Unternehmen und Selbstständige müssen eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Frist und Termine des Finanzamts sind dabei einzuhalten. Je nach Umsatz ist die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder vierteljährlich fällig. Eine Fristverlängerung bringt Vorteile.
Abonnieren Sie jetzt unseren DATEV TRIALOG Newsletter, um immer über die neue Ausgabe informiert zu werden und sofort einen Überblick der jeweiligen Themen zu erhalten.
Nein danke