Wer Steuern zu spät überweist, zahlt einen Säumniszuschlag ans Finanzamt – pro Monat berechnen die Beamtinnen und Beamten ein Prozent extra. Als Betriebsausgabe lässt sich so ein Säumniszuschlag aber nur buchen, wenn er sich auf abzugsfähige Steuern bezieht.
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