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Sigrun an der Heiden

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Steuerbefreiung für viele Photovoltaikanlagen

Die Ein­spei­sung und der Ei­gen­ver­brauch von So­lar­strom ist für Be­trei­ber vie­ler Pho­to­vol­taik­an­la­gen rück­wir­kend ab 2022 steu­er­frei. Für Lie­fe­rung und In­stall­ation von So­lar­panels und Strom­spei­chern fällt ab 2023 kei­ne Um­satz­steuer mehr an. Doch die Tücke steckt im De­tail.

Mahnung schreiben, um kein Geld zu verlieren

In­dem Fir­men zü­gig ei­ne Mah­nung schrei­ben, kön­nen sie For­de­rung­en kon­se­quent ein­trei­ben. Oft kommt Geld erst nach dem ers­ten Mahn­schrei­ben. Au­to­ma­ti­sier­te Ver­fah­ren und ei­ne gu­te Vor­la­ge hel­fen, die Mah­nung zu schrei­ben und Kun­den in Ver­zug zu set­zen.

Ein toxisches Arbeitsklima ist Gift für Unternehmen

Ein toxi­sches Ar­beits­kli­ma ist qua De­fi­ni­tion Gift für je­de Fir­ma. Des­truk­tive Vor­ge­setz­te ver­brei­ten Angst und ver­grau­len Leis­tungs­trä­ger. Das Ar­beits­kli­ma zu ver­bes­sern, hat des­halb große Be­deu­tung und ist ei­ne wich­ti­ge Füh­rungs­auf­ga­be. Oft braucht es da­zu ex­ter­ne Hil­fe.

Außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen

Ge­wis­se Pri­vat­aus­ga­ben kön­nen als außer­ge­wöhn­li­che Be­las­tungen die Steuer min­dern: Bei­spie­le sind Krank­heits­kos­ten und Un­ter­halts­zah­lungen. Wer Kin­der in der Aus­bil­dung un­ter­stützt, darf als außer­ge­wöhn­li­che Be­las­tung ei­ne Pau­scha­le in die Steuer­er­klä­rung ein­tra­gen.

ist selbstständige Wirtschaftsredakteurin. Die vermeintlich trockenen Themen wie Steuern, Finanzen und Recht sind ihr Steckenpferd. Sie schreibt für verschiedene Wirtschafts- und Unternehmermagazine sowie Kundenzeitschriften zu den Themen Mittelstand, Steuern und Finanzen, Recht, Nachfolge, Sanierung, Unternehmensführung, Personal, Betriebliche Altersvorsorge sowie Transport und Logistik. Zuvor arbeitete sie als Ressortleiterin bei diversen Unternehmermagazinen, unter anderem „Markt und Mittelstand“.