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Steuern & Abgaben

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Steuerbefreiung für viele Photovoltaikanlagen

Die Ein­spei­sung und der Ei­gen­ver­brauch von So­lar­strom ist für Be­trei­ber vie­ler Pho­to­vol­taik­an­la­gen rück­wir­kend ab 2022 steu­er­frei. Für Lie­fe­rung und In­stall­ation von So­lar­panels und Strom­spei­chern fällt ab 2023 kei­ne Um­satz­steuer mehr an. Doch die Tücke steckt im De­tail.

Mahnung schreiben, um kein Geld zu verlieren

In­dem Fir­men zü­gig ei­ne Mah­nung schrei­ben, kön­nen sie For­de­rung­en kon­se­quent ein­trei­ben. Oft kommt Geld erst nach dem ers­ten Mahn­schrei­ben. Au­to­ma­ti­sier­te Ver­fah­ren und ei­ne gu­te Vor­la­ge hel­fen, die Mah­nung zu schrei­ben und Kun­den in Ver­zug zu set­zen.

Künstlersozialkasse: Abgabepflicht genau klären

Vie­le Unternehmen be­trifft die Ab­­ga­­be­­pflicht zur Künst­­ler­­so­zial­­kas­se. Sie müs­sen wis­­sen, wann die Künst­­ler­­so­­zial­­ab­­ga­­be an­­fällt. De­­tails soll­ten mit der Steu­er­­be­­ra­­tungs- oder An­walts­kanz­lei ge­klärt wer­den – sonst dro­hen schnell Buß­gel­der und Nachzahlungen.

Außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen

Ge­wis­se Pri­vat­aus­ga­ben kön­nen als außer­ge­wöhn­li­che Be­las­tungen die Steuer min­dern: Bei­spie­le sind Krank­heits­kos­ten und Un­ter­halts­zah­lungen. Wer Kin­der in der Aus­bil­dung un­ter­stützt, darf als außer­ge­wöhn­li­che Be­las­tung ei­ne Pau­scha­le in die Steuer­er­klä­rung ein­tra­gen.