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Steuern & Abgaben

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Außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen

Ge­wis­se Pri­vat­aus­ga­ben kön­nen als außer­ge­wöhn­li­che Be­las­tungen die Steuer min­dern: Bei­spie­le sind Krank­heits­kos­ten und Un­ter­halts­zah­lungen. Wer Kin­der in der Aus­bil­dung un­ter­stützt, darf als außer­ge­wöhn­li­che Be­las­tung ei­ne Pau­scha­le in die Steuer­er­klä­rung ein­tra­gen.

Pflichtangaben auf der Rechnung nicht vergessen

Fehlen Pflicht­an­ga­ben auf ei­ner Rech­nung, droht Är­ger mit dem Fis­kus. Er kann den Vor­steuer­ab­zug ver­weh­ren oder Um­sät­ze hin­zu­schät­zen. Auf Ein­gangs­rech­nun­gen ge­hört et­wa ein ge­nau­er Aus­weis der Um­satz­steuer, auf Aus­gangs­rech­nungen ei­ne lau­fen­de Rech­nungs­nummer.

Was ist ein Steuerfreibetrag? Das sollte jeder wissen

Was ist ein Steu­er­frei­be­trag? Ge­ne­rell die Sum­me, bis zu der Ein­künf­te steu­er­frei sind. Doch De­tails soll­ten stets Steu­er­fach­leu­te klären. Sie wis­sen ge­nau, wie hoch wel­cher Steu­er­frei­be­trag ist und wie sich ein­zel­ne Frei­be­trä­ge op­ti­mal nut­zen lassen.

Verzicht auf Klein­unter­nehmer­regelung kann sich lohnen

Manche Fir­men sind um­satz­steu­er­frei auf­grund der Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung, an­dere pro­fi­tie­ren vom Ver­zicht auf die Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung. Was im in­di­vi­duel­len Fall bes­ser ist, soll­ten Selbst­stän­di­ge ganz ge­nau mit der Steu­er­be­ra­tungs­kanz­lei durchrechnen.

Rückstellungen in der Bilanz bilden und buchen

Buch­füh­rungs­pflich­ti­ge Un­ter­neh­men müs­sen Rück­stel­lun­gen für un­ge­wis­se Ver­bind­lich­kei­ten rich­tig bilden, bu­chen und in der Bi­lanz aus­wei­sen. Dies senkt den steu­er­pflich­ti­gen Ge­winn und bringt Li­qui­di­täts­vor­tei­le. Wie das funk­tio­niert, zei­gen Bei­spie­le aus der Praxis.