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In den DATEV Ein­ver­ständ­niser­klärun­gen werden lang­fristig Ihre pro­dukt­über­greifen­den Ein­willi­gungen gegen­über DATEV ge­speichert.

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Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit ihrer Steuerberaterin oder ihrem Steuerberater vereinbart haben, dass DATEV sich direkt an sie wenden darf, können jetzt selbst definieren, welchen Informationen sie erhalten. Zunächst können sie Einwilligungen zur werblichen Ansprache sowie zu Produktverbesserungen verwalten, zum Beispiel zur Marktforschung oder zum Kundeneinbezug durch DATEV oder Dritte. Sie entscheiden, ob und wie DATEV Sie kontaktieren darf. Dabei gibt die Anwendung einen transparenten Überblick über die Einverständnisse.

Bisher war das nur auf Unternehmensebene möglich. Neu sind die Einwilligungen auf Personenebene. Sie steuern künftig selbst, ob DATEV Sie persönlich ansprechen darf. Sie können für sich persönlich Einverständniserklärungen in der Cloud-Anwendung abgeben, widerrufen und einsehen. Die Kontaktmöglichkeit auf Unternehmensebene bleibt weiterhin erhalten.

Änderungen werden mit sofortiger Wirkung berücksichtigt. In der Historie sehen Sie, welche Person die Einwilligung zuletzt geändert hat und zu welchem Datum.

Mehr dazu

DATEV Einverständniserklärungen rufen Sie über diesen Direkt-Link auf: https://apps.datev.de/consentmanagement

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