Kolumne

Solidarisch durch den Lockdown

Der Lockdown light fordert den betroffenen Unternehmen einiges ab: Sie haben investiert und müssen nun wieder schließen. Wichtig ist, dass die zugesagten Hilfen jetzt zügig fließen.

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Das italienische Restaurant, wo ich mir gern eine Pizza zum Abendessen mitnehme, hat viel investiert. In Plexiglasscheiben, um die Theke vom übrigen Gastraum abzutrennen. In Schutzkonzepte für die Mitarbeiter, um deren Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Und natürlich in Bodenmarkierungen und noch mehr Reinigung als sonst, um die Hygienevorschriften zu beachten. Und jetzt ist das Lokal wieder einmal bis auf weiteres geschlossen. Lediglich die Pizza to go ist noch möglich. Die Folge: neuerliche Umsatzeinbrüche, ohne eine klare Perspektive, wann es wie weitergehen könnte.

Erfinderisch und innovativ durch die Krise

So ergeht es zurzeit vielen Unternehmen: ob Gastronomie, Kultureinrichtung oder Kosmetikstudio. Viele von ihnen haben große Summen investiert, um nach dem Shutdown im Frühjahr den neuen Vorgaben zu entsprechen. Die zahlreichen Umstellungen, die nicht nur baulich, sondern auch organisatorisch notwendig waren, haben die meisten vorbildlich bewältigt. Zum Teil mit Erfindungsreichtum und auch innovativen Ideen, die bewundernswert waren. Und die auch nach der Pandemie noch nachhallen werden. Zum Beispiel die fast überall genutzte Möglichkeit, Termine, Reservierungen und Bestellungen online, oft direkt übers Handy vorzunehmen. In so manchem Restaurant konnten sich die Gäste über QR-Codes registrieren – und danach direkt die Speisekarte öffnen. Digitalisierung im wirtschaftlichen Alltag, die die Corona-Krise sicher überdauern wird.

Entschädigung für Ausfälle angekündigt

Viele betroffene Unternehmen haben sich mit Eilanträgen vor Gericht gegen die neuen Beschränkungen gewehrt. Zum Teil ohne Erfolg, aber zum Teil auch mit positivem Ausgang. So dürfen beispielsweise Kosmetikstudios im Saarland wieder öffnen, auch die Betreiberin eines Fitnessstudios in Hamburg zog erfolgreich vor das dortige Verwaltungsgericht. Andere Betriebe werden – so die Ankündigung des Bundeswirtschaftsministeriums – für ihre finanziellen Ausfälle vom Staat entschädigt: 75 Prozent des durchschnittlichen Wochenumsatzes aus dem Vorjahr sollen Ende November an die Unternehmen als Zuschuss fließen. Damit das Geld Gastronomen, Soloselbstständige und Künstler tatsächlich noch im November erreicht, sagte das Ministerium Abschlagszahlungen zu.

Wie und wann die Abschläge und die so genannten Novemberhilfen an die Betroffenen ausgezahlt werden, ist aber noch offen. Vereinbarungen mit den Ländern stehen noch aus und auch die technische Umsetzung ist noch nicht geklärt. Um Solidarität mit den betroffenen Unternehmen in der Praxis zu beweisen, ist nun Handeln gefragt. Denn eines ist sicher: Wenn wir alle gemeinsam gut durch diese Krise kommen wollen, müssen wir diejenigen unterstützen, die schon einen guten Teil des Wegs gegangen sind.

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Prof. Dr. Robert Mayr

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, CEO der DATEV eG. Die Genossenschaft gehört zu den größten Softwarehäusern und IT-Dienstleistern in Deutschland. Seine Themen: #DigitaleTransformation, #DigitalLeadership #Plattformökonomie und #BusinessDevelopment. Seine These: „Die digitale Transformation ist keine Frage des Könnens, sondern des Wollens.“

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