Auch Kosten einer Geschäftsreise mit Privatanteil lassen sich steuerlich anteilig geltend machen. Dabei gibt es aber allerhand zu beachten. Wer bei der Reisekostenabrechnung mit den Privatkosten nicht korrekt umgeht, riskiert Ärger mit dem Finanzamt.
Eine Registrierkassenpflicht für Einzelhandel, Friseur, Kfz-Werkstatt, Gastronomie oder Kleinunternehmer gibt es in Deutschland noch nicht. Die offene Ladenkasse bleibt erlaubt. Wer allerdings ein elektronisches Kassensystem nutzt, muss höhere Anforderungen erfüllen.
Firmenwagennutzer müssen Privatfahrten versteuern. Sie sollten prüfen, was günstiger ist: Fahrtenbuch zu führen oder die 1-Prozent-Regelung? Wer wenig privat fährt, kann per Fahrtenbuch geringere Nutzungsvorteile nachweisen. Der Fiskus stellt aber hohe Anforderungen.
Wer Reisekosten richtig abrechnen will, muss viele Details beachten. Wenigstens erleichtert oft eine Pauschale die Reisekostenabrechnung. Unternehmen sollten von der Steuerberatungskanzlei klare Vorgaben für das Erstellen einer Reisekostenabrechnung entwerfen lassen.
Wer geringwertige Wirtschaftsgüter abschreiben will, muss die GWG-Grenze im Blick haben. Doch nicht immer ist der Sofortabzug sinnvoll. Die Steuerkanzlei unterstützt bei der Wahl der Abschreibungsmethode und der Investitionsplanung.
Wer sich mit Ablauf, Dauer und Zeitraum von Betriebsprüfungen auskennt, kann sich vorbereiten. Sonst drohen oft hohe Steuernachzahlungen. Der Prüfung geht eine Ankündigung voraus. Firmenchefs können Unterlagen und Vorgehen mit dem Steuerberater besprechen.
Das MOSS-Verfahren vereinfacht das Thema Umsatzsteuer bei elektronischen Umsätzen mit Privatkunden im EU-Ausland. Im Juli wird MOSS zu OSS. Dann tritt die nächste Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets in Kraft. Der Steuerberater erklärt die Auswirkungen.
Bei einer Umsatzsteuernachschau nutzt der Fiskus den Überraschungseffekt: Steuerprüfer kommen unangemeldet und sehen Geschäftsunterlagen ein. Dabei ertappt das Finanzamt nicht nur Betrüger. Oft beschert schlampige Buchführung hohe Steuernachzahlungen.
Ordnungsgemäße Kassenführung ist Pflicht für jeden – auch Kleinunternehmer. Bei einer Kassennachschau vom Finanzamt werden Fehler teuer. Weil die gesetzlichen Anforderungen hoch sind, sollten Unternehmer diese detailliert mit ihrem Steuerberater besprechen.