Über das Vorsteuervergütungsverfahren können sich Unternehmer ins Ausland gezahlte Vorsteuer erstatten lassen. Dabei gibt es viel zu beachten. Details erklärt der Steuerberater. Und auch, woran Unternehmer bei eigenen Lieferungen ins Ausland denken sollten.
Mit dem Investitionsabzugsbetrag, kurz IAB, können Unternehmer schon 2019 für später geplante Anschaffungen einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Der Steuerberater weiß, wie sich die Regeln geschickt nutzen lassen.
Einkommensteuer für Selbständige und Freiberufler, das heißt: An Vorauszahlungstermine denken, Umsatz- und Gewerbesteuer berücksichtigen, Gewinn ermitteln. Hier hilft der Steuerberater. Er unterstützt bei der Planung, schätzt Risiken ein, kommuniziert mit dem Fiskus.
Steuerberater machen natürlich Buchführungen, Steuererklärungen und Gehaltsabrechnungen. Aber sie können noch viel mehr! Hier sehen Sie, wobei Sie Ihr steuerlicher Berater unterstützen kann.
Zahlen Betriebe – mit Zustimmung der Mitarbeiter – weniger als gesetzlich vorgesehen, entsteht Phantomlohn. Die Sozialkassen wollen trotzdem ihren Anteil. Um Ärger bei Betriebsprüfungen zu vermeiden, sollten Firmenchefs das gut mit dem Steuerberater besprechen.
Manche Steuerfalle ist offensichtlich. Doch Untiefen bei Gewerbesteuer und Umsatzsteuer lassen sich ohne Hilfe des Steuerberaters kaum erkennen. Mit ihm sollten Unternehmer regelmäßig Entwicklungen bei den Themen besprechen, um teuren Überraschungen zu entgehen.
Übernimmt ein Arbeitgeber die Steuerberatungskosten seiner Arbeitnehmer, ist das unter bestimmten Umständen nicht als Arbeitslohn anzusehen. Das entschied der Bundesfinanzhof in seinem Urteil von 9. Mai 2019.
Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse und Sachbezüge helfen, Fach- und Führungskräfte zu gewinnen und zu binden. Denn Arbeitnehmer haben netto meist mehr von Gehaltsextras wie Gesundheitsleistungen oder Benzingutscheinen als von einer normalen Gehaltserhöhung.
Formal ist ein Einspruch gegen den Steuerbescheid leicht. Inhaltlich sollten Unternehmer das weitere Vorgehen aber gut vorbereiten. Manchmal ist es sogar sinnvoll, einen Einspruch zurückzuziehen, da eine Änderung zum Nachteil des Steuerpflichtigen droht.
Die A1-Bescheinigung erspart deutschen Versicherten beim Arbeiten in EU- und EWR-Ländern lokale Sozialabgaben. Ohne dieses Formular drohen hohe Bußgelder. Seit Jahresbeginn ist sie via Lohn- und Gehaltssoftware zu beantragen. Erleichterungen seitens der EU sind nicht absehbar.