Noch vor Jahresende sollten viele Unternehmen ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, um die Verjährung alter Forderungen zu stoppen. Nur wer einen Mahnbescheid beantragt, kann danach einen Vollstreckungstitel erwirken, um noch an das Geld zu kommen.
Abonnieren Sie jetzt unseren DATEV TRIALOG Newsletter, um immer über die neue Ausgabe informiert zu werden und sofort einen Überblick der jeweiligen Themen zu erhalten.
Nein danke