Die Einspeisung und der Eigenverbrauch von Solarstrom ist für Betreiber vieler Photovoltaikanlagen rückwirkend ab 2022 steuerfrei. Für Lieferung und Installation von Solarpanels und Stromspeichern fällt ab 2023 keine Umsatzsteuer mehr an. Doch die Tücke steckt im Detail.
Wer tageweise oder dauernd im Homeoffice arbeitet, darf eine höhere Pauschale in der Steuererklärung eintragen – bis zu 1.260 Euro pro Jahr. Auch die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich ab 2023 pauschal und damit ohne Nachweise steuerlich geltend machen.
Indem Firmen zügig eine Mahnung schreiben, können sie Forderungen konsequent eintreiben. Oft kommt Geld erst nach dem ersten Mahnschreiben. Automatisierte Verfahren und eine gute Vorlage helfen, die Mahnung zu schreiben und Kunden in Verzug zu setzen.
Niedrige Sozialabgaben machen Teilzeitarbeit in der zum Übergangsbereich ausgebauten Gleitzone attraktiv. Doch es gibt allerhand zu beachten. Arbeitgeber sollten deshalb die Spielräume und vertraglich wichtigen Punkte mit Fachleuten für Steuern und Recht ausloten.
Viele Unternehmen betrifft die Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse. Sie müssen wissen, wann die Künstlersozialabgabe anfällt. Details sollten mit der Steuerberatungs- oder Anwaltskanzlei geklärt werden – sonst drohen schnell Bußgelder und Nachzahlungen.
Eine ordnungsgemäße Rechnung braucht bestimmte Angaben. Aber wer eine Rechnung schreiben will, kann weitere Punkte unterbringen. Sie lässt sich nutzen, um Werbung zu platzieren oder das Firmenimage zu transportieren – nach dem Gespräch mit Fachleuten.
Bei der Kleinbetragsrechnung gelten weniger Anforderungen zu verpflichtenden Angaben. Trotzdem wäre es gut, dafür ein Muster zu erstellen. Denn Fehler können auch bei niedrigeren Beträgen teuer werden, und zumindest der Vorsteuerabzug ist dann immer gefährdet.
Selbstständig oder freiberuflich – das ist die falsche Frage. Angehörige freier Berufe können selbstständig wie auch angestellt tätig sein. Für Selbstständige sind im Gespräch mit der Steuerberatungskanzlei dann Themen wie die Umsatz- und sogar Gewerbesteuer wichtig.
Damit Sie Ihr Unternehmen sicher durch die Corona-Krise führen können, gibt es viele Hilfsangebote – hier finden Sie wichtige Tipps.
Gewisse Privatausgaben können als außergewöhnliche Belastungen die Steuer mindern: Beispiele sind Krankheitskosten und Unterhaltszahlungen. Wer Kinder in der Ausbildung unterstützt, darf als außergewöhnliche Belastung eine Pauschale in die Steuererklärung eintragen.