Arbeitsrecht & Soziales

Jedes Unternehmen in Deutschland muss wissen, was der Mindestlohn ist

Was der Mindestlohn ist, dürf­te be­kannt sein. Das Min­dest­lohn­ge­setz in Deutsch­land kennt aber auch Aus­nah­men, die Fach­leu­te er­klä­ren soll­ten. We­gen har­ter Sank­tio­nen nach Feh­lern ist es wich­tig, das The­ma re­gel­mä­ßig bei der Steuer­be­ratungs­kanz­lei anzusprechen.

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Auf einen Blick:

– In Deutschland steht den Beschäftigten laut Mindestlohngesetz mit wenigen Ausnahmen immer der gesetzliche Mindestlohn zu.
– 2024 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,41 Euro pro Stunde, 2025 bei 12,82 Euro. Betriebe, die weniger zahlen, riskieren Sanktionen.
– Neben dem gesetzlichen Mindestlohn können Lohnuntergrenzen wie Branchenmindestlöhne oder Vergabemindestlöhne nach den Vergabegesetzen der Länder gelten.
– Ob das Entgelt für ihre Beschäftigten über den jeweils gültigen Untergrenzen liegt, sollten Firmen stets die Steuerberatungskanzlei prüfen lassen.

Was ist der Mindestlohn? Für manche Firmenchefs und -chefinnen ein Eingriff in ihre unternehmerische Entscheidungsfreiheit, für andere ein Element der sozialen Marktwirtschaft. Doch unabhängig von politischen Diskussionen über staatliche Lohnvorgaben gilt: Der Mindestlohn ist zu zahlen. Im Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 12,41 Euro pro Stunde, im Januar 2025 auf 12,82 Euro. Die Sätze hat wieder die laut Mindestlohngesetz (MiLoG) dafür zuständige Mindestlohnkommission vorgeschlagen, nach der politisch erzwungenen starken Erhöhung im Oktober 2022 auf zwölf Euro. Das entsprechende Gesetz brachte für Unternehmen aber auch eine Erleichterung. Zur Ermittlung der im Minijob zulässigen maximalen Stundenzahl brauchen sie keinen Mindestlohnrechner mehr. Die Lohnobergrenze steigt hier künftig parallel zum gesetzlichen Mindestlohn auf Basis der Höchstarbeitszeit von monatlich 43,33 Stunden. Die Steuerberatungskanzlei zum Mindestlohn zu konsultieren, bleibt trotzdem sinnvoll – etwa zu Ausnahmen oder Fragen wie der, ob ein Praktikant oder Azubi den Mindestlohn erhält. Oder was mit Branchenmindestlöhnen ist.

Die gesetzliche Grundlage: Das Mindestlohngesetz (MiLoG)

Mindestlohn in Deutschland: Meistens entscheidet die Kommission

Es gibt einige Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn

Mindestlohn nicht mit Mindestlohnrechner ermitteln

Die Grafik zeigt, dass der 2015 mit dem Mindestlohngesetz eingeführte Mindestlohn in Deutschland bis 2025 um mehr als 50 Prozent steigt.

Die gesetzliche Grundlage: Das Mindestlohngesetz (MiLoG)

Zu unterscheiden ist bei der Frage „Was ist Mindestlohn“ zwischen dem gesetzlichen Mindestlohn, von dem es nur wenige Ausnahmen gibt, sowie diversen spezifischen Lohnuntergrenzen, die für einzelne Wirtschaftsbereiche gelten. Der über alle Branchen, Berufe sowie Beschäftigungsformen hinweg bundesweit fast immer greifende gesetzliche Mindestlohn laut Mindestlohngesetz (MiLoG) ist in Deutschland seit 2015 fällig. Er war heiß umstritten. Der Mindestlohn vernichte Jobs, raube Firmen die Wettbewerbsfähigkeit und entwickle sich zum Bürokratiemonster, so die Befürchtungen. Trotzdem startete die gesetzliche Lohnuntergrenze am 1. Januar 2015 mit 8,50 Euro pro Stunde, derzeit beträgt sie zwölf Euro. 2024 steigt der Mindestlohn auf 12,41 Euro pro Stunde, 2025 auf 12,82 Euro. Er gehört ins regelmäßige Gespräch mit der Steuerberatungs- oder Anwaltskanzlei. Per MiLoG ist beispielsweise festgelegt, wie Betriebe ihren Umgang mit dem Mindestlohn schriftlich dokumentieren müssen, wie ein Azubi oder Praktikant mit Blick auf den Mindestlohn zu behandeln ist und welche Folgen generell bei Verstößen drohen.

Ausnahmen beim Mindestlohn können auch nach oben gelten

Andere Arten von Lohnuntergrenzen betreffen dagegen nur manche Unternehmen oder Branchen. Neben dem allgemeinen – also gesetzlichen – Mindestlohn, basierend auf dem Mindestlohngesetz, kennt das Arbeitsrecht in Deutschland noch fünf weitere Arten von Mindestlöhnen, nämlich

  • Branchenmindestlöhne durch allgemeinverbindliche Tarifverträge auf der Grundlage des Tarifvertragsgesetzes,
  • Branchenmindestlöhne durch allgemeinverbindliche Tarifverträge auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes,
  • den Mindestlohn für die Pflegebranche durch Rechtsverordnung auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes,
  • Lohnuntergrenzen für Leiharbeitnehmer auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie
  • Vergabemindestlöhne nach den Vergabegesetzen der Länder.

Auch diese Regelungen sollten betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer regelmäßig mit der Steuerberatungs- oder Rechtsanwaltskanzlei besprechen. Außerdem gilt natürlich weiterhin, was manche Firmen schon länger im Blick haben mussten: Selbst beim gesetzlichen Mindestlohn von künftig 12,41 Euro könnten noch staatlich vorgegebene Ausnahmen oder Abweichungen nach oben gelten. Bei einem Verstoß droht dann nicht nur ein hohes Bußgeld, sondern eventuell sogar der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Insbesondere Auftragnehmer des Staates sollten sich laufend darüber informieren, welche Lohnuntergrenze sie aktuell einhalten müssen. Das Land Brandenburg etwa schreibt einen Mindestlohn von 13 Euro bei öffentlichen Aufträgen mit einem Volumen von über 5.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen sowie 10.000 Euro von Bauleistungen vor. Daher empfiehlt es sich auch, stets mit Fachleuten zu prüfen, ob das Unternehmen den Mindestlohn richtig zahlt, statt sich auf simple Mindestlohnrechner etwa im Internet zu verlassen.

Mindestlohn in Deutschland: Meistens entscheidet die Kommission

Interessant ist nicht nur die Frage: Was ist der Mindestlohn? Sondern auch die, wer ihn festlegt. Die 2022 parlamentarisch beschlossene Erhöhung auf zwölf Euro fällt beim Mindestlohn selbst in die Kategorie Ausnahmen. Eigentlich obliegt die Entscheidung laut Mindestlohngesetz der sogenannten Mindestlohnkommission, die aus neun Fachleuten besteht – dem Vorsitzenden, zwei beratenden Personen ohne Stimmrecht sowie jeweils drei Stimmberechtigten von Unternehmens- und Gewerkschaftsseite. Sie ist für fünf Jahre berufen und erarbeitet normalerweise alle zwei Jahre den Vorschlag, wie der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigen soll. Die Berechnung basiert auf dem Tarifindex des Statistischen Bundesamts. 2018 untersuchte die Mindestlohnkommission beispielsweise rund 700 Tarifverträge, woraus eine durchschnittliche Steigerung der Tariflöhne in den vorangegangenen beiden Jahren um 4,8 Prozent resultierte. 2020 spielten Überlegungen zu den Konsequenzen der Corona-Pandemie eine Rolle. 2023 beeinflussten die hohe Inflationsrate und die schwache Wirtschaftsentwicklung die Entscheidung zur zweistufigen Mindestlohnerhöhung auf 12,41 Euro in 2024 und 12,82 Euro in 2025 maßgeblich.

Die Grafik zeigt, das im Jahr 2023 der per Mindestlohngesetz eingeführte Mindestlohn in Deutschland der zweithöchste in der EU war.

Es gibt einige Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn

Als der gesetzliche Mindestlohn 2015 in Deutschland startete, gab es viele Ausnahmen. Das sollte bestimmte Wirtschaftsbereiche vor hohen Kostensteigerungen bewahren, etwa beim Austragen von Zeitungen. Außerdem galten abweichende Mindestlohnvereinbarungen weiter, die die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände für verschiedene Branchen ausgehandelt hatten. Ab 2017 erhielt das Bundesrecht fast immer Vorrang vor dem entsprechenden Entgelttarifvertrag. Anfang 2018 liefen alle Übergangsregelungen aus. Seitdem gilt der gesetzliche Mindestlohn vollumfänglich als Lohnuntergrenze für alle Wirtschaftsbereiche. Jedes Unternehmen muss zudem prüfen, ob aufgrund tariflicher Vereinbarungen ein höherer branchenspezifischer Mindestlohn greift. Laufend treffen Tarifparteien neue Vereinbarungen. Wichtig: Laut Mindestlohngesetz können Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn gelten, von denen spezielle Regelungen für einzelne Branchen aber wiederum abweichen. Was ist etwa mit Langzeitarbeitslosen? Laut MiLoG sind sie in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen. Gilt andererseits ein von den Tarifparteien ausgehandelter Branchenmindestlohn, haben auch sie darauf einen Anspruch.

Mindestlohn kann auch Thema für Azubi und Praktikant sein

Und was ist beim Mindestlohn laut Mindestlohngesetz als allgemeine Ausnahme akzeptiert? Hier geht es um bestimmte Tätigkeiten und ausgewählte Personenkreise. Der Mindestlohn gilt gemäß MiLoG in Deutschland nicht für

  • ehrenamtlich Tätige,
  • Heimarbeiter nach dem Heimarbeitsgesetz,
  • Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten,
  • Menschen mit Behinderungen in einem „arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis“,
  • Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit,
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung,
  • Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zur Berufsausbildung oder einer anderen Berufsbildungsvorbereitung laut Berufsbildungsgesetz teilnehmen,
  • Praktikanten oder Praktikantinnen, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen Ausbildung stattfindet, sowie
  • Praktikanten oder Praktikantinnen, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von drei Monaten zur Orientierung für Berufsausbildung oder Studium dient.

Unternehmen sollten also genau prüfen, für wen mögliche Ausnahmen vom Mindestlohn greifen. Muss etwa ein Praktikant oder eine Praktikantin früher gehen, damit durch die Regelungen zum Mindestlohn kein Ärger droht? Wer einen Werkstudenten oder eine Werkstudentin beschäftigt, schuldet den Mindestlohn, da die Arbeit im Vordergrund steht. Das sozialversicherungsrechtliche Werkstudentenprivileg ändert daran nichts. Und was ist mit dem Mindestlohn für einen Azubi? Hier gilt eine Mindestausbildungsvergütung im Rahmen der Berufsausbildung. Für im Jahr 2023 abgeschlossene Verträge sind das 620 Euro, 2024 steigt dieser Betrag auf 649 Euro. Im zweiten, dritten und vierten Ausbildungsjahr sind ansteigende Aufschläge fällig. Auszubildende erhalten erst 18 Prozent, dann 35 Prozent und schließlich 40 Prozent über dem im ersten Jahr geltenden Einstiegsbetrag. Für eine 2023 begonnene Ausbildung wären das im zweiten Lehrjahr 731,60 Euro, im dritten 837 Euro und im vierten 868 Euro.

Mindestlohn nicht mit Mindestlohnrechner ermitteln

Jede Änderung beim Mindestlohn macht Unternehmen in Deutschland viel Arbeit. Zwar müssen nicht alle ihre Preise völlig neu kalkulieren und erhöhen, weil der künftige Mindestlohn die Personalkosten hochtreibt. Das gilt eher für Branchen, wo das Personal den Großteil der Kosten ausmacht und zugleich niedrige Stundensätze gezahlt werden. Exakt nachrechnen, ob nach der Erhöhung alle den gesetzlichen Mindestlohn erhalten, muss aber jedes Unternehmen. Oft dürften Lohnerhöhungen oder kürzere Einsatzzeiten erforderlich sein, um über der Lohnuntergrenze zu bleiben. Dafür reicht kein Mindestlohnrechner – schon weil die meisten nicht alle Lohnbestandteile richtig berücksichtigen. Gefragt ist eine enge Zusammenarbeit mit der Steuerberatungskanzlei, damit das Verhältnis der Stunden zum Gehalt passt und Verstöße gegen das Mindestlohngesetz unterbleiben. Die Frage „Was ist der Mindestlohn“ gilt es zu ergänzen um die Frage, wie sich beim Mindestlohn gegenüber den Behörden am besten nachweisen lässt, dass in bestimmten Fällen tatsächlich Ausnahmen gelten und das Unternehmen grundsätzlich alle Anforderungen erfüllt.

Was ist neu bei der Berechnung des Mindestlohns?

Und was ist mit dem Mindestlohn bei Minijobbern, für die ja keine Ausnahmen gelten? Bei der aktuellen Verdienstobergrenze von monatlich 520 Euro lassen sie sich zum Mindestlohn von zwölf Euro höchstens zehn Stunden pro Woche einsetzen. Zwölf Euro mal zehn Stunden ergibt 120 Euro. Mal dem Faktor 4,33 – 52 Wochen verteilt auf zwölf Monate – sind 519,60 Euro. Nur 41 Cent mehr, und die Gehaltsobergrenze wäre überschritten, jeder mit dem Minijob verbundene Vorteil passé. Hier hat der Gesetzgeber 2022 aber eine Erleichterung beschlossen. Künftig geht die Geringfügigkeitsgrenze mit jeder Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns automatisch nach oben. Wer Minijobbern aktuell für zehn Wochenstunden beziehungsweise 43,3 Stunden pro Monat die mindestens fälligen 519,60 Euro zahlt, muss die Stundenzahl künftig nicht reduzieren, um ohne Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze den neuen Mindestlohn zu zahlen. Die automatisch angepasste Geringfügigkeitsgrenze liegt 2024 bei 538 Euro.

Wichtig: Greift allerdings etwa per Tarifvertrag eine Regelung, die Minijobbern eine Sonderzahlung wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld zubilligt, ist dies bei der Berechnung, ob das Unternehmen den Mindestlohn zahlt, entsprechend zu berücksichtigen. Die Steuerberatungskanzlei unterstützt hier ebenso wie bei der Frage, ob der Betrieb in die Phantomlohnfalle zu tappen drohen.

Andere Obergrenzen lässt das Mindestlohngesetz unverändert

Auch bei Festangestellten in Voll- oder Teilzeit ohne hohes Gehalt ist regelmäßig nachzurechnen, ob sie den Mindestlohn in Deutschland erhalten. Das gilt gerade für Betriebe ohne Tarifbindung und/oder Betriebsrat, wo niemand automatisch das Einhalten der Regeln klärt. Mindestlohnrechner im Internet beziffern das sogenannte verstetigte Monatsbrutto bei einem Mindestlohn von zwölf Euro für eine 40-Stunden-Woche auf 2.078,40 Euro. Berechnungsgrundlage sind die von der Rentenversicherung akzeptierten 173,33 Stunden pro Monat. Die Steuerberatungskanzlei sollte aber auch hier nachrechnen: Bei Streitigkeiten zählt jede Stelle hinter dem Komma. Außerdem sind die Auswirkungen eines höheren Mindestlohns auf jene Beschäftigten zu prüfen, die am oberen Ende der Gleitzone arbeiten. Hier passt sich die Obergrenze von aktuell 2.000 Euro im Monat nicht automatisch an. Und auch hier sind Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld zu berücksichtigen.

Manche Prämien zählen bei der Mindestlohn-Ermittlung

Von der Steuerberatungskanzlei brauchen sich Unternehmen vielleicht nicht erklären lassen, was der Mindestlohn ist. Aber sie müssen auf dem neuesten Stand bleiben, wie sich beim Mindestlohn in Deutschland die Einhaltung errechnet und welche Ausnahmen gelten. Gerichtlich ist schon vieles geklärt, das das Mindestlohngesetz offen ließ. Bestimmte Prämien etwa sind mindestlohnwirksam, dürfen also einbezogen werden, um die Höhe des Stundenlohns zu ermitteln. Das gilt für die „Immer-da-Prämie“ eines Unternehmens, die honoriert, dass Beschäftigte sich selten krankmelden. Oder eine Sonderzahlung, die fällig ist, wenn jemand den Arbeitsplatz sauber hält. Unternehmen sollten mit Steuerfachleuten klären, welche Prämie zugleich Anreize für Beschäftigte schafft und hilft, den Mindestlohnanspruch zu erfüllen. Das können laut Bundesarbeitsgericht auch Treueprämien sein. Das Weihnachts- oder Urlaubsgeld darf ebenfalls in den Mindestlohn einfließen. Zumindest, solange die Sonderzahlung als Entgelt für tatsächliche Arbeitsleistung vorbehaltlos und unwiderruflich gezahlt wird. Solche Aspekte finden in einem Mindestlohnrechner im Internet kaum Berücksichtigung, aber bei der Steuerberatungskanzlei.

Zuschläge und Zulagen zählen beim Mindestlohn nicht immer

Es gilt jedoch, stets den Einzelfall zu betrachten. Was ist beim Mindestlohn in Deutschland für die Berechnung zu beachten? Mit Blick auf diese Frage existieren etwa hinsichtlich des Weihnachts- oder Urlaubsgelds durchaus unterschiedliche Meinungen. Dafür könnte unter anderem sprechen, dass die Leistung jeweils zu einem Zwölftel monatlich mit dem regulären Lohn überwiesen wird. Deshalb ist die genaue Ausgestaltung des Arbeitsvertrags mit einem Anwalt oder einer Anwältin zu besprechen. Auch andere Definitionsfragen sollten dabei geklärt werden. Zuschläge und Zulagen zum Beispiel sind nach Meinung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) nicht beim Mindestlohn anrechenbar, falls damit nicht die Normalleistung, sondern „ein Mehr“ an Arbeit, „höherwertige“ Arbeit, Arbeit zu besonderen Zeiten, besonders unangenehme, beschwerliche, körperlich oder psychisch sehr belastende oder gefährliche Arbeit abgegolten werden soll. Das trifft unter anderem zu auf

  • quantitative oder qualitative Mehrarbeit pro Zeiteinheit (Überstundenzuschläge, Akkordprämien, Qualitätsprämien),
  • Zulagen/Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtzuschläge oder Schichtzulagen sowie
  • Schmutzzulagen, Gefahrenzulagen.

Diese Aussage gilt es anwaltlich zu prüfen und vertragliche Vereinbarungen oder Formulierungen darauf abzustimmen. Wer geschickt mit dem Mindestlohn umgehen will, muss Ausnahmen und Besonderheiten kennen und schon den Arbeitsvertrag sowie die Entgeltvereinbarung entsprechend formulieren. Das Mindestlohngesetz und einschlägige Gerichtsurteile lassen einen Spielraum beim Mindestlohn, der sich nicht mit einem Mindestlohnrechner im Internet identifizieren lässt. Dazu bedarf es kompetenter Beratung durch Fachleute für Recht und/oder Steuern.

Auch bei Bereitschaftsdienst ans Mindestlohngesetz denken

Was ist der Mindestlohn? Eine gesetzliche festgelegte Untergrenze, die grundsächlich einzuhalten ist – auch in Sondersituationen, daran ist unbedingt zu denken. So meint das Bundesarbeitsgericht etwa, dass sich die Höhe der Entgeltfortzahlung an Feiertagen – falls kein höherer tariflicher oder vertraglicher Vergütungsanspruch gilt – nach dem Mindestlohngesetz richtet. Sieht ein Tarifvertrag einen Nachtarbeitszuschlag vor, der auf den tatsächlichen Stundenverdienst zu zahlen ist, ist auch er mindestens aus dem in Deutschland geltenden gesetzlichen Mindestlohn zu berechnen. Ebenfalls wichtig: Wer Beschäftigte durch leistungsorientierte Entlohnung gemäß einer Akkordstaffel bezahlt, muss mit der Steuerberatungs- oder Rechtsanwaltskanzlei die zugrundeliegenden Ausgangswerte klären. Gibt es hier Unklarheiten oder sind durchschnittliche Anforderungen unrealistisch hoch angesetzt, kann das gegen das Mindestlohngesetz verstoßen und zu Sanktionen führen. Akkordsätze sind also eventuell ebenfalls an einen erhöhten Mindestlohn anzupassen. Zudem ist die Entlohnung von Bereitschaftsdiensten zu überdenken, wie sich als Konsequenz aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ergibt.

Wichtige Informationen zum Mindestlohn liefert auch dieses Video.
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Frank Wiercks

ist Mitglied der Redaktion von TRIALOG, dem Unternehmermagazin für Mittelständler, Selbständige und Freiberufler. Außerdem arbeitet er für verschiedene Wirtschafts- und Managementmagazine. Zuvor war er unter anderem Chefredakteur von handwerk magazin und Markt und Mittelstand.

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