Die Einführung der E-Rechnung ist nicht nur eine technologische Neuerung, sondern auch eine gesetzliche Anforderung, die das Wachstumschancengesetz regelt. Das Gesetz verfolgt das Ziel, Umsatzsteuerbetrug wirkungsvoll einzudämmen und gleichzeitig die digitale Infrastruktur und die Effizienz deutscher Unternehmen zu stärken, um so die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.
Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz am 22. März 2024 mehrheitlich zugestimmt. Es verpflichtet Unternehmen in Deutschland ab dem 1. Januar 2025 dazu, E-Rechnungen zu empfangen und weiterverarbeiten zu können. Der Vorrang der Papierrechnung entfällt. Unternehmen sollten sich deshalb möglichst bald darauf vorbereiten, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Für den Versand von E-Rechnungen gelten Übergangsregelungen bis 2028. Ab dann ist jedes Unternehmen in Deutschland verpflichtet, im Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmen E-Rechnungen zu versenden.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem standardisierten digitalen Format erstellt, übermittelt und verarbeitet wird. Diese Form der Rechnungsstellung ermöglicht es den Empfängern, die Daten direkt in ihre Buchhaltungssysteme zu übernehmen, was manuelle Eingabefehler reduziert und die Verarbeitungsgeschwindigkeit erhöht. Rechnungen im PDF-Format genügen diesen Anforderungen nicht. Eine gesetzeskonforme E-Rechnung muss den Vorgaben der Europäischen Norm EN16931 entsprechen. Dafür gibt es in Deutschland mit XRechnung und ZUGFeRD bereits zwei etablierte Formate, die in vielen Softwarelösungen unterstützt werden. Die E-Rechnungspflicht hat also zur Folge, dass Unternehmen ihre Systeme entsprechend anpassen müssen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Das Wachstumschancengesetz spielt dabei eine entscheidende Rolle, da es die Rahmenbedingungen für die flächendeckende Einführung der E-Rechnung schafft.
Das Wachstumschancengesetz und die E-Rechnung
Das am 22. März 2024 verabschiedete Wachstumschancengesetz ist eine gesetzliche Initiative, die darauf abzielt, die Digitalisierung in allen Bereichen der deutschen Wirtschaft voranzutreiben. Ein wichtiger Aspekt dieses Gesetzes ist die Förderung der E-Rechnung, um die Effizienz, Transparenz und Compliance der finanziellen Transaktionen zwischen Unternehmen zu verbessern. Das Gesetz verpflichtet alle Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, ab 2025 E-Rechnungen zu empfangen und weiterzuverarbeiten. Dies soll nicht nur die administrativen Lasten verringern, sondern auch dazu beitragen, den Zahlungsverkehr zu beschleunigen.
Vorteile der E-Rechnung
Die Einführung der E-Rechnung bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen. Einer der größten Vorteile ist die erhebliche Steigerung der Effizienz. Automatisierte Prozesse ermöglichen eine schnellere Rechnungsbearbeitung, wodurch Unternehmen ihre Ressourcen effektiver einsetzen können. Zudem führen digitale Rechnungen zu einer Reduzierung der Druck- und Versandkosten, was zu direkten Kosteneinsparungen führt. Die Umstellung auf E-Rechnungen verbessert auch die Compliance, da digitale Prozesse leichter nachvollziehbar und überprüfbar sind, was die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erleichtert – beispielsweise bei der Archivierung nach den Vorgaben der GoBD.
Herausforderungen bei der Implementierung
Trotz der Vorteile stehen viele Unternehmen vor Herausforderungen bei der Implementierung von E-Rechnungen. Technische Herausforderungen, wie die Integration neuer Software in bestehende Systeme, sind zu bewältigen und können Schulungsbedarf erfordern. Zudem müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden mit den neuen Prozessen vertraut sind und diese effektiv nutzen können. Datenschutz und Datensicherheit sind weitere wichtige Aspekte, die bei der Umstellung beachtet werden müssen, um die Integrität und Vertraulichkeit der finanziellen Daten zu gewährleisten.
Die Rolle der Steuerberatung
Steuerberaterinnen und Steuerberater spielen eine entscheidende Rolle bei der Einführung der E-Rechnung. Sie sind nicht nur wichtige Berater beim Verständnis und der Implementierung der gesetzlichen Anforderungen, sondern unterstützen auch bei der technischen Umsetzung und sollten von vornherein in die neuen digitalen Datenkreisläufe eingebunden werden. Schließlich benötigen sie die Daten für weiterführende Aufgaben – etwa die Erstellung der Finanzbuchführung. Außerdem helfen Steuerberater Unternehmen dabei, die richtigen Systeme auszuwählen, die Integration vorzubereiten und die Mitarbeiter auf die neuen Prozesse vorzubereiten. Ihre Expertise ist besonders wertvoll, um sicherzustellen, dass die Umstellung reibungslos verläuft und die Unternehmen von allen Vorteilen der E-Rechnung profitieren können.
Praktische Tipps für Unternehmen
Unternehmen, die sich auf die Einführung der E-Rechnung vorbereiten, sollten frühzeitig mit der Planung beginnen. Es ist wichtig, eine umfassende Bewertung der aktuellen Systeme durchzuführen und festzustellen, welche Anpassungen notwendig sind. Die Auswahl einer geeigneten E-Rechnungssoftware, die sich nahtlos in die bestehenden Systeme integrieren lässt, ist entscheidend. Zudem sollten Unternehmen Schulungen für ihre Mitarbeitenden anbieten, um sicherzustellen, dass diese mit den neuen Prozessen vertraut sind und sie effektiv nutzen können.
Zusammenfassung und Ausblick
Die Einführung der E-Rechnung stellt eine bedeutende Veränderung für die deutsche Wirtschaft dar, bietet jedoch auch große Chancen für Effizienzsteigerung, Kostenersparnis und verbesserte Compliance. Unternehmen, die sich erfolgreich an diese Veränderung anpassen, werden nicht nur gesetzlich konform sein, sondern auch Effizienzvorteile genießen. Die Zusammenarbeit mit der Steuerkanzlei ist dabei ein Schlüsselfaktor für eine erfolgreiche Umstellung. In einer zunehmend digitalisierten Welt ist die E-Rechnung ein entscheidender Schritt nach vorne und wird die Art und Weise, wie Unternehmen operieren, nachhaltig verändern.
DATEV E-Rechnungsplattform
Ab 2028 wird es voraussichtlich eine Meldepflicht für die E-Rechnungsdaten geben. Das Hauptziel der Verpflichtung sieht der Gesetzgeber darin, einen wirkungsvollen Mechanismus zu schaffen, mit dem sich Umsatzsteuerbetrug reduzieren lässt. Dafür planen die Finanzbehörden über die E-Rechnungspflicht hinaus ein Meldesystem, das die relevanten elektronischen Rechnungsdaten auch umgehend an die Finanzverwaltung weitergibt.
Mit der DATEV E-Rechnungsplattform reagiert DATEV frühzeitig auf diesen Schritt. Sie können sich schon jetzt auf der Plattform registrieren.