Steuern & Abgaben

Selbstständig Tätige brau­chen bei Steuern um­fas­sen­de Beratung

Selbst­stän­dig Tä­ti­ge soll­ten das The­ma Steu­ern in al­len Fa­cet­ten mit Fach­leu­ten be­spre­chen, um mög­lichst viel zu spa­ren und Feh­ler zu ver­mei­den. Es geht nicht nur um Ein­kom­men­steu­er und per­sön­li­che Steu­er­er­klä­rung, son­dern auch um die Ge­wer­be- oder Um­satzsteuer.

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Wer sich selbstständig macht, kommt ab Tag Eins seiner Geschäftstätigkeit mit dem Thema Steuern in Berührung – meistens früher. Bei ihrer Planung sollten Existenzgründer und -gründerinnen lange vor der ersten Rechnungsstellung allerhand bedenken. Denn sie brauchen etwa für Rechnungen eine Steuernummer – und müssen überlegen, ob sie hierfür besser gleich eine Umsatzsteuer-ID beantragen. Manche Kunden wünschen dies ausdrücklich, auch ist es für manche Absatzkanäle erforderlich, etwa Amazon und seit 1. Juli 2021 auch ebay. Außerdem sollten alle, die nicht die Kleinunternehmerregelung nutzen, mit Steuerfachleuten klären, welche Umsatzsteuersätze und Voranmeldezeiträume sie anzuwenden haben. Zusätzlich stellt sich die Frage nach möglicher Gewerbesteuerpflicht. In beiden Bereichen passieren leicht teure Fehler. Und nach dem ersten Geschäftsjahr müssen alle selbstständig Tätigen eine Steuererklärung machen und Steuern zahlen.

Bei der Steuerberatungskanzlei gibt es Steuertipps für Selbstständige dazu, wie sich die Steuern berechnen, wie man selbstständig auch über den Steuerfreibetrag hinaus – also über den Grundfreibetrag oder für Verheiratete den doppelten Grundfreibetrag in der Einkommensteuer sowie gegebenenfalls zusätzlich Kinder- beziehungsweise Ausbildungsfreibeträge – Steuern sparen kann oder ob bestimmte Einnahmen steuerfrei bleiben, beispielsweise aus der Übungsleiterpauschale.

Steuertipps für Selbstständige und ihre Steuererklärung

Selbstständig tätig zu sein, bringt viele Fragen mit sich – natürlich auch zum Berechnen und Zahlen der fälligen Steuern. Neben grundsätzlichen Fragen wie Steuernummer oder Abgabe der Steuererklärung sind für Selbstständige auch Steuertipps dazu wichtig, wie sie über den Steuerfreibetrag – also Grundfreibetrag in der Einkommensteuer – hinaus Steuern sparen können. Das Gespräch mit dem Steuerberater oder der Steuerberaterin könnte sich dann beispielsweise um vorweggenommene Betriebsausgaben drehen. Manche selbstständig Tätige müssen wieder aufgeben, bevor sie den ersten Einspruch zur Steuererklärung einlegen können. Sie können es mit Unterstützung durch Steuerfachleute zu einer finanziellen Entlastung und damit vielleicht doch in die Gewinnzone schaffen. Und wenn die Geschäfte laufen, hilft die Steuerberatungskanzlei nicht nur, die Steuern zu berechnen und zum richtigen Zeitpunkt zu zahlen. Sie kann neben Steuertipps für Selbstständige auch Hilfe etwa beim Zugang zu Fördermitteln bieten.

Hilfe brau­chen selbstständig Tätige bei vie­len Steuern

Zu den grundlegenden Themen für selbstständig Tätige zählt nicht nur mit Blick auf Einnahmen und Einkommen, wieviel Steuern sie zu zahlen haben und wie sie da sparen könnten – ebenso wichtig ist, wann sie welche Umsatzsteuersätze berechnen müssen. Doch gerade die Frage nach dem regulären oder ermäßigten Umsatzsteuersatz ist oft nicht ohne Weiteres zu beantworten, etwa für Fahrschulen. Ihre Umsätze sind nicht wie die anderer Bildungsträger steuerfrei, urteilte der Bundesfinanzhof. Fahrschulen müssen die reguläre Umsatzsteuer ausweisen. Der gleiche Steuersatz gehört zum Beispiel in die Steuererklärung selbstständig tätiger Betreiber von Freizeitparks. Anders als der ihnen verwandte Bereich der fahrenden Schausteller müssen auch sie die vollen 19 Prozent Umsatzsteuer verlangen, statt den geminderten Satz von sieben Prozent. (8K1092/17). Das Verfahren ist derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig (Az.:C-406/20). Steuertipps für Selbstständige rund um die Umsatzsteuer liefert die Steuerberatungskanzlei – Steuerlaien können kaum alle Gefahren erkennen, die hier drohen.

Selbstständig Tätige ha­ben es oft schwer, Steuern zu berechnen

Manchmal haben selbstständig Tätige auch Glück und können unverhofft Steuern sparen. So erlaubte der Bundesfinanzhof (BFH) einem Bauunternehmer, der ausschließlich Hauswasseranschlüsse verlegt, das Berechnen von sieben Prozent Umsatzsteuer. Denn das gilt auch für die so ursprünglich bevorzugten Wasserversorgungsunternehmen. Wie genau die Steuern zu berechnen sind und welche Puffer sich empfehlen, um Steuern eventuell später zahlen zu können, darüber sollten sich vor allem selbstständig tätige Freiberufler, Handwerker oder Lehrkräfte informieren. Gerade selbstständig tätige Lehrkräfte und Beratungsdienstleister bekommen eine Nachzahlungsaufforderung oft nicht mit der Steuererklärung, sondern Jahre später bei einer Betriebsprüfung – und müssen trotz Einspruch in der Regel erst einmal die Steuern zahlen. Mit ihrem Steuerberater oder ihrer Steuerberaterin sollten sie dann schnellstens die Möglichkeit zu einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung besprechen.

Selbstständige können mit vie­len Steuertipps sparen

Steuertipps für Selbstständige, wie sich effektiv Steuern sparen lassen sind beliebt – Insbesondere beispielsweise zu vorweggenommenen Betriebsausgaben vor der Gründung oder dem Investitionsabzugsbetrag vor der Anschaffung von Wirtschaftsgütern, die viele nicht kennen. Hier sollten aber möglichst Steuerfachleute unterstützen, die sich mit den jeweiligen Details auskennen. Sie beherrschen nicht nur das Berechnen der Steuern, sondern können auch absehen, wann die Steuern von selbstständig Tätigen zu zahlen sein dürften. Wertvoll sind auch Steuertipps, wie sich beispielsweise die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer in der Steuererklärung ansetzen lassen. Generell gilt: Steuern sparen über den Steuerfreibetrag – also den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer – hinaus ist für selbstständig Tätige nicht so einfach, wie manche es sich vorstellen. Und jeder Einspruch gegen einen Steuerbescheid sollte natürlich gut mit der Steuerberatungskanzlei abgestimmt sein.

Bei Steuern drohen selbstständig Tätigen vie­le Fallen

Ein Risiko müssen selbstständig tätige Freiberufler, die ja nicht gewerbesteuerpflichtig sind, besonders im Auge behalten – das, ihre gesamten Umsätze mit Gewerbesteuer zu infizieren. Die Finanzämter berechnen selbstständig tätigen Angehörigen freier Berufe dann Steuern, von denen diese nicht wissen, dass sie zu zahlen sind. Ganz gut können sich Freiberufler in der Regel auf das inzwischen bekannte Risiko der Infektion ihrer Umsätze mit Gewerbesteuer aufgrund zusätzlicher gewerblicher Umsätze einstellen. Die Umsatzgrenzen, ab denen die Gewerbesteuer auf Umsätze anfällt, haben die Gerichte in den vergangenen Jahren festgezurrt. Bereits ab drei Prozent vom Umsatz besteht das Risiko der Abfärbung. Damit ändert sich für selbstständig Tätige einiges bei der Steuererklärung. Ihnen gehen steuerliche Privilegien wie die Buchführungsgrenze oder das unbeschränkte Recht auf die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) verloren. Einspruch dagegen ist meistens aussichtslos.

Manchmal kommt es da­rauf an, wer die Arbeit macht

Weniger gut einstellen können sich Freiberufler auf immer neue Sachverhalte, die auch selbstständig tätige Freiberufler nicht mehr steuerfrei, sondern gewerbesteuerpflichtig werden lassen – auch ohne gewerbliche Umsätze als erkennbare Gefahrenquelle. Von diesen Sachverhalten kommen immer neue hinzu. So urteilte der Bundesfinanzhof beispielsweise, die Tätigkeit eines Prüfingenieurs sei als gewerblich einzustufen, wenn er Arbeit an nicht eigenverantwortlich tätige Angestellte delegiere (Az.VIIIR35/16). Im konkreten Fall erledigten nicht die freiberuflichen Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) angebotene Haupt- und Abgasuntersuchungen bei Kraftfahrzeugen. Sondern drei festangestellte Prüfingenieure. Nach Ansicht des Gerichts muss aber der selbstständig als Freiberufler tätige Unternehmer selbst und eigenverantwortlich tätig sein, um steuerfrei bei der Gewerbesteuer zu bleiben. Andernfalls muss er oder sie Gewerbesteuern zahlen. Steuertipps für selbstständig tätige Freiberufler hierzu sind also existenziell. Auch beispielsweise für freiberufliche Lehrkräfte, die mit zusätzlichem Personal mehr Kurse anbieten können, aber so ab der nächsten Steuererklärung statt Steuern zu sparen, zusätzlich Gewerbesteuer zahlen müssen.

Ein ähnliches Urteil fällte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz kürzlich. Sie stuften eine zahnärztliche Gemeinschaftspraxis insgesamt als Gewerbebetrieb ein. Der Grund: einer der Ärzte war für Organisation, Verwaltung und Leitung der Praxis zuständig und erbrachte nur in geringem Umfang zahnärztliche Beratungs- und Behandlungsleistung am Patienten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aber auf jeden Fall eine Rücksprache mit dem Steuerberater oder der Steuerberaterin wert.

Über Sonder­re­ge­lungen las­sen sich Steuern sparen

Doch auch bei der Gewerbesteuer gibt es zuweilen positive Überraschungen. So stufte das Hessische Landesarbeitsgericht einen Restaurator als Freiberufler ein statt als Gewerbetreibenden (Az.:10Sa275/18SK). Der Betrieb unterliegt wegen seiner wissenschaftlich-historischen Herangehensweise nicht dem für allgemeingültig erklärten Tarifvertrag für das Gewerbe, befanden die Richter. Er zahlt deshalb nicht nur keine Gewerbesteuer. Auch muss der Restaurator keine Auskünfte über den Verdienst seiner Beschäftigten geben und keine Beiträge für Berufsausbildung und Zusatzrente überweisen. Steuertipps für Selbstständige beispielsweise zu eventuell anwendbaren Sonderregelungen bei der Gewerbesteuer gibt es beim Steuerberater oder der Steuerberaterin. Selbstständig tätige Freiberufler können durch eine verbindliche Auskunft klären, ob sie mit Blick auf Gewerbesteuer oder auch Umsatzsteuer steuerfrei bleiben. Darüber sollten sie aber zuvor ausführlich mit der Steuerberatungskanzlei sprechen. Nur Steuersachkundige können die komplexe Thematik und die damit verbundenen Konsequenzen beurteilen.

Steuern sparen ist für selbstständig Tätige oft nicht leicht

Steuern sparen leicht gemacht – das ist der Traum aller selbstständig Tätigen, funktioniert aber nur mit umfassender Sachkenntnis. Daher sollten sie sich bei Steuerberater oder Steuerberaterin für jede geschäftliche oder private Situation die passenden Steuertipps holen. Weniger Steuern zahlen, das erreichen Selbstständige gut beraten mit über das reine Berechnen der Steuern für die Steuererklärung hinausgehende Hilfe. Gerade wenn es um den richtigen Zeitpunkt für Anschaffungen geht, etwa bei geringwertigen Wirtschaftsgütern, aber auch im privaten Bereich. Denn manche ehemals beliebte Steuersparstrategie geht heute kaum noch auf. Nur Fachleute können für selbstständig Tätige fundiert beurteilen, wie sich in der Steuererklärung über den Steuerfreibetrag hinaus Steuern sparen lassen und wann Einnahmen wirklich steuerfrei sind.

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Midia Nuri

ist Wirtschaftsjournalistin. Sie schreibt vor allem über nutzwertige Unternehmerthemen rund um Betriebsführung oder auch Finanzielles und Steuerliches für verschiedene Branchenzeitschriften, wie etwa den kfz-Betrieb, Die Fleischerei, Der Freie Zahnarzt, Fahrzeug + Karosserie oder auch etwa Das Dachdeckerhandwerk. Außerdem ist sie Chefredakteurin eines Newsletters von BWRMed!a zum Thema Steuern und Bilanzierung. Zu Steuer- und Finanzthemen bloggt und twittert sie derzeit sporadisch unter lady-godiva-blog.de und twitter.com/LadyGodivaBlog.

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