Das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) stellt hohe Anforderungen an eine Stellenausschreibung. So prüfen Sie Inhalt, Form und Sprache, um Klagen wegen einer vermeintlichen Diskriminierung zu entgehen.
Unternehmer wollen wissen, wer sich bei ihnen bewirbt. Wer Kandidaten im Internet durchleuchten oder von einem Detektiv überprüfen lassen will, muss aber jede Art der Recherche mit dem Anwalt absprechen.
Selbsterkenntnis ist der erste Schritt zur Besserung. Ein Selbsttest zur Familienfreundlichkeit liefert erstaunliche Ergebnisse – wer daraus Konsequenzen zieht, kann im Wettbewerb um Personal punkten.
Auszubildende sollten eine Willkommensmappe erhalten. Ein Mentor erleichtert die Eingewöhnung, ein Mobilgerät auf Firmenkosten steigert die Motivation, gut Ausrüstung muss eine Selbstverständlichkeit sein.
Der EuGH hat klargestellt, dass Bewerber nur dann mit dem Hinweis auf eine vermutete Diskriminierung eine Entschädigung fordern können, wenn sie die Stelle wirklich haben wollen. Unternehmer sollten Anzeigen oder andere Texte trotzdem mithilfe eines Anwalts AGG-konform formulieren.
Seit Jahren das gleiche Bild: Zu Beginn des Ausbildungsjahres sind Zehntausende Lehrstellen unbesetzt. Statt zu lamentieren, sollten Unternehmer verstärkt an Schulen für ihren Betrieb werben – auch bei Flüchtlingen, die nach dem Integrationsgesetz klare Bleibeperspektiven haben.
In einem Monat beginnt das neue Ausbildungsjahr. Noch sind gerade im Handwerk viele Lehrstellen unbesetzt. Die Kampagnen werden bunter, die Verzweiflung steigt. Firmenchefs müssen verstärkt die Werbetrommel rühren und erklären, dass Sie mehr Chancen bieten als manche akademische Berufe.
Während die CeBIT das Social Business bereits zur Pflichtübung erklärt, empfinden viele Unternehmer die Beschäftigung mit Blog, Facebook und Twitter immer noch als Zeitverschwendung. Dabei profitieren kleine Betriebe vom Auftritt in den sozialen Medien, meint Malermeister Werner Deck.