Trends & Innovationen

Per E-Lastenrad sparen Unter­nehmen Zeit, Geld und CO2

Auch oh­ne För­de­rung bringt ein E-Las­ten­rad vie­le Vor­tei­le. Es braucht kei­nen teu­ren Kraft­stoff und ist in In­nen­städten oft am schnells­ten. Al­ler­dings soll­te das Mo­dell mit Blick auf den Ein­satz­be­reich gut ge­wählt und klar sein, ob für Nut­zer ein geld­wer­ter Vor­teil anfällt.

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Es ist umweltfreundlich, günstiger als ein Auto oder Kleinlaster und in so mancher Innenstadt der schnellste Weg zu Kunden oder an den Arbeitsplatz: das E-Lastenrad oder E-Dienstrad. Auch auf weitläufigen Betriebsgeländen können Fahrräder gute Dienste leisten – dem eigenen oder dem Gelände eines Kunden. Unabhängig von der derzeit nach wie vor möglichen Förderung kann sich ein E-Lastenrad für den Betrieb lohnen. Selbst größere Warenlieferungen lassen sich so erledigen, Werkzeugkoffer von Kunden zu Kunden transportieren – sogar manche ADAC-Pannenhelfer kommen inzwischen per E-Lastenrad. Wie beim Rest ihres Fuhrparks auch, sollten Unternehmerinnen und Unternehmer allerdings besonders sorgfältig planen, für welche Zwecke sie elektrische Lastenräder einsetzen wollen, und dabei vorher auch den einen oder anderen E-Lastenrad-Test studieren. Mit ihrer Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei sollten Firmenchefs und -chefinnen dann die Finanzierung und Förderung besprechen sowie die Besteuerung eines möglichen geldwerten Vorteils für die Beschäftigten – und auch Fragen rund um den Arbeits- oder eventuell auch einen Stromüberlassungsvertrag.

Elektrische Lastenräder haben den Test bestanden

Für ein E-Lastenrad gibt noch einiges an Förderung

Welches Modell passt zur geplanten Nutzung?

Manchmal reicht ein Anhänger statt ein E-Lastenrad

Diese Förderung kann es für ein E-Lastenrad geben

Das gilt steuerlich für die Kosten beim E-Lastenrad

Für elektronische Lastenräder gibt es zwei Leasingmodelle

Die Versicherung ist beim E-Lastenrad auch zu beachten

Elektrische Lastenräder haben den Test bestanden

Es war nur ein Test, aber in dem hat sich das Lastenrad oder E-Lastenrad für viele bewährt. Im Projekt „Ich entlaste Städte“ der Nationalen Klimaschutzinitiative NKI sowie des Bundesumweltministeriums untersuchte das DLR-Institut für Verkehrsforschung bei Unternehmen in ganz Deutschland, welche Potenziale gewerblich eingesetzte Lastenräder bergen und wie hoch die Akzeptanz ist. Die Forscher kontrollierten dies per App. Insgesamt nutzten die 750 Betriebe in drei Jahren Projektdauer elektrische Lastenräder für 300.000 Kilometer Wegstrecke. 58 Prozent der Fahrten fielen an, um eine Dienstleistung zu erbringen, 42 Prozent, um Waren und Güter zu transportieren. Zwei Drittel der Fahrten und auch der Fahrleistung wären sonst mit einem Verbrenner erledigt worden, bilanziert der Projektbericht. Sowohl in der Stadt, als auch kleineren Gemeinden.

Nach Ende des Projekts stieg ein Drittel der rund 750 teilnehmenden Unternehmen zumindest teilweise auf elektrische Lastenräder um. Sie schafften selbst E-Lastenräder an, unterstützt durch die für ein E-Lastenrad damals noch üppige Förderung. Bereits im dreimonatigen Testzeitraum konnte laut Abschlussbericht jeder Teilnehmende 66 Kilogramm CO2 einsparen. Unternehmen, die im Anschluss an den Test ein eigenes Lastenrad erworben haben, sparten laut Projektbericht durchschnittlich 400 Kilogramm CO2 pro Lastenrad pro Jahr ein – manche sogar eine Tonne.

Das Video zeigt, was steuerlich für Diensträder gilt – analog zum Dienstwagen.

Für ein E-Lastenrad gibt es noch einiges an Förderung

Das E-Lastenrad liegt im Trend. Der europäische Lobbyverband „Cycling Industries Europe“ (CIE) spricht von einem Boom. Und für den ist Deutschland der europaweit wichtigste Markt. Vor allem elektrische Lastenräder haben ihren Anteil an den insgesamt verkauften Fahrrädern in Deutschland laut Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) gesteigert: von 0,5 Prozent 2020 auf ein Prozent vom gesamten Fahrradmarkt 2021. Der E-Bike-Anteil am Gesamtmarkt lag mit 38,7 Prozent am höchsten. Insgesamt wurden 2021 rund 120.000 elektrische Lastenräder verkauft, nach 78.000 im Vorjahr. Bei den herkömmlichen Lastenrädern stieg die Zahl von 25.200 von auf 47.000. Ein Großteil vom E-Lastenrad-Absatz entfiel auf Firmen – mit einer bislang großzügigen Förderung. Oft nutzen Marktbeobachtern zufolge Logistikunternehmen, Transportdienstleister, Kurierdienste, Lieferservices, Handwerksunternehmen, Garten- und Landschaftsbauer, Einzelhändler oder auch Apotheken die E-Lastenräder.

Grafik zeigt wieviele elektrische Lastenräder in Deutschland verkauft werden

Welches Modell passt zur geplanten Nutzung?

Unternehmerinnen oder Unternehmer, die im Betrieb auf ein E-Lastenrad setzen wollen, sollten zunächst klären, wofür sie es brauchen und welches Modell sich am besten eignet. Zwar ist klar: Wer vor allem die Umwelt schonen will, macht mit einem E-Lastenrad praktisch nichts falsch. Etwas genauer sollte sich der Chef oder die Chefin den Markt im Detail jedoch schon anschauen. Und sich eng mit den künftigen Fahrerinnen und Fahrern im Unternehmen austauschen. Elektrische Lastenräder sind für Unternehmen in aller Regel schon deshalb die bessere Wahl als herkömmliche Lastenräder, weil solche Transportgefährte mit Zuladungen von bis zu rund 500 Kilogramm ein stattliches Gewicht auf die Waage bringen können. Ohne E-Antrieb wäre im Alltag der Kraftaufwand zum Strampeln auf Dauer für die Fahrerinnen und Fahrer vermutlich viel zu hoch. Außerdem ist ein voll beladenes E-Lastenrad schneller unterwegs – das zeigt schon die Probefahrt zum Test beim Händler.

Diese Arten von E-Lastenrad gibt es

Ob es lieber ein Zweirad oder ein Dreirad sein sollte, hängt davon ab, wofür Unternehmen ein E-Lastenrad nutzen wollen.

  • Zweiräder lassen sich fast wie ein normales Fahrrad fahren. Sie sind wendiger und passen auch durch schmalere Durchfahrten. Die Parkplatzsuche und ein sicheres Abstellen sind ebenfalls leichter.
  • Dreiräder haben in der Regel höhere Ladekapazitäten und sind im Stand sowie beim Anfahren kippsicherer. Das ist ein Vorteil insbesondere beim Transport von zerbrechlicher Ware oder bei Kühlanhängern. Dafür sind zweispurige Lastenfahrräder nicht nur träger und in Kurven langsamer, sondern brauchen breitere Wege und mehr Abstellfläche – in der Firma wie auch unterwegs.

Elektrische Lastenräder: Die Typenvielfalt ist groß

Von so gut wie jeder Art Fahrrad gibt es mittlerweile elektrifizierte Ausführungen, auch elektrische Lastenräder. Wegen der hohen Transportgewichte ist im betrieblichen Einsatz meistens ein E-Lastenrad sinnvoll. Diese verschiedenen Typen stehen zur Auswahl:

  • Bäckerrad. Damit haben Bäckereien früher Backwaren in einem großen Korb vor dem Lenker ausgeliefert. In der Regel befindet sich die etwa lenkerbreite Transportauflage über dem Vorderrad, das meistens etwas kleiner ist als das Hinterrad. Das Fahrrad ist leicht zu steuern und wendig. Außerdem lässt es sich in den Keller tragen – praktisch mit Blick auf Diebstahlschutz. Es ist die quasi traditionelle Grundform des Lastenrads.
  • Christiania-Bike. Dieses Dreirad ist im skandinavischen Raum und den Niederlanden beliebt. Die große, oben offene Transportkiste sitzt auf der zweirädrigen Vorderachse. Es eignet sich für die Lieferung von Einkäufen oder sogar kleinen Möbelstücken. Der Nachteil: das Fahrrad lässt sich schlecht um Kurven manövrieren, und die breite Ladefläche macht manche Poller unpassierbar. Es braucht viel Platz und lässt sich schlecht tragen.
  • Backpacker-Bike. Diese Variante des Christiania-Bikes hat die Transportbox auf der zweirädrigen Hinterachse. Legt der Fahrer oder die Fahrerin sich mit dieser Variante des E-Lastenrad zu eng in die Kurve, schlägt das breite Hinterteil leicht an.
  • Long John. Bei diesem zweirädrigen Lastenrad liegt die etwa lenkerbreite Transportbox vor dem Lenker und das Vorderrad weit vorne vor der Box. Es lässt sich fast so leicht fahren wie ein normales Fahrrad, ist relativ schnell und wendig und passt durch jede Engstelle, die auch mit normalen Fahrrädern befahrbar ist. Ideal ist es für Kurierfahrten und Pizza-Dienste.
  • Long John II. Bei diesem Typ E-Lastenrad liegt die Ladefläche hinter dem Sattel. Wie beim Long John ist ein Rad dafür versetzt und verlängert das Heck. Nur in Kurven lässt es sich etwas umständlicher manövrieren als ein normales Fahrrad.

Es gibt auch E-Lastenrad-Dickschiffe oder Selbstversorger

Ähnlich wie Laster oder Kleinlaster gibt es auch das E-Lastenrad als Schwerlastrad. Diese Art elektrische Lastenräder besitzt für kleinere Ladungen einen fest verschweißten Gepäckträger oder eine Transportfläche und ein stabileres Gestänge. Oder sie ist mit fest aufmontierten Gerätschaften ausgestattet, etwa einer kleineren oder größeren Kühlbox. Für manche Firmen könnte sich auch ein teilweise autarkes Modell von E-Lastenrad lohnen – das rund die Hälfte vom benötigten Fahrstrom selbst mit Solarmodul generiert. Steht fest, welches E-Lastenrad am besten zu den betrieblichen Zwecken passt, sollten Interessenten sich den ein oder anderen aktuellen Test anschauen. Neben dem Gespräch mit der Steuerberatungskanzlei lohnt sich mit Blick auf das E-Lastenrad auch ein Gespräch mit Fachleuten für E-Mobilität. Die informieren nicht nur über eine mögliche Förderung und jede Art von E-Lastenrad im Test, sondern auch manche Besonderheit. Etwa über E-Lastenrad-Modelle, die auch die Ladeinfrastruktur für E-Autos nutzen können.

Manchmal reicht ein Anhänger statt ein E-Lastenrad

Falls Unternehmerinnen oder Unternehmer schon ein normales Fahrrad oder Pedelec besitzen, kann ein Lastenanhänger als Alternative zum E-Lastenrad dienen. Auch Anhänger sind mittlerweile mit elektrischer Schubunterstützung verfügbar. Ist der Anhänger ab, lässt sich das Rad oder elektrische Fahrrad ansonsten ganz normal nutzen. Anhänger können für Unternehmen interessant sein, falls nicht täglich Lastenfahrten anstehen. Zu bedenken ist, dass die Zuglast in der Regel nicht über 45 Kilogramm betragen darf – wegen des zulässigen Gesamtgewichts und der Bremssicherheit. Auch der Rahmen des Fahrrads muss für einen Anhänger geeignet und zugelassen sein. Achtung: Kurven müssen mit dem Anhänger deutlich weiter genommen werden als sonst, und der Bremsweg verlängert sich. Auch diese Idee sollten Unternehmer und Unternehmerinnen vor der Anschaffung mit Fahrrad- oder E-Mobility-Fachleuten klären.

Diese Förderung kann es für ein E-Lastenrad geben

Ein Lastenrad ohne Elektromotor ist ab gut 1.000 Euro erhältlich. Beim E-Lastenrad betragen die Anschaffungskosten schnell 5.000 Euro und mehr – es ist also spürbar teurer als normale Fahrräder. Nutzen Unternehmen elektrische Lastenräder allerdings, um dadurch Fahrten per Verbrennungsmotor zu ersetzen, sparen sie bei den Anschaffungs-, Verbrauchs- und Unterhaltskosten. Ganz besonders natürlich, wenn sie selbst Strom produzieren, etwa über eine Solaranlage. Und es winkt eine Förderung für das E-Lastenrad, vom Bund über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder Bundesländer bis hin zu den Kommunen.

Wofür gibt es Förderung?

  • Elektrische Lastenräder
  • Lastenanhänger mit elektrischer Unterstützung
  • Gespanne bestehend aus Lastenfahrrad und Lastenanhänger, wobei mindestens ein Gespannteil über eine elektrische Unterstützung verfügen muss
  • Nutzlast mindestens 150 Kilogramm und Mindesttransportvolumen von einem Kubikmeter

Unabhängig davon gibt es auch Förderung für Ladestationen. Und auch eine Solaranlage auf dem Firmendach ist förderfähig und kann sich für Selbstnutzer sehr lohnen.

Wer kann Förderung rund um ein E-Lastenrad bekommen?

  • Private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform sowie Genossenschaften
  • Freiberufler
  • Unternehmen, auch mit kommunaler Beteiligung
  • Hochschulen (außer Volkshochschulen)
  • Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser sowie deren Trägergesellschaften
  • Landkreise, Gemeinden, Städte

Die Bedingungen der BAFA-Förderung für ein E-Lastenrad

Bestimmt ist die Förderung über die BAFA für:

  • die Anschaffung von Lastenfahrrädern und -anhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrräder und -anhänger) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen
  • und im kommunalen Bereich.

Dabei gilt: Damit E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger förderfähig sind, müssen sie:

  1. serienmäßig und fabrikneu sein,
  2. jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 Kilogramm aufweisen, wobei als Nutzlast das zulässige Gesamtgewicht abzüglich des Eigengewichts des Fahrzeugs gilt,
  3. Transportmöglichkeiten aufweisen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind, beispielsweise Ladeflächen oder sonstige Ladevorkehrungen,
  4. mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad – ein Gepäckträger im weitesten Sinne reicht also nicht aus.

Als Zuschuss zum E-Lastenrad erhalten Unternehmerinnen und Unternehmer 30 Prozent der Kosten für die Anschaffung von Lastenrad, Anhänger oder Gespann erstattet. Die maximale Förderung durch die BAFA beträgt 2.500 Euro pro Gefährt. Unternehmerinnen und Unternehmer sollten mit der Steuerberatungskanzlei die Investition und Fördermöglichkeiten detailliert besprechen. Passende Förderangebote für elektrische Lastenräder finden sich auch in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi). Für Ladestationen kann es ebenfalls Förderung geben.

Das gilt steuerlich für die Kosten beim E-Lastenrad

Die Förderung für ein E-Lastenrad deckt in der Regel nur einen Teil der Kosten ab. Schaffen Unternehmen ein E-Lastenrad für das Betriebsvermögen an, gelten die Anschaffungs- und laufenden Kosten sowie der Ladestrom und die Kosten für Ladeinfrastruktur als Betriebsausgaben. In der Regel ist es deshalb steuerlich sinnvoll, das Lastenrad ins Betriebsvermögen aufzunehmen. Eine Wahlmöglichkeit besteht, wenn der betriebliche Anteil zwischen zehn und 50 Prozent liegt. Überlassen Unternehmen ihren Beschäftigten ein E-Lastenrad etwa für die Familie, wird die Privatnutzung steuerlich behandelt wie bei einem Firmenwagen. Alle nötigen Fragen und Details gilt es mit der Steuerberatungskanzlei zu besprechen, insbesondere auch die Besteuerung eines möglichen geldwerten Vorteils.

Bis 2030 können Betriebe für ein neues E-Lastenrad eine steuerliche Förderung in Gestalt einer Sonderabschreibung von 50 Prozent geltend machen. Die Leasingraten und die Kosten für Zubehör, Ersatzteile, Reparaturen sowie die Versicherung mindern ebenfalls sofort die zu versteuernden Einnahmen. Die Abschreibungsdauer für gekaufte oder finanzierte elektrische Lastenräder beträgt laut AfA-Tabelle sieben Jahre. Inwiefern Unternehmerinnen und Unternehmer geschäftliche Fahrten – beispielsweise wegen des Anteils der betrieblichen Umsatzsteuer – durch Aufzeichnungen oder ein Fahrtenbuch belegen können müssen, sollten sie mit ihrer Steuerberatungskanzlei klären.

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Für elektronische Lastenräder gibt es zwei Leasingmodelle

Wer den Kaufpreis nicht aus Eigenmitteln bestreiten will, kann elektrische Lastenräder auch leasen. Zwei verschiedene Leasingkonzepte sind möglich. Entweder least der Firmenchef oder die Firmenchefin das E-Lastenfahrrad für das Unternehmen, oder die Beschäftigten leasen es als Dienstrad.

  • Lastenrad-Leasing für Unternehmen. Funktioniert wie das Leasing von Firmenwagen und läuft in der Regel über 36 Monate. Die Leasingrate setzen Unternehmen als Betriebsausgabe ab und im Rahmen des Vorsteuerabzugs die Umsatzsteuer an. Wie auch beim Auto, geht das E-Lastenrad zum Ende der Leasinglaufzeit im Tausch gegen ein neues Modell zurück. Oder das Unternehmen kann es günstig erwerben.
  • Dienstradleasing. Unternehmen schließen einen Rahmenvertrag mit einem Anbieter. Ihre Angestellten können das E-Lastenrad oder E-Bike dann selbst leasen. Da die Beschäftigten die Leasingrate per Gehaltsumwandlung aus dem Bruttoentgelt bezahlen, sinken Steuern und Sozialabgaben – somit ist das in der Regel viel günstiger als beim Privatleasing.

Welche Finanzierungsmöglichkeit am besten passt und was mit Blick auf Förderung und Besteuerung vom E-Lastenrad zu beachten ist, sollte mit den Fachleuten der Steuerberatungskanzlei geklärt werden.

Die Versicherung ist beim E-Lastenrad auch zu beachten

Steuerlich und rechtlich gilt ein E-Lastenrad als Fahrrad, wenn es eine Nenndauerleistung von 250 Watt nicht überschreitet, die Anfahrhilfe das Gefährt ohne menschliches Zutun auf maximal sechs Stundenkilometer beschleunigt und die Höchstgeschwindigkeit höchstens 25 Stundenkilometer beträgt. Solche Lastenfahrräder dürfen – und müssen – Radwege benutzen, sofern möglich. Sie brauchen keine Zulassung oder extra Haftpflichtversicherung. Allerdings sollte mit der betriebseigenen Haftpflichtversicherung geklärt werden, inwiefern sie bei Unfällen auf Dienstfahrten einspringt. Auch dürfte ein Fahrsicherheitstraining sinnvoll sein. Immerhin wird ein ordentliches Gewicht mit teils beachtlicher Geschwindigkeit bewegt.

Für Lasten-Pedelecs 25 gibt es weder eine Helmpflicht noch gesonderte Parkvorschriften. Natürlich dürfen Beschäftigte keine Fußgänger behindern und müssen an Rollstuhl-, Rollator- oder Kinderwagenfahrer denken, wenn sie das Gefährt abstellen. Ganz wichtig ist eine gute Versicherung für das E-Lastenrad. Elektrische Lastenräder sind selbst mit Förderung teuer, und ein teures E-Lastenrad ist ein begehrtes Diebesgut. Also: An die Versicherung denken und auch an effektiven Diebstahlschutz. Fachleute raten unter anderem zu mehreren hochwertigen Schlössern, einer Alarmanlage und bei Straßenparkern dem Ausbau des Akkus über Nacht.

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Midia Nuri

ist Wirtschaftsjournalistin. Sie schreibt vor allem über nutzwertige Unternehmerthemen rund um Betriebsführung oder auch Finanzielles und Steuerliches für verschiedene Branchenzeitschriften, wie etwa den kfz-Betrieb, Die Fleischerei, Der Freie Zahnarzt, Fahrzeug + Karosserie oder auch etwa Das Dachdeckerhandwerk. Außerdem ist sie Chefredakteurin eines Newsletters von BWRMed!a zum Thema Steuern und Bilanzierung. Zu Steuer- und Finanzthemen bloggt und twittert sie derzeit sporadisch unter lady-godiva-blog.de und twitter.com/LadyGodivaBlog.

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