Buchführung & Bilanz

Was kann ich als Klein­un­ter­nehmer steuerlich absetzen?

Was kann ich als Klein­un­ter­neh­mer oder Klein­ge­wer­be steu­er­lich ab­set­zen? Grund­sätz­lich das, was auch an­de­re Selbst­stän­di­ge zum Ab­zug brin­gen. Kompli­zier­ter wird es für ne­ben­be­ruf­lich Selbst­stän­dige. Wer wach­sen will, braucht die Hil­fe der Steu­er­be­ra­tungs­kanzlei.

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Viele Existenzgründer starten nebenberuflich als Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer in ihre selbstständige Tätigkeit. Zu den ersten Fragen gehört dann: „Was kann ich als Kleinunternehmer steuerlich absetzen und wieviel darf ich als Kleinunternehmer verdienen, ohne Steuern zu zahlen?“ Die Antwort ist einfach. Ein Kleinunternehmer oder Kleingewerbe kann über die Einkommensteuererklärung das an Investitionen und laufenden Kosten steuerlich absetzen, was allen Selbstständigen zusteht. Und ebensoviel verdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen. Denn für den Freibetrag sowie die Frage, wieviel Prozent an Einkommensteuer in Prozent anfällt, gilt für Kleinunternehmer grundsätzlich dasselbe, wie für alle. Anders kann das bei der Umsatzsteuererklärung aussehen. Welche Anlage für Kleinunternehmer bei der Steuererklärung erforderlich ist, ergibt sich daraus, ob sie eine steuertechnische Behandlung gemäß Kleinunternehmerregelung wünschen. Dieses Thema sollte unbedingt mit der Steuerberatungskanzlei geklärt werden, die auch sonst viele Steuertipps für Kleinunternehmer hat. Das ist stets hilfreich, gerade mit Blick auf ein in der Regel angestrebtes Wachstum.

Auch Kleinunternehmer brauchen Steuertipps von Fachleuten

Kleinunternehmer oder Kleingewerbe – auch diese Frage beachten

Was kann ich als Kleinunternehmer steuerlich absetzen

Buchführen und Aufbewahren: Für Kleinunternehmer wichtig

Auch Kleinunternehmer brauchen Steuertipps von Fachleuten

Die Antwort auf die Frage „Was kann ich als Kleinunternehmer steuerlich absetzen und wieviel darf ich als Kleinunternehmer verdienen, ohne Steuern zu zahlen?“ lautet: Das, was für alle gilt. Außer bei der Umsatzsteuer. Welche Anlage für Kleinunternehmer bei der Steuererklärung komplett auszufüllen ist, ergibt sich aus der möglichen Entscheidung für die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Dies ist eine Ausnahmeregelung aus dem Umsatzsteuergesetz (UStG). Laut §19 UStG sind Kleinunternehmer unterhalb festgelegter Umsatzgrenzen von der Erhebung der Umsatzsteuer ausgenommen, falls sie dafür optieren. Das können sie, wenn der Bruttoumsatz im Vorjahr unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr unter 50.000 Euro bleibt. Wie die Ausnahmeregelung zu beantragen ist, wie Kleinunternehmer dann Rechnungen ohne Ausweis von Umsatzsteuer zu schreiben haben und welche Felder welcher Anlage der Steuererklärung auszufüllen sind, erklärt die Steuerberatungskanzlei. Dort gibt es auch Steuertipps für Kleingewerbe und Kleinunternehmer zum Absetzen von Investitionen und Berechnungen, wieviel Prozent Einkommensteuer vermutlich anfallen.

Kleinunternehmer oder Kleingewerbe – auch diese Frage beachten

Von der steuerrechtlichen Behandlung als Kleinunternehmer, der sich bewusst für eine Ausnahmeregelung im Umsatzsteuergesetz entscheidet, kann auch ein Kleingewerbe profitieren. Nur ist unabhängig vom Umsatz ein Kleingewerbe automatisch auch ein Gewerbe gemäß Handelsgesetzbuch (HGB). Als solches gilt jede eigenverantwortliche unternehmerische Tätigkeit in Industrie oder Handwerk, jede Art von Handel sowie ein großer Teil der Dienstleistungsunternehmen. Gesonderte Vorschriften greifen für Land- und Forstwirte. Selbstständige mit einem Kleingewerbe definieren sich gemäß HGB, sind aber von manchen dort festgeschriebenen Bestimmungen sowie weiteren kaufmännischen Spezialvorschriften ausgenommen. Wichtig ist jedoch immer, dass es sich bei dem Betrieb nicht um Liebhaberei handelt. Die Vorschriften für Kleingewerbetreibende finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), in der Gewerbeordnung sowie den Steuer- und Sozialgesetzen. Die Steuerberatungskanzlei kann klären, ob es sich für ein Kleingewerbe lohnt, steuerlich als Kleinunternehmer zu gelten.

Kleinunternehmer: Kein besonderer Freibetrag bei Einkommensteuer

Für Freiberufler wie für Gewerbetreibende lautet die Antwort auf die bei Selbstständigen beliebte Frage „Was kann ich als Kleinunternehmer oder Kleingewerbe steuerlich absetzen?“ in der Regel gleichermaßen: die betrieblich begründeten Ausgaben. Die allgemeinen Regeln für die diversen Steuerarten wie Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer gelten – falls nicht die Kleinunternehmerregelung greift. Kleinunternehmer und Kleingewerbe können beispielsweise ihre Investitionen und laufenden betrieblichen Kosten absetzen. Und auch für die Frage, wieviel Prozent Einkommensteuer Kleinunternehmer dann letztlich zahlen müssen, gilt diese Antwort – sie unterliegen den selben Regeln wie alle anderen. Für Kleinunternehmer gilt bei der Einkommensteuer der übliche Freibetrag, je nach Lebenslage und steuerlicher Veranlagung. Auch für die Frage „Wieviel darf ich als Kleinunternehmer verdienen, ohne Steuern zu zahlen“ gilt diese Antwort: So viel, wie im Rahmen der geltenden Freibeträge bei der Erklärung der Einkommensteuer maximal steuerfrei bleibt. Steuertipps und Berechnungen nicht nur dazu können Kleinunternehmer bei der Steuerberatungskanzlei erhalten.

Was kann ich als Kleinunternehmer steuerlich absetzen

Aus betrieblicher Sicht können Kleinunternehmer oder Kleingewerbe steuerlich genau das absetzen, was allen Selbstständigen zusteht – neben Investitionen ihre laufenden Betriebsausgaben. Immer dürften das beispielsweise Kosten zur Kommunikation mit Kunden per Telefon, Fax, Handy oder Internetanschluss sein. Ausgaben für Geräte wie Telefone oder auch Computer – inklusive der dazugehörigen Software – müssen Kleinunternehmer dabei in die für Wirtschaftsgüter vorgesehene Anlage der Steuererklärung eintragen, monatliche Rechnungen an einer anderen Stelle. Zu den Investitionen und laufenden Kosten für Kleinunternehmer oder Kleingewerbe gehören oft aber auch Firmenfahrzeug, Berufskleidung oder Reisekosten Dabei gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für alle anderen Selbstständigen. Kleinunternehmer sollten die Steuerberatungskanzlei insbesondere um Steuertipps und konkrete Unterstützung bitten, wenn bei ihren steuerlich oft haarige Themen aktuell sind, etwa die gemischte Nutzung von Wirtschaftsgütern.

Steuertipps für Kleinunternehmer gibt es beim Steuerberater

Selbstverständlich können Inhaber von Kleingewerbe wie auch Kleinunternehmer ebenfalls alle Kosten für ihre Werbemaßnahmen steuerlich ansetzen, von der Anzeige über den Werbebrief oder die Broschüre bis hin zur Internetseite für ihr Unternehmen. Ebenso können Kleinunternehmer ihre Fortbildungskosten, Kosten für Fachliteratur, Miete, Gebühren, Zinsen sowie Versicherungen oder Kosten für Rechts- und Steuerberatung steuerlich geltend machen. Wie auch Kosten für Büromaterial, Investitionen in geringwertige Wirtschaftsgüter sowie sonstige Betriebsausgaben, die Kleinunternehmer und Selbstständige mit einem Kleingewerbe steuerlich absetzen können. Eine umfassende Beratung ist in jedem Fall ratsam. Besonders, wenn Inhaber und Inhaberinnen von Kleingewerbe neben einer hauptberuflichen unternehmerischen oder angestellten Tätigkeit selbstständig tätig sind. Wobei sich die Frage, „Wieviel darf ich als Kleinunternehmer verdienen, ohne Steuern zu zahlen?“ dann vermutlich nur mit „Nix“ beantworten lässt. Die Steuerberaterin oder der Steuerberater kennt die Steuertipps und weiß, worauf in der Steuererklärung in jeder Anlage zu achten ist.

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Buchführen und Aufbewahren: Für Kleinunternehmer wichtig

Auch Kleinunternehmer und Selbstständige mit Kleingewerbe müssen Rechnungen und Quittungen aufbewahren. Das gilt für kleine Ausgaben im Büro ebenso, wie für große Investitionen, die sie über einen längeren Zeitraum steuerlich absetzen. Der Steuerberater oder die Steuerberaterin weiß nicht nur, an welcher Stelle welcher Anlage für die Einkommensteuererklärung welche Ausgaben anzugeben sind. Sondern auch, welche Aufbewahrungsfristen für die dazugehörigen Rechnungen und Quittungen generell gelten. Auch als Kleinunternehmer den Steuerberater oder die Steuerberaterin die Steuererklärung erledigen zu lassen, zählt zu den Investitionen, die sich rechnen – und sich natürlich selbst ebenfalls steuerlich absetzen lassen.

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Midia Nuri

ist Wirtschaftsjournalistin. Sie schreibt vor allem über nutzwertige Unternehmerthemen rund um Betriebsführung oder auch Finanzielles und Steuerliches für verschiedene Branchenzeitschriften, wie etwa den kfz-Betrieb, Die Fleischerei, Der Freie Zahnarzt, Fahrzeug + Karosserie oder auch etwa Das Dachdeckerhandwerk. Außerdem ist sie Chefredakteurin eines Newsletters von BWRMed!a zum Thema Steuern und Bilanzierung. Zu Steuer- und Finanzthemen bloggt und twittert sie derzeit sporadisch unter lady-godiva-blog.de und twitter.com/LadyGodivaBlog.

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