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Hinweisgeber­schutz­gesetz im Unter­nehmen – Whistle­blower-Richt­linie

Das Hinweisgeberschutzgesetz bringt für Unternehmen viele Vorgaben mit sich. Das DATEV-Fachbuch hilft bei der Umsetzung.

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Die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie ist durch Verkündung im Bundesgesetzblatt mit Verspätung in Form des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) im Juni 2023 beschlossen worden. Nun müssen Unternehmen im laufenden Jahr 2023 die Vorgaben des neuen Gesetzes umsetzen, sonst drohen Bußgelder.

Besondere Aufgabenstellungen treffen vor allem private Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten. Diese müssen Meldestellen und Prozesse einrichten sowie Kommunikationskanäle schaffen. Außerdem ist es wichtig, Mitarbeiter und Führungskräfte zu informieren und zu schulen sowie Konzepte zum Umgang mit gemeldeten Fällen entwickeln. Aber auch alle anderen, kleineren Unternehmen müssen sich Gedanken darüber machen, wie sie sicherstellen, dass betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – sowohl die Hinweisgeber als auch diejenigen, denen Regelverstöße vorgeworfen werden – im Sinne des Gesetzes geschützt und die Vorgänge schnell und adäquat bearbeitet werden.

Die knappe Zeit bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist ist schnell vorbei. Sie sollte genutzt werden, denn das Vorhandensein entsprechender Einrichtungen wird zukünftig Gegenstand bei Compliance-Prüfungen in Unternehmen sein. Die Umsetzung im Unternehmen beinhaltet unter anderem die Einrichtung einer internen Meldestelle nach Vorgaben des Gesetzes. Bei der praktischen Umsetzung dieser durchaus komplexen Vorgaben stellen wir Ihnen das neue DATEV-Fachbuch zur Seite. Es dient als wertvoller Ratgeber auf dem Weg in ein schützendes Unternehmen.

Fachbuch

Fachbuch Whistleblowing – Hinweisgeberschutz im Unternehmen

Der Leitfaden unterstützt bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Er führt Sie durch die wesentlichen Inhalte der Richtlinie, zeigt Ihnen zwingend notwendige Aufgaben und Gestaltungsalternativen. Außerdem liefert er praxisnahe Checklisten bzw. Maßnahmenpakete zur Einrichtung eines betriebsinternen Meldesystems. Das Buch ist erhältlich im DATEV-Shop für DATEV-Mitglieder oder auch im Buchhandel bei SackSchweitzer online, Amazon oder Genialokal.

Was sind Whistleblower?

Ein Whistleblower ist eine natürliche Person, die Informationen offenbart, die ohne ihr Zutun im geheimen oder geschützten Bereich geblieben wären. Somit werden Geheimhaltungs- und Schutzregeln gebrochen. Allerdings werden nicht alle Informationen vom Gesetz erfasst. Beim Whistleblowing geht es zumeist um etwaige Verstöße, die der hinweisgebenden Person im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit bekannt werden. Die hinweisgebende Person handelt also vermeintlich gegen das Interesse des Unternehmens. Als bekannter Whistleblower der Vergangenheit ist Edward Snowden zu nennen. Er deckte 2013 die weltweite Überwachung verschiedener Personen durch britische und amerikanische Geheimdienste auf.

Leseprobe aus dem Kapitel „Notwendigkeit des Whistleblower- bzw. Hinweisgeberschutzes“

Hinweisgeber bringen Informationen an die Öffentlichkeit, die eigentlich dort nicht hingehören – zumindest, wenn es nach dem Willen der Verantwortlichen der Organisation geht, die im Besitz der Informationen ist oder die diese Informationen betrifft. Es sind Informationen aus einem geschützten Bereich, etwa aus dem Betrieb oder der Behörde, für den bzw. die der Hinweisgeber arbeitet; es handelt sich um interne Vorgänge, an deren Schutz jeder Arbeitgeber, Behördenleiter etc. ein Interesse hat.

Dieses Geheimhaltungsinteresse beruht oft auf verständlichen und akzeptablen, manchmal gar rechtlich gebotenen Gründen – etwa wenn technische Informationen zum Produkt des Unternehmens nicht an den Wettbewerber geraten sollen oder wenn Informationen und Daten über Kunden, Personen, Patienten vertraulich gehalten werden müssen. Auch gebietet z. B. das Datenschutzrecht die Geheimhaltung persönlicher und personenbezogener Daten und nicht zuletzt gibt es seit dem 26.04.2019 das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG), das es zu beachten gilt.

Manchmal werden aber Informationen als vertraulich deklariert, weil man deren Veröffentlichung fürchtet. Das kann der Fall sein, wenn man weiß oder jedenfalls mutmaßt, dass Handlungen des Unternehmens oder handelnder Personen oder Vorgänge im Unternehmensablauf nicht gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Auch kann es sich um Informationen handeln, die etwa für ein schlechtes Image sorgen oder den Ruf des Unternehmens zu beschädigen drohen. Aus diesem Grunde sollen womöglich auch Unregelmäßigkeiten „mit Absicht“ nicht an die Öffentlichkeit gelassen werden.

Quelle: Dr. Stefan Lode/ Dr. Volker Schramm, Whistleblowing – Hinweisgeberschutz im Unternehmen, 2023, Kapitel 1.3, S. 13f.

Whistleblowing-Grundlagen und Hinweisgeberschutzgesetz

Neben wichtigem Grundlagenwissen zum Thema Whistleblowing geht das Fachbuch auf die Details zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ein. Eine hinweisgebende Person ist der Gefahr ausgesetzt, aufgrund der Weitergabe von Informationen mittels Abmahnung, Kündigung oder strafrechtlichen Maßnahmen benachteiligt oder sanktioniert zu werden. Das Ziel des HinSchG ist ein weitreichender Schutz vor solchen Maßnahmen und der Schutz der Identität der hinweisgebenden Person. Somit sollen soziale Benachteiligungen vermieden werden.

Leseprobe aus dem Kapitel „Notwendigkeit des Whistleblower- bzw. Hinweisgeberschutzes“

Solche Sanktionen oder Strafmaßnahmen haben in der Vergangenheit in nicht nur vereinzelten Fällen stattgefunden. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, den Hinweisgeber zu schützen. Daneben besteht für den Hinweisgeber auch das Risiko, dass sein Ruf im Kreise der anderen Mitarbeiter/Kollegen leidet und er negative soziale Folgen innerhalb der Gruppe erfährt. Denn ein gutes Betriebsklima und ein guter Umgang miteinander werden oftmals auch so verstanden, dass man sich gegenseitig deckt, vor Vorgesetzen zusammenhält. Oder aber die Vorgesetzten/Führungskräfte fordern einen solchen Zusammenhalt. Der Schutz der Identität des Hinweisgebers ist somit auch ein Schutz vor solchen möglichen Folgen aus seiner Meldung. Ziel des HinSchG ist demgemäß ausdrücklich, derartige Benachteiligungen auszuschließen und Hinweisgebern Rechtssicherheit zu geben. Für viele Unternehmen ist die Gewährleistung des Schutzes daher auch eine Herausforderung im Hinblick auf die gelebte Unternehmenskultur.

Quelle: Dr. Stefan Lode/ Dr. Volker Schramm, Whistleblowing – Hinweisgeberschutz im Unternehmen, 2023, Kapitel 1.3, S. 14f.

Fachbuch bietet Unterstützung für Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes

In welchem Fall ist es erlaubt, Regeln der Vertraulichkeit im Unternehmen zu brechen und Informationen an die Öffentlichkeit weiterzuleiten? Welche Personen werden vom Gesetz geschützt und unter welchen Umständen? Und wie sind die Verpflichtungen des Gesetzes konkret umsetzbar, wie etwa die Einrichtung einer internen Meldestelle? Das Fachbuch führt Sie Schritt für Schritt von der Definition zur praktischen Umsetzung.

Sie erhalten eine detaillierte Einführung in das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Deutschland. Anschließend lesen Sie, welche Pflichten sich daraus konkret ableiten: Von der Einführung einer Meldestelle, deren praktische Aufgaben bis hin zur Bestimmung von Mitteilungsempfängern. Ein abschließender Exkurs liefert hilfreiche Tipps zur Unternehmensführung und internen Kommunikation. Hier erfahren Sie, wie und zu welchem Zweck Sie kommunikative Maßnahmen, auch zur Vertrauensbildung, umsetzen und eine Wertekultur in Ihrem Unternehmen etablieren können.

Fachbuch

Fachbuch Whistleblowing – Hinweisgeberschutz im Unternehmen

Der Leitfaden unterstützt bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Er führt Sie durch die wesentlichen Inhalte der Richtlinie, zeigt Ihnen zwingend notwendige Aufgaben und Gestaltungsalternativen. Außerdem liefert er praxisnahe Checklisten bzw. Maßnahmenpakete zur Einrichtung eines betriebsinternen Meldesystems. Das Buch ist erhältlich im DATEV-Shop für DATEV-Mitglieder oder auch im Buchhandel bei SackSchweitzer online, Amazon oder Genialokal.

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