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Buchführung & Bilanz

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Investitionsabzugsbetrag: Künf­tig gel­ten neue Regeln

Per In­ves­ti­tions­ab­zugs­be­trag, kurz IAB, kön­nen Frei­be­ruf­ler oder ei­ne GmbH die Kos­ten für ge­plan­te In­ves­ti­tio­nen vor­ab steu­er­lich an­set­zen. Die Re­geln da­für ha­ben sich aber wie­der­holt ge­än­dert. De­tails soll­ten mit der Steu­er­be­ra­tungs­kanz­lei be­spro­chen werden.

Betriebsrenten sind durch niedrige Zinsen gefährdet

Be­triebs­ren­ten set­zen die nie­dri­gen Zin­sen zu. Fir­men haf­ten, wenn Ver­sich­erer und Pen­sions­kas­sen ga­ran­tier­te Ren­ten nicht er­wirt­schaf­ten. Ab 2022 ist der Ar­beit­ge­ber­zu­schuss auch für Be­stands­ver­trä­ge ver­pflich­tend. Höch­ste Zeit, ei­ge­ne Vor­sor­ge­kon­zepte zu über­prü­fen.

Das gilt für den Privatanteil einer Geschäftsreise

Auch Kos­ten ei­ner Ge­schäfts­rei­se mit Pri­vat­an­teil las­sen sich steu­er­lich an­tei­lig gel­tend ma­chen. Da­bei gibt es aber al­ler­hand zu be­ach­ten. Wer bei der Rei­se­kos­ten­ab­rech­nung mit den Pri­vat­kos­ten nicht kor­rekt um­geht, ris­kiert Är­ger mit dem Fi­nanzamt.

Wann es sich lohnt, ein Fahrtenbuch zu führen

Fir­men­wa­gen­nut­zer müs­sen Pri­vat­fahr­ten ver­steu­ern. Sie soll­ten prü­fen, was gün­sti­ger ist: Fahrtenbuch zu führen oder die 1-Prozent-Regelung? Wer we­nig pri­vat fährt, kann per Fahrtenbuch ge­ring­ere Nut­zungs­vor­tei­le nach­wei­sen. Der Fis­kus stellt aber ho­he Anforderungen.

Reisekosten rich­tig abrechnen – oft eine He­rausforderung

Wer Rei­se­kos­ten rich­tig ab­rech­nen will, muss vie­le De­tails be­ach­ten. We­nigs­tens er­leich­tert oft ei­ne Pau­scha­le die Rei­se­kos­ten­ab­rech­nung. Un­ter­neh­men soll­ten von der Steu­er­be­ra­tungs­kanz­lei kla­re Vor­ga­ben für das Er­stel­len ei­ner Rei­se­kos­ten­ab­rech­nung ent­wer­fen lassen.

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