Arbeitsrecht & Soziales

Zeitarbeit erhöht die Flexi­bi­li­tät, hat aber Vor- und Nachteile

Viele Be­trie­be in al­len Bran­chen fin­den Fach­kräfte über Dienst­leis­ter für Zeit­ar­beit. Sie soll­ten die Vor- und Nach­tei­le aber mit ei­nem An­walt klä­ren. Es geht un­ter an­de­rem um die Hö­he des Ge­halts, ei­ne mög­li­che Fest­an­stel­lung so­wie wei­te­re recht­li­che Kon­se­quen­zen.

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Jederzeit können Beschäftigte vorübergehend ausfallen – etwa wegen Krankheit, Eltern- oder Pflegezeit. Manchmal fehlen sie zu lange, als dass Kollegen die Arbeit übernehmen könnten. Aber zu kurz, als dass sich eine befristete Neueinstellung mit Stellenausschreibung, Bewerbungsgespräch und Einarbeitung lohnt. Eine Lösung, auch für Auftragsspitzen: Unternehmen diverser Branchen und aus dem Handwerk decken über Zeitarbeit kurz- und mittelfristige Personalbedarfe. Vermittelt werden in Zeitarbeit nicht nur gewerblich Tätige – auch gut ausgebildete Fachkräfte und Akademiker kommen ins Unternehmen. Ein Gesetz und mehrere Tarifverträge haben in den vergangenen Jahren das Thema umfassender geregelt. Flexibilität und die Perspektive auf Festanstellung nach Ablauf des Vertrags sind für entleihende Betriebe bei Zeitarbeit in Deutschland ebenso wichtige Vorteile wie Personalkosten. Auch wenn laut Gesetz nach neun Monaten ein Gehalt wie für Stammbeschäftigte fällig ist. Vor- und Nachteile von Zeitarbeit mit Blick auf Steuern und Rechte der Zeitarbeitnehmer sowie den Ablauf sollten Unternehmerinnen und Unternehmer mit Anwalt und Steuerberater besprechen.

Die Zeitarbeit in Deutsch­land nimmt seit Jahr­zehnten zu

Die Leih- und Zeitarbeit in Deutschland boomt seit Jahren. 1985 arbeiteten nur 42.000 Beschäftigte in solchen zeitlich befristeten, durch eine Zeitarbeitsfirma vermittelten Arbeitsverhältnissen, im Jahr 2000 schon über 300.000. Tendenz seither stetig steigend bis auf über eine Million 2017 sowie 2018. Im Juni 2020 lag die Zahl der durchschnittlich angestellten Zeitarbeiter laut Bundesagentur für Arbeit (BA) bei knapp 750.000 Beschäftigten. Auch wenn ein großer Teil der Zeitarbeit gewerblich geprägt ist oder im Dienstleistungssektor stattfindet – Unternehmen fast aller Branchen setzen darauf. Im kaufmännischen Bereich und der IT-Branche etwa beschäftigen Unternehmen oft Fachkräfte und Akademiker in Zeitarbeit. Selbst das Handwerk findet begehrte Fachkräfte häufig über Personalvermittlungen und Zeitarbeit. Per Gesetz sind viele Aspekte des Themas geregelt, die Rechte der Beschäftigten in Zeitarbeit etwa vom Gehalt bis zur Festanstellung. Deshalb gilt es, alle Vor- und Nachteile sowie den Ablauf genau abzuwägen, bevor Unternehmen sich für den Einsatz von Zeitarbeitern entscheiden.

So funktio­niert die Zeitarbeit – vor al­lem ist sie flexibel

Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung – oft Leiharbeit, Personalleasing oder Personalüberlassung genannt – ist relativ einfach. Ein Unternehmen schließt einen Vertrag mit einem Personaldienstleister. Dieser vermittelt dem Kunden aus seinem Mitarbeiter-Pool passende Kandidaten auf Zeit. Zum vereinbarten Stundensatz verleiht er sie für eine befristete Dauer von Tagen, Wochen oder Monaten. Qua Gesetz bleibt bei der Zeitarbeit während des Einsatzes die Festanstellung beim Dienstleister bestehen. Größter Vorteil für den Entleihbetrieb ist hohe Flexibilität bei kalkulierbaren Kosten. Zwar stärken das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie mehrere Tarifverträge die Rechte von Beschäftigten in der Zeitarbeit und schreiben Mindeststandards vor, weshalb die Vor- und Nachteile genau zu prüfen sind. Meistens aber senken Entleiher so ihre Kosten und können besser kalkulieren. Gehalt und Lohnnebenkosten sowie Ausfallkosten etwa durch Krankheit, Urlaub oder Eltern- oder Pflegezeit trägt der Verleihbetrieb als eigentlicher Arbeitgeber des Zeitarbeiters. Kosten entstehen bei Zeitarbeit nur für die tatsächlich verrichtete Arbeit. Bei Betriebsferien im entleihenden Unternehmen muss es Zeitarbeitnehmer nicht bezahlen.

Balkengrafik zeigt zum Thema Zeitarbeit die Zahl der Zeitarbeiter von 2001 bis 2020

Diese Rech­te re­gelt das Gesetz für Zeitarbeit in Deutschland

Längst hat die Zeitarbeit in Deutschland ihr früheres Schmuddelimage abgestreift. Vermittelt werden nicht länger – wie in den 70er Jahren – vorwiegend gewerblich tätige Hilfskräfte. Oft ist Zeitarbeit für gut ausgebildete Fachkräfte und Akademiker in verschiedensten Branchen der Einstieg oder Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Das seit 2017 geltende Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gewährt Beschäftigten in der Zeitarbeit weitgehende Rechte.  Ihnen stehen etwa nach neun Monaten Einsatzdauer das gleiche Gehalt und die gleichen Arbeitsbedingungen wie der Stammbelegschaft zu. Nach 18 Monaten soll bei der Zeitarbeit laut Gesetz gemäß §1 Abs.1b AÜG die Festanstellung erfolgen – außer, die Tätigkeit wurde durch Vertragsbeendigung für mindestens drei Monate und einen Tag unterbrochen. Abweichungen erlaubt sind bei Zeitarbeit lediglich aufgrund von Regelungen in einem Tarifvertrag der Branche, von denen es in Deutschland mehrere gibt. Auch Mindestlohnbestimmungen gelten natürlich. Unternehmer sollten Vor- und Nachteile sowie den Ablauf von Zeitarbeit mit ihrem Anwalt oder der Anwältin besprechen und die Vereinbarungen überprüfen lassen.

Darauf soll­ten Un­ter­neh­mer beim Dienst­leister achten

Beschäftigten in Zeitarbeit gibt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Deutschland viele Rechte und regelt zudem die Zusammenarbeit von Zeitarbeitsunternehmen und Behörden. Der Entleiher braucht eine Erlaubnis gemäß AÜG von der zuständigen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit (BA). Sie ist zunächst befristet und gilt erst nach dreimaliger Verlängerung unbefristet. Die Behörde kontrolliert, ob der Verleiher alle Vorschriften einhält. Ist das nicht der Fall, kann sie die Erlaubnis entziehen. Bei der Auswahl des richtigen Dienstleisters sollten Unternehmerinnen und Unternehmer darauf also schon mal achten. Gerade kleinere, jüngere, auf bestimmte Branchen oder Einsatzbereiche spezialisierte Personaldienstleister können bei Zeitarbeit trotz geringen Bekanntheitsgrads für Unternehmen interessant sein. Von ihrem Anwalt oder ihrer Anwältin sollten sich interessierte Firmenchefs über die richtige Auswahl eines Dienstleisters informieren lassen.

Auch die Verträge rund um Zeitarbeit sollte der Rechtsberater checken. Denn es gilt, hier einige Fallen zu beachten, die es bei Arbeitsverträgen oder auch Werkverträgen so nicht gibt. Beispielsweise muss jeder Vertrag über Zeitarbeit in Deutschland schriftlich den Beginn der Arbeitnehmerüberlassung festhalten – andernfalls drohen hohe Bußgelder. In der Baubranche gelten zusätzlich weitere Einschränkungen für die Arbeitnehmerüberlassung. Dies kann sich deutlich auf die Vor- und Nachteile von Zeitarbeit in bestimmten Branchen oder einigen Bereichen im Handwerk auswirken. Auch solche Details sollten Unternehmer und Unternehmerinnen vorher mit ihrem Anwalt besprechen.

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Auch der Stamm­be­leg­schaft si­chert das Gesetz ei­nige Rechte

Für Entleihbetriebe ist bei der Zeitarbeit zu beachten, dass sich Personalangelegenheiten der Stammbelegschaft auch auf den Einsatz von Zeitarbeitern auswirken können. So dürfen etwa Leiharbeiter nicht bei einem Entleiher tätig werden, der von einem Streik bedroht ist, so §11 Abs.5 AÜG. Das Gesetz soll verhindern, dass ein Streik mithilfe von Leiharbeit beziehungsweise Zeitarbeit umgangen wird, und die Rechte der Stammbelegschaft stärken. Allerdings sind nicht alle Tätigkeiten davon betroffen – Rücksprache mit dem Anwalt ist also ratsam.

Wie weit geht die Gleich­be­hand­lung mit Fest­angestellten?

Auch Fragen der Gleichstellung mit der Stammbelegschaft stellen sich. Vor allem in Unternehmen, die über eine große Bandbreite von Verträgen auch Leiharbeitnehmer, Subunternehmer oder Dienstleistungsunternehmen einsetzen. Dann können sich die Rechte von nebeneinander vor Ort im Betrieb tätigen Personen teils durchaus stark unterscheiden. Beispielsweise wäre aktuell die Frage zu klären, ob beziehungsweise wem Schnelltests oder demnächst Impfungen über den Betriebsarzt angeboten werden müssen. Wobei Unternehmer Tests natürlich immer freiwillig kostenlos anbieten dürfen, etwa für unvermeidbare Kundenkontakte oder Besuche. Mit Blick auf betriebliche Angebote wie Gesundheitssport oder die mobile Nackenmassage für Mitarbeiter gibt es ebenfalls Abstufungen. Unternehmer und Unternehmerinnen sollten mit einem Anwalt auch klären, wieweit sich die vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geforderte Gleichstellung auf freiwillige Extras zum Gehalt bezieht. Die Zeitarbeit hat Vor- und möglicherweise auch Nachteile – nur wer sich umfassend dazu beraten lässt, kann die richtigen Entscheidungen fällen.

Durch neue Gesetze haben die Kun­den mehr Pflichten

Der erste Schritt bei Zeitarbeit ist, sich grundsätzlich für dieses Instrument zu entscheiden und Vertragsangelegenheiten mit dem Dienstleister zu klären. Anschließend sollten Unternehmer sich von Anwalt oder Anwältin erklären lassen, welche Pflichten im konkreten Arbeitsverhältnis zu erfüllen sind. Das gilt beispielsweise mit Blick auf die Arbeitszeiterfassung oder bei der Zusammenarbeit mit den Trägern der Unfallversicherung. Auch bei laufenden Verträgen sollten Firmenchefs sich – falls noch nicht geschehen – laufend vom Anwalt auf den aktuellen Stand bringen lassen. So macht etwa seit Anfang 2021 das Arbeitsschutzkontrollgesetz einige zusätzliche Vorgaben für Leiharbeiter bei Unternehmen der Fleischwirtschaft in Deutschland. Die Neuerungen betreffen aber auch Unternehmen in anderen Branchen. Denn mit der Gesetzesnovelle verbunden hat die Bundesregierung weitere Gesetze geändert, etwa zu Hinzuverdienstgrenzen für Rentner, Jugendarbeitsschutz oder Bußgeldvorschriften.

Folgen hat die Zeitarbeit auch beim Thema Steuern

Für Bilanzierer unter den Entleihbetrieben wichtig: an den Dienstleister gezahlten Kosten für Leasingkräfte sind nicht als Personalkosten zu verbuchen. Denn das dafür vorauszusetzende Anstellungsverhältnis mit dem Leiharbeitnehmer unterhält der Personaldienstleister. Entleihbetriebe verbuchen die an die Personalleasinggesellschaft gezahlten Beträge für Zeitarbeit stattdessen im Bereich der Sachkosten. Unter Umständen schlägt das mit Blick auf bilanzielle Richtgrößen mit verbesserter Bonität und besseren Finanzierungsbedingungen positiv zu Buche. Was genau zu beachten ist und wie die Auswirkungen von Zeitarbeit bei der Steuer im Detail sind, sollten Unternehmer mit ihrem Steuerberater oder ihrer Steuerberaterin besprechen. Am besten wägen sie ganz grundsätzlich vor dem Einsatz die steuerlichen Vor- und Nachteile der Zeitarbeit mit ihm ab.

Über Zeitarbeit las­sen sich auch fes­te Fach­kräfte finden

Entgegen weiter kursierender Vorurteile sind viele über Zeitarbeit verfügbare Arbeitnehmer nicht schlechter ausgebildet als fest angestellte Mitarbeiter. Und gerade wer von spezialisierten Personaldienstleistern kommt, ist besonders auf dem aktuellen Stand der fachlichen Qualifikation. Der Entleihbetrieb kann also nicht nur vom oft großen Mitarbeiter-Pool der Zeitarbeitsgesellschaft mit unterschiedlichsten Qualifikationen aus vielen verschiedenen Berufsgruppen oder aus einem Spezialbereich profitieren. Er greift dazu auch zu auf Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die schon viel gesehen und gelernt haben – auch das gilt es bei den Vor- und Nachteilen der Zeitarbeit zu bedenken. Regelmäßig ist zu hören, dass diese Fachkräfte neue Impulse und Ideen aus anderen Unternehmen und manchmal sogar Branchen einbringen, die sie in Zeitarbeit kennengelernt haben. Unternehmen können sich so also durchaus Top-Leute ins Haus holen, ohne sie selbst langwierig suchen und auswählen zu müssen. Die kosten- und personalintensive Suche und Auswahl hat der Personaldienstleister bereits erledigt, ebenso Verhandlungen über das Gehalt.

Stellenanzeigen, Vorstellungsgespräche oder aufwändige Assessment-Center fallen weg – wenn das Unternehmen es richtig anstellt, kann es solche begehrten Fachkräfte erst in Zeitarbeit testen, um ihnen dann eine Festanstellung anzubieten. Statt der üblichen gesetzlichen Probezeit lassen sich bei der Zeitarbeit die bis zu 18 Monate Vertragslaufzeit dafür nutzen, dass Unternehmen und Mitarbeiter sich gut kennenlernen. Das können Betriebe auch personalstrategisch nutzen, um ihren Mitarbeiterpool auszubauen – und nicht nur zur Überbrückung ganz konkreter personeller Notlagen. Gerade für kleine Unternehmen ist Zeitarbeit so eine Möglichkeit, elegant Know-how in Form neuer fester Mitarbeiter zuzukaufen.

Bei der Flexi­bi­li­tät hat Zeitarbeit zu­gleich Vor- und Nachteile

Wer die Vor- und Nachteile der Zeitarbeit abwägen will, muss auch über Abstriche bei der Flexibilität nachdenken. Zwar werden durch Zeitarbeit die Kosten kalkulierbarer, und sie lässt sich zur langfristigen Mitarbeitergewinnung nutzen. Doch Zeitarbeit schränkt zugleich die Rechte der Arbeitgeber ein, ganz konkret das auf betriebsbedingte Kündigungen in der Stammbelegschaft. Bevor Arbeitgeber diese aussprechen dürfen, müssen sie erst Leiharbeitnehmern kündigen, urteilte im September 2020 das Landesarbeitsgericht Köln. (Az:5Sa14/20 und Az:5Sa295/20). In zwei Fällen hatte ein Autozulieferer betriebsbedingt Arbeitnehmern gekündigt und dafür einen Personalüberhang angeführt, nachdem ein Auftraggeber die Autoproduktion zurückfahren musste. Die Gekündigten wehrten sich dagegen und verwiesen auf die regelmäßig eingesetzten sechs Leiharbeitnehmer im Betrieb. Das LAG Köln stufte die betriebsbedingten Kündigungen als unwirksam ein. Arbeitsplätze von Leiharbeitnehmern seien als freie Arbeitsplätze anzusehen, urteilten sie. Generell unzulässig ist nach dem Kündigungsschutzgesetz (KschG) außerdem eine sogenannte Austauschkündigung – also die Entlassung fester Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen, um sie gegen Zeitarbeiter auszutauschen.

Mehr zum Kündigungsschutz in Kleinbetrieben erfahren Sie in folgendem Video.

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Midia Nuri

ist Wirtschaftsjournalistin. Sie schreibt vor allem über nutzwertige Unternehmerthemen rund um Betriebsführung oder auch Finanzielles und Steuerliches für verschiedene Branchenzeitschriften, wie etwa den kfz-Betrieb, Die Fleischerei, Der Freie Zahnarzt, Fahrzeug + Karosserie oder auch etwa Das Dachdeckerhandwerk. Außerdem ist sie Chefredakteurin eines Newsletters von BWRMed!a zum Thema Steuern und Bilanzierung. Zu Steuer- und Finanzthemen bloggt und twittert sie derzeit sporadisch unter lady-godiva-blog.de und twitter.com/LadyGodivaBlog.

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