichen sozialen und gemeinnützigen Vorteile einer Genossenschaft geht es nicht darum, einer Genossenschaft beitreten zu können wie etwa einem Verein. Mitglied in einer Genossenschaft werden zu wollen, bedeutet immer, Genossenschaftsanteile zu erwerben – ähnlich wie bei einer klassischen Kapitalgesellschaft einen GmbH-Anteil oder Aktien. Unternehmerinnen und Unternehmer kaufen also Anteile an der Genossenschaft und halten damit dann eine Beteiligung. Das gilt auch für Wohnungsbaugenossenschaften, die sich an Privatleute wenden. Ganz wichtig ist deshalb, mit der Steuerberatungs- und/oder Rechtsanwaltskanzlei die wesentlichen Unterschiede zwischen einer klassischen Kapitalgesellschaft und einer Genossenschaft zu klären. Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft kann beispielsweise die Haftung eines Mitglieds für Verbindlichkeiten der Genossenschaft möglich sein.

Mitglied werden? Anteile an der Genossenschaft erwerben

Was ist eine Genossenschaft, was ist ein Genossenschaftsanteil? Das müssen Unternehmen wissen, die Mitglied in einer Genossenschaft werden wollen, ihr also – wohlgemerkt nur im übertragenen Sinne – beitreten möchten. Folgendes gilt prinzipiell rechtlich:

  • Die eG fungiert als juristische Person.
  • Wie für die Gründung einer Kapitalgesellschaft muss Kapital eingebracht werden, auch bei einer Genossenschaft.
  • Die Haftung der eG ist auf das Vermögen der Genossenschaft begrenzt, welches aus den Einlagen der Mitglieder besteht.

Mitglied in einer Genossenschaft zu werden bedeutet also mehr, als ihr nur beizutreten wie einem Verein. Das drückt sich auch in umfangreicheren Pflichten für die Mitglieder aus. Mit dem Halten der Anteile und damit einer Beteiligung an der Genossenschaft verbunden ist eine sogenannte Nachschusspflicht für den Fall einer Insolvenz. Sie greift, sobald sich Forderungen von Massegläubigern oder bei der Schlussverteilung berücksichtigten Gläubigern nicht anders befriedigen lassen. Mit Blick auf diese und weitere Risiken sollten Unternehmerinnen und Unternehmer, die Genossenschaftsanteile erwerben wollen, nicht nur finanzielle und steuerliche Fragen mit der Steuerberatungskanzlei klären. Sie sollten die Rechtsanwaltskanzlei die Satzung genau hinsichtlich möglicher Risiken einer Beteiligung an der in Betracht kommenden Genossenschaft studieren lassen. Als üblich gilt die Nachschusspflicht bei Waren- und Dienstleistungs-Genossenschaften. Immerhin gibt es bei einem Austritt den Nennwert der Anteile an der Genossenschaft zurück.

Erst Register checken, dann Mitglied in Genossenschaft werden

Gut zu wissen: Wer Mitglied einer Genossenschaft werden will, kann davon ausgehen, dass sie die rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen erfüllt. Das überprüft regelmäßig der jeweils zuständige genossenschaftliche Prüfungsverband, dem sich die eG anschließen muss. Der Verband hat ein Auge darauf, dass die Interessen der Gläubiger sowie der Mitglieder gewahrt bleiben. Unternehmerinnen und Unternehmer, die die Vorteile einer Genossenschaft kennen und wissen, dass sie Genossenschaftsanteile erwerben wollen, können im Genossenschaftsregister überprüfen, welche ihnen eventuell nicht bekannten, für ihre Ziele interessante eG es gibt. Dem Genossenschaftsregister sind unter anderem folgende Informationen zu entnehmen:

  • der Name der Genossenschaft,
  • der Sitz und Gegenstand der Genossenschaft,
  • die Bestimmungen über eine Nachschusspflicht und über die Generalversammlung der Genossenschaft,
  • die Bestimmungen über die Vertretungsregelung der Genossenschaft,
  • weitere Bestimmungen über die Eröffnung, Aufhebung oder Einstellung eines Insolvenzverfahrens der Genossenschaft sowie
  • die Bestimmungen über die Auflösung der Genossenschaft.

Auch im Transparenzregister sollten die vorgeschriebenen Angaben zur eG zu finden sein. Ist dem nicht so, wäre das ein schlechtes Zeichen. Denn auch Genossenschaften müssen dort bestimmte Daten veröffentlichen. Sind diese nicht einsehbar, könnte das Zweifel am seriösen Geschäftsgebaren der Genossenschaft begründen.

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Midia Nuri

ist Wirtschaftsjournalistin. Sie schreibt vor allem über nutzwertige Unternehmerthemen rund um Betriebsführung oder auch Finanzielles und Steuerliches für verschiedene Branchenzeitschriften, wie etwa den kfz-Betrieb, Die Fleischerei, Der Freie Zahnarzt, Fahrzeug + Karosserie oder auch etwa Das Dachdeckerhandwerk. Außerdem ist sie Chefredakteurin eines Newsletters von BWRMed!a zum Thema Steuern und Bilanzierung. Zu Steuer- und Finanzthemen bloggt und twittert sie derzeit sporadisch unter lady-godiva-blog.de und twitter.com/LadyGodivaBlog.

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