Es soll Unternehmer geben, die Buchführung und die Auswahl einer entsprechenden FiBu-Software als lästige Pflicht empfinden. Einerseits verständlich, ist sie doch in der Regel nicht ihr Kerngeschäft. Das Handelsgesetzbuch im Paragraf 238 drückt es so aus: „Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.“
FiBu-Software: Hilft bei der Unternehmenssteuerung
Die Finanzbuchführung kann allerdings viel mehr sein, als ein lästiges Übel. Mit Hilfe von Kennzahlen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen aus der Buchführung kann der Unternehmer erkennen, ob seine Firma noch auf Kurs ist. Auf diese Weise unterstützt sie den Unternehmer bei seinen Entscheidungen. Am Ende des Geschäftsjahres wird anhand der Finanzbuchführung der Jahresabschluss erstellt. Er besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Die Bilanz stellt die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zum Bilanzstichtag (meistens der 31. Dezember) dar, die GuV zeigt, ob ein Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr Gewinn oder Verlust gemacht hat. Diese Methodik, den Erfolg eines Unternehmens auf zweierlei Art zu ermitteln bzw. darzustellen, wird als doppelte Buchführung bezeichnet.
Finanzbuchführung verpflichtend für Kaufleute
Eine doppelte Buchführung ist für alle verpflichtend, die Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) sind. Dazu zählen alle Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind. Das sind zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG) und eingetragene Kaufmänner und -frauen (e. K.).
Freiberufler dagegen sind keine Kaufleute im Sinne des HGB und somit nicht buchführungspflichtig. Auch für nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer sowie für Land- und Forstwirte besteht keine Buchführungspflicht – zumindest dann, wenn sie unterhalb bestimmter Umsatz- und Gewinngrenzen bleiben.
Ordnungsgemäße Buchführung
Was eine ordnungsgemäße Buchführung ist, regeln die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, kurz: GoB beziehungsweise GoBD, wenn es um die digitale Buchführung geht. Die Ordnungsmäßigkeit betrifft dabei nicht nur das Führen der elektronischen Bücher. Es muss auch dafür gesorgt werden, dass die Bücher und Aufzeichnungen nicht nachträglich verändert werden können. Und dass sie nicht vor dem Ende der Aufbewahrungsfrist gelöscht werden.
FiBu-Software für die Finanzbuchführung
Mit der passenden Software geht die Finanzbuchführung leichter von der Hand. Mit den Software-Lösungen von DATEV können viele Prozesse im Unternehmen optimiert werden: zum Beispiel elektronisches Bankbuchen, digitale Belege, Zahlungsprozesse und Mahnwesen.
Wenn Ihr Steuerberater die Buchführung für Sie erledigt, können Sie mit der Software DATEV Unternehmen online alle dazu notwendigen Belege, zum Beispiel Eingangs- und Ausgangsrechnungen, über eine sichere Verbindung digital weitergeben. Die Belege stehen dem Steuerberater sofort zur Verfügung, die Originalbelege bleiben im Unternehmen. Der Berater stellt die Auswertungen und Ergebnisse der Finanzbuchführung dem Unternehmen anschließend über die Software zur Verfügung.
Die Cloud-Anwendung DATEV Unternehmen online schafft eine flexible Plattform für die Zusammenarbeit mit dem steuerlichen Berater bei der Buchführung oder Lohnabrechnung. Sie stellen Belege digital zur Verfügung und erledigen Zahlungen, alles andere macht der Steuerberater.
Für kleine und mittlere Unternehmen, die selbst buchen möchten, eignet sich DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen. Mit diesem Programm können Sie alle kaufmännischen Prozesse im Unternehmen mit nur einer Software bearbeiten, vom Angebot über die Rechnung bis zum Mahnwesen. Digitale Belege verwalten Sie schnell und übersichtlich. Weil sich viele Arbeitsschritte automatisieren lassen, geht die laufende Buchführung flott von der Hand. Auch elektronische Kontoumsätze von Banken und Zahlungsdienstleistern wie PayPal und Amazon können Sie automatisiert und damit viel schneller buchen. Die aktuellen Unternehmenszahlen haben Sie jederzeit über den Controllingreport comfort im Blick.
Die Komplettlösung DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen beinhaltet eine qualitativ hochwertige Finanzbuchführung sowie Komponenten für das Auftragswesen, die Dokumentenablage und den Zahlungsverkehr. Damit lassen sich viele Arbeitsschritte in Ihrem Unternehmen automatisiert erledigen.
FiBu-Software auch für Branchen
DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen lässt sich außerdem mittels Branchenpaketen an die Besonderheiten verschiedener Branchen anpassen. Diese Pakete werden regelmäßig aktualisiert und stehen beispielsweise für diese Branchen zur Verfügung:
- Baugewerbe
- Hotels und Gaststätten
- Kfz-Unternehmen
- Soziale Einrichtungen
- Wohnungsunternehmen
Generell gilt: Wenn Sie DATEV-Software für Ihre Buchführung nutzen, können Sie auf einfache Weise alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Auch bei einer Betriebsprüfung können Sie ruhig Blut bewahren – egal, ob Ihr Steuerberater die Buchführung für Sie erledigt oder ob Sie selbst buchen.