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Beim Kündigungsschutz sind Kleinbetriebe etwas entlastet

Kündigungsschutz ist auch für Klein­be­trie­be The­ma. Vom Kün­di­gungs­schutz­ge­setz sind sie aus­ge­nom­men, doch an­de­re Vor­ga­ben grei­fen. Des­halb soll­te vor je­der Ent­las­sung mit dem An­walt oder der An­wäl­tin de­tail­liert ge­klärt wer­den, ob oder wie die Kün­di­gung wirksam ist.

Das Arbeitszeitkonto ist auch etwas für klei­ne Betriebe

Über­stun­den für den Ur­laub an­spa­ren, Gleit­zeit or­ga­ni­sie­ren, Win­ter­ar­beits­lo­sig­keit ab­fe­dern – das Ar­beits­zeit­kon­to ist für vie­le Zwecke gut. Der Ein­satz soll­te aber sorg­fäl­tig mit dem Steu­er­be­ra­ter und mit dem An­walt be­spro­chen wer­den, um Feh­ler zu ver­mei­den.