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Wie viel Urlaubsgeld be­kommt man – mögli­cher­weise sogar steuerfrei?

Es zählt nicht nur, wann man Ur­laubs­geld kriegt und wie hoch es ist – son­dern auch, ob es bei Kün­di­gung, Krank­heit oder in El­tern­zeit kommt. Un­ter­neh­me­rin­nen und Un­ter­neh­mer soll­ten die De­tails mit Fach­leu­ten klä­ren, um bei die­sem The­ma kei­ne Feh­ler zu machen.

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Der Sommer rückt nähert, und damit wird ein im Freundeskreis oft diskutiertes Thema wieder aktuell: Wie viel Urlaubsgeld bekommt man? Ob beim Grillen oder anderen geselligen Aktivitäten, die meisten Beschäftigten sprechen irgendwann darüber, wann man Urlaubsgeld kriegt und wie hoch es ausfällt. Dabei kommen viele Fragen auf die Tagesordnung, denen sich auch Unternehmerinnen und Unternehmer widmen sollten, um beim Urlaubsgeld keine Fehler zu machen. Beispielsweise, ob es das Urlaubsgeld auch in Elternzeit, bei einer Kündigung, bei einer Krankheit oder während einem möglichen Krankengeldbezug gibt. Oder auch, ob Urlaubsgeld sich steuerfrei auszahlen lässt und möglicherweise pfändbar ist. Nicht alle Unternehmen haben die Pflicht, ihren Beschäftigten ein Urlaubsgeld zu zahlen – die Notwendigkeit dazu ergibt sich aus Tarifverträgen, Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder aufgrund einer betrieblichen Übung. Wer dazu verpflichtet ist, sollte alle Details aber mit der Rechtsanwalts- und/oder Steuerberatungskanzlei klären.

Wann kriegt man Urlaubsgeld vom Arbeitgeber?

Wie hoch ist das Urlaubsgeld – wie viel bekommt man?

Urlaubsgeld: Pflicht bei Krankheit, Kündigung und Elternzeit?

Wie viel Urlaubsgeld bekommt man steuerfrei?

Ist das Urlaubsgeld pfändbar?

Wann kriegt man Urlaubsgeld vom Arbeitgeber?

Manche nennen es Urlaubsgeld, andere Urlaubsgratifikation oder dreizehntes Monatsgehalt. Gemeint ist – egal, wann man es kriegt – eine Sonderzahlung des Unternehmens. Also eine Leistung zusätzlich zur regulären Entlohnung, nicht zu verwechseln mit Urlaubsentgelt oder Urlaubsabgeltung. Das Urlaubsentgelt ist die Lohnfortzahlung, die jemand erhält, während er oder sie im Urlaub ist. Urlaubsabgeltung meint das Auszahlen nicht genommener Urlaubstage beim Ausscheiden aus dem Betrieb. Der Anspruch auf die Leistungen basiert auf dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Ob oder wie viel Urlaubsgeld man bekommt, ist dagegen nicht gesetzlich festgelegt. Hierbei geht es um eine rein freiwillige Leistung des Unternehmens an die Beschäftigten, die normalerweise vertraglich vereinbart ist. Manchmal aber kann die Zahlung durch Fehler des Arbeitgebers unbeabsichtigt zur Pflicht werden.

Auf dieser Basis erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meistens ihr Urlaubsgeld:

  • Der Arbeitsvertrag garantiert die Zahlung, etwa durch die Formulierung „Es gibt Urlaubsgeld in Höhe von 50 Prozent des monatlichen Bruttogehalts.“
  • Der Tarifvertrag enthält Regelungen zum Urlaubsgeld. Oft ist es mit dem Weihnachtsgeld als Jahressonderzahlung zusammengefasst, und Zahlungstermine sowie -anteile sind festgelegt. Etwa 50 Prozent Ende Juni, 50 Prozent Ende November. Unternehmen im Geltungsbereich des Tarifvertrags müssen die Vorgaben zu solchen Sondervergütungen einhalten. Die Vereinbarung kann auch festlegen, was mit dem Anspruch auf Urlaubsgeld in Elternzeit, bei einer Kündigung, bei einer Krankheit oder während einem möglichen Krankengeldbezug passiert.
  • Eine betriebliche Übung ist entstanden, weil das Unternehmen mehrmals – die Gerichte setzen oft drei Jahre an – vorbehaltlos Urlaubsgeld gezahlt hat, statt die Leistung als einmalig zu kennzeichnen und dadurch keinen künftigen Anspruch darauf entstehen zu lassen.
  • Eine Betriebsvereinbarung regelt die Zahlung, mit Details zum Zweck und den Voraussetzungen sowie einer Angabe, wie hoch das Urlaubsgeld ist. Wichtig: Einzelne Personen lassen sich höchstens ausnahmsweise mit sachlichen Gründen wie Arbeitsleistung, Qualifikation oder unterschiedlichen Arbeitsplatzanforderungen ausschließen. Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und andere Fehler sind nur durch Rücksprache mit Fachleuten für Arbeitsrecht vermeidbar.

Grafik wie viel Urlaubsgeld bekommt man Kündigung Krankheit Elternzeit steuerfrei Pflicht

Spielräume beim Zeitpunkt der Auszahlung nutzen

Die Antwort auf die Frage „Wann kriegt man Urlaubsgeld“ ergibt sich ebenso aus der jeweiligen vertraglichen Regelung wie auf die Frage „Wie hoch ist das Urlaubsgeld?“ Wenn der Tarifvertrag dazu nichts festlegt, kann das Unternehmen den Auszahlungstermin per Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag fixieren. Viele wählen dafür einen Stichtag zum Sommeranfang, um den Beschäftigten vor den Ferien ein entsprechend höheres Monatsgehalt zu überweisen. Es sind aber auch andere Aufteilungen möglich, wie viel Urlaubsgeld man wann bekommt. So könnte man beispielsweise für jeden im Monat genommenen Urlaubstag auch ein entsprechend umgerechnetes Urlaubsgeld auf das Monatsgehalt aufschlagen. Der aktuelle Urlaubsanspruch und der Anspruch auf Urlaubsgeld ließe sich parallel monatsgenau abbilden. Das wäre auch ein wichtiger Aspekt beim Liquiditätsmanagement. Es verhindert nämlich, dass hohe Sonderzahlungen zu festen Zahlungsterminen bei den Gehaltszahlungen große Ausreißer verursachen.

Urlaubsgeld ist nur ganz selten steuerfrei

Sinnvoll kann es unter dem Aspekt der Verstetigung der Finanzflüsse auch sein, das Urlaubsgeld gleichgewichtig auf alle Monate zu verteilen. Hat das Unternehmen die Pflicht zur Zahlung, kann es das Geld einfach pauschal anteilig mit der regulären Entlohnung überweisen. Vor so einer Entscheidung empfiehlt sich allerdings stets die Rücksprache mit der Rechtsanwalts- und/oder Steuerberatungskanzlei. Denn erstens könnte es Fragen dazu geben, ob bei dem jeweiligen Zahlungsrhythmus eventuell Besonderheiten mit Blick auf Ausfälle durch Krankheit, Elternzeit oder Kündigung zu beachten sind. Und zweitens existiert in bestimmten Fällen die Möglichkeit, in Form einer lohnsteuerfreien Lohnzusatzleistung das Urlaubsgeld steuerfrei zu gestalten. Bei einer monatlichen Auszahlung wäre dies ausgeschlossen.

Wie hoch ist das Urlaubsgeld – wie viel bekommt man?

Weil der Anspruch auf Urlaubsgeld nicht gesetzlich geregelt ist, entsteht eine entsprechende Pflicht nur aus Tarifverträgen, Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder aufgrund einer betrieblichen Übung. Analog dazu gibt es keine starren gesetzlichen Vorgaben, wie viel Urlaubsgeld man bekommt. Wie hoch es ist, resultiert ebenfalls aus diesen Verträgen oder einer betrieblichen Übung. Für die Frage, ob es in Elternzeit, bei einer Krankheit oder bei einer Kündigung überhaupt Urlaubsgeld gibt und wie hoch es ausfällt, kann dann der Charakter der Sonderzahlung ebenso eine Rolle spielen wie das Greifen bestimmter Gesetze, beispielsweise den Regelungen im Entgeltfortzahlungsgesetz zum Kürzen von Sonderzahlungen. Sowohl individuelle Vertragsabsprachen wie Betriebsvereinbarungen und Vorgaben in Tarifverträgen sollten deshalb stets von einer Rechtsanwaltskanzlei auf ihre Auswirkungen überprüft werden. Erst aus der individuellen Betrachtung im Zusammenhang kann sich ergeben, ob im konkreten Fall die Zahlung in bestimmten Zusammenhängen doch eine Pflicht des Unternehmens bleibt oder ob beispielsweise eine Kürzung möglich ist.

Urlaubsgeld: Pflicht bei Krankheit, Kündigung und Elternzeit?

Was mit dem Urlaubsgeld bei einer Kündigung geschieht, ergibt sich in der Regel aus dem Tarifvertrag oder individuellen Arbeitsvertrag beziehungsweise einer geltenden Betriebsvereinbarung. Unternehmerinnen und Unternehmer, die ohne entsprechende Pflicht freiwillig ein Urlaubsgeld zahlen, sollten ihre Rechtsanwaltskanzlei juristisch wasserdichte Verträge formulieren lassen. Es ist nämlich möglich, eine solche freiwillige Leistung des Arbeitgebers mit einer Rückzahlungsvereinbarung zu kombinieren. Dann lässt sich das Urlaubsgeld nach einer Kündigung anteilig zurückfordern. Die Voraussetzung: Es handelt sich um eine einmalige Sonderzahlung, die das Unternehmen zu einem bestimmten Stichtag auszahlt und als freiwillige Belohnung für die Betriebstreue der Begünstigten festgeschrieben hat. Es geht also nicht um die Honorierung der konkreten Arbeitsleistung durch das Urlaubsgeld. Neben den Vertragsformulierungen sollten auch die Auszahlungsmodalitäten und -zeiträume mit Fachleuten besprochen werden, damit die Sonderzahlung ihren einmaligen und Bonuscharakter behält, so dass sich Rückzahlungsforderungen rechtfertigen lassen.

Die Zahlung lässt sich bei Krankheit eventuell kürzen

Regelmäßig stellt sich auch die Frage, wie hoch das Urlaubsgeld bei einer Krankheit ist – oder wann man es überhaupt kriegt. Wie viel Urlaubsgeld man im Falle einer Krankheit bekommt, ergibt sich ebenfalls zunächst aus der Pflicht des Unternehmens gemäß geltender Tarifverträge, individueller Arbeitsverträge oder möglicher Betriebsvereinbarungen. Prinzipiell erlischt ein vertraglich bestehender Anspruch auf Urlaubsgeld nicht automatisch durch eine Krankheit sowie die damit verbundene Arbeitsunfähigkeit. Arbeitsvertraglich kann sich der Anspruch auf die Zahlung aber daran koppeln lassen, dass Beschäftigte ihren Urlaub antreten. Selbst wenn der Anspruch gültig bleibt, wäre die Sonderzahlung und die damit verbundene finanzielle Belastung im Zeitraum der Krankschreibung ausgeschlossen. Erst wenn der Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt angetreten wird, müsste das Unternehmen zahlen. Außerdem sollten Fachleute prüfen, ob sich das Urlaubsgeld bei Krankheit kürzen lässt. Das Entgeltfortzahlungsgesetz sieht für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit maximal ein Viertel der Leistung vor, die im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt.

Wann kriegt man Urlaubsgeld in Elternzeit?

Wie viel Urlaubsgeld man bekommt, hängt – ähnlich wie bei der Kündigung – auch in der Elternzeit maßgeblich vom Charakter der Arbeitgeberleistung ab, insbesondere wenn das Urlaubsgeld keine Pflicht ist, sondern eine freiwillige Leistung. Nur hier mit im Vergleich zur Kündigung umgekehrten Vorzeichen. Wenn es den Charakter einer einmalige Sonderzahlung hat, die das Unternehmen zu einem bestimmten Stichtag als freiwillige Belohnung für die Betriebstreue der Begünstigten leistet, dann steht das Urlaubsgeld auch jenen Personen zu, die sich in Elternzeit befinden. Denn sie arbeiten zwar nicht, sind aber weiter im Unternehmen beschäftigt. Soll das Urlaubsgeld aber die Arbeitsleistung zusätzlich honorieren, gibt es darauf in der Elternzeit keinen Anspruch. Schließlich besteht für die Beschäftigten in dieser Zeit keine Pflicht zur Arbeit.

Wie viel Urlaubsgeld bekommt man steuerfrei?

Wie viel Urlaubsgeld bekommt man steuerfrei? Prinzipiell lautet die Antwort auf diese Frage: unabhängig von der Höhe sind darauf Steuern und Sozialabgaben fällig. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Der Arbeitgeber kann versuchen, das Urlaubsgeld in Form einer lohnsteuerfreien Lohnzusatzleistung auszuzahlen. Dafür muss er den Begünstigten eine sogenannte Erholungsbeihilfe zukommen lassen, entweder als Ergänzung oder als Alternative zum Urlaubsgeld. Ihre Höhe ist gedeckelt. Es gibt pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eine Freigrenze von 156 Euro im Jahr, zuzüglich 104 Euro für den Ehepartner oder die Ehepartnerin sowie 52 Euro pro Kind. Wenn das Urlaubsgeld für Beschäftigte so steuerfrei bleiben soll, muss das Unternehmen auf die entsprechende Summe 25 Prozent Pauschalsteuer abführen. Außerdem ist dafür zu sorgen, dass der Urlaub im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Auszahlung stattfindet und der Erholung dient. Wenn Unternehmen diese Konstruktion zum Vorteil ihrer Beschäftigten nutzen wollen, sollte dies nur nach Rücksprache mit der Steuerberatungskanzlei erfolgen.

Ist das Urlaubsgeld pfändbar?

In der Regel ist das vom Arbeitgeber gezahlte Urlaubsgeld nicht pfändbar. Es fällt – im Gegensatz zum Urlaubsentgelt, das quasi eine Lohnfortzahlung im Urlaub ist – meistens als Sonderzahlung unter §850a der Zivilprozessordnung. Dort steht in Nummer 2: „Unpfändbar sind die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen.“ Entscheidend für die Beurteilung dürfte im Einzelfall natürlich sein, wie viel Geld man bekommt. Überschreitet die Sonderzahlung das laufende Gehalt deutlich, könnten Gerichte eine missbräuchliche Nutzung dieses Ausnahmetatbestands vermuten. Wie hoch ein Urlaubsgeld im Rahmen des Üblichen ausfallen darf, wäre dann eine individuelle Entscheidung im Streitfall. Aber überwiegend gilt: Urlaubsgeld ist nicht pfändbar, und deshalb sollten Unternehmerinnen und Unternehmer das entsprechend gebotene Vorgehen mit Blick auf die Lohnabrechnung auch mit der Steuerberatungskanzlei klären.

HÖRBAR STEUERN – DER DATEV-PODCAST
Folge #110 Urlaub? Ja, aber…

Urlaub könnte sehr schön sein, wenn nicht drumherum so viel geregelt werden müsste. Worauf Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber achten sollten, damit die Ferienzeit für alle erholsam ist – darum geht es in der Folge #110 Urlaub? Ja, aber… in Hörbar Steuern – Der DATEV-Podcast.

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Frank Wiercks

ist Mitglied der Redaktion von TRIALOG, dem Unternehmermagazin für Mittelständler, Selbständige und Freiberufler. Außerdem arbeitet er für verschiedene Wirtschafts- und Managementmagazine. Zuvor war er unter anderem Chefredakteur von handwerk magazin und Markt und Mittelstand.

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