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E-Rechnung

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Die verpflichtende E-Rechnung im B2B-Bereich kommt

Die E-Rechnung wird wahr­schein­lich ab 01.01.2025 für B2B­-­Um­sätze Pflicht. Be­troffen wären dann alle umsatz­steuer­pflicht­igen Unter­nehmen in Deutsch­land. Grund genug über die Hinter­gründe zu sprechen und was Unter­nehmen jetzt schon tun sollten.

Pflichtangaben auf der Rechnung nicht vergessen

Fehlen Pflicht­an­ga­ben auf ei­ner Rech­nung, droht Är­ger mit dem Fis­kus. Er kann den Vor­steuer­ab­zug ver­weh­ren oder Um­sät­ze hin­zu­schät­zen. Auf Ein­gangs­rech­nun­gen ge­hört et­wa ein ge­nau­er Aus­weis der Um­satz­steuer, auf Aus­gangs­rech­nungen ei­ne lau­fen­de Rech­nungs­nummer.

Schub für E-Rechnung

Die E-Rechnung nimmt an Fahrt auf. Demnächst wird sie auch für Lieferanten der öffentlichen Verwaltung Pflicht. Eine Aufgabe, die angesichts der unterschiedlichen Regelungen in Bund und Ländern zur Herausforderung für Unternehmer werden könnte.