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Überstunden

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Zuschläge richtig berechnen und Phantomlohn vermeiden

Offiziell zustehender, nicht aus­ge­zahl­ter Lohn ver­ur­sacht für die So­zial­ver­si­che­rung ei­nen Phan­tom­lohn. Den gilt es zu ver­mei­den. Denn sonst ver­lan­gen die So­zial­kas­sen die ih­nen zu­ste­hen­den Ab­ga­ben auf der Ba­sis von fik­ti­ven Zah­lun­gen, die nicht geflossen sind.

Das Arbeitszeitkonto ist auch etwas für klei­ne Betriebe

Über­stun­den für den Ur­laub an­spa­ren, Gleit­zeit or­ga­ni­sie­ren, Win­ter­ar­beits­lo­sig­keit ab­fe­dern – das Ar­beits­zeit­kon­to ist für vie­le Zwecke gut. Der Ein­satz soll­te aber sorg­fäl­tig mit dem Steu­er­be­ra­ter und mit dem An­walt be­spro­chen wer­den, um Feh­ler zu ver­mei­den.