Steuern & Abgaben

Die Umsatzsteuer-ID ist oft die bessere Alternative

Selbständige und Unternehmer sollten im Geschäftsverkehr möglichst immer die Umsatzsteuer-ID statt der Steuernummer nutzen, um ihre persönlichen Daten zu schützen – selbst wenn sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Sicher ist besser.

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Auf der Suche nach neuen Themen surfe ich regelmäßig durch Internetforen. Dort finden sich manchmal ziemlich interessante Diskussionen. Vor kurzem zwang mich der Besuch einer Seite für Existenzgründer aber regelrecht auf den Boden der Realität zurück. Wer sich intensiv mit Unternehmensführung und Steuern beschäftigt, betrachtet ja vieles als Allgemeinwissen, was sich dann als doch nicht so verbreitet herausstellt. Ich jedenfalls sah mich nach Lektüre eines Dialogs veranlasst, hier das meiner Meinung nach eigentlich durchgekaute Thema Steuernummer doch noch mal aufzugreifen und ein paar Dinge klarzustellen. Und vor allem den Unterschied zur Umsatzsteuer-ID aufzuzeigen.

Mancher kommt bei Ziffernkombinationen durcheinander

In dem Forum kam nämlich die Frage auf, welche steuerliche Ziffernkombination auf eine Rechnung gehört. Der Fragesteller hatte offenbar noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (ID) ausgestellt bekommen, war aber auch im Nebenerwerb schon umsatzsteuerpflichtig und vom Finanzamt informiert worden, er könne seine Steuernummer auf die Rechnung schreiben. Es müsse nicht die Umsatzsteuer-ID sein. Stimmt. Grundsätzlich gehört überhaupt erst ab 250 Euro inklusive Umsatzsteuer eine solche Angabe auf die Rechnung. Für niedrigere Rechnungen gelten die Regelungen für Kleinbetragsrechnungen. Und bei höheren Beträgen reicht entweder die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-ID für den Betriebsausgaben- wie auch den Vorsteuerabzug.

Die Nummern erleichtern den Zugang zu Finanzdaten

Trotzdem ist es nicht egal, welche Ziffernkombination zum Einsatz kommt, weil – neben der Umsatzsteuer-ID, die ja sowieso nur auf Antrag für eine unternehmerische Tätigkeit vergeben wird – zwei weitere existieren. Einmal die Kennung, die das Finanzamt vergeben hat und als internes Aktenzeichen zur Abrechnung der Steuer nutzt. Und dann die persönliche Steueridentifikationsnummer, die jeder Deutsche zur Geburt vom Bundeszentralamt für Steuern bekommt. Sie gilt lebenslang und ist etwa für die Bank wichtig, die sonst trotz Freistellungsauftrag die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge einbehält. Beide sollten nur herausgegeben werden, wenn es unbedingt sein muss.

Vor ein paar Jahren berichtete mal ein selbstständiger Kollege über einen Selbstversuch beim Finanzamt. Gegen Nennung einer Steuernummer sowie durch geschickte Fragen ließen sich vom Sachbearbeiter sensible Informationen zur Person erfahren, obwohl der Anrufer sich nicht hatte ausweisen müssen. Steuerberater bezeichnen die Steuernummer deshalb als eine Art PIN. Für die Steueridentifikationsnummer gilt das sowieso. Sie weiterzugeben, birgt zumindest ein hohes Missbrauchsrisiko. Beide Nummern sollten also Einsatz beim internen Gebrauch und die Kommunikation mit dem Finanzamt finden.

Auch hier sollten die Regeln des Datenschutzes gelten

Wer das für eine Geschmacks- und Vertrauenssache hält, sollte sich vom Steuerberater in Sachen Datenschutz und -sicherheit beraten lassen: Inzwischen gibt es für Hacker viele Wege, um sensible Informationen abzugreifen und daraus Profit zu schlagen. Zwar empfiehlt das Finanzamt die Steuernummer weiterhin für den Fall, dass (noch) keine Umsatzsteuer-ID erteilt ist, was für kurze Zeit durchaus notwendig sein mag. Aber eine Umsatzsteuer-ID zu besorgen, ist nicht weiter schwierig und steht auch Kleinunternehmern offen – schon wegen der Bedeutung, die sie bei Geschäften mit Kunden im EU-Ausland hat. Ich rate daher jedem, diese Möglichkeit – wenn nicht schon geschehen – zu nutzen. Gründer beantragen die USt-ID beim Finanzamt, ansonsten ist das Bundeszentralamt für Steuern zuständig, wo es auch weitere Informationen gibt.

Öffentlich möglichst nur die Umsatzsteuer-ID verwenden

Und noch eins: Schon in Ihre Rechnungen gehört die Steuernummer, unter der Sie beim Finanzamt veranlagt sind, nur sehr bedingt. Aber im Impressum Ihrer Internetseite, Ihres Shops oder Ihres Blogs hat sie garantiert nichts zu suchen. Dorthin gehören die Umsatzsteuer-ID und/oder die Handelsregisternummer – und sonst nichts. Schauen Sie am besten gleich nach, was bei Ihnen online steht – und nehmen sie gegebenenfalls heikle Angaben schnellstmöglich aus dem Netz. Besser keinen Anschluss für die falsche Nummer.

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Midia Nuri

ist Wirtschaftsjournalistin. Sie schreibt vor allem über nutzwertige Unternehmerthemen rund um Betriebsführung oder auch Finanzielles und Steuerliches für verschiedene Branchenzeitschriften, wie etwa den kfz-Betrieb, Die Fleischerei, Der Freie Zahnarzt, Fahrzeug + Karosserie oder auch etwa Das Dachdeckerhandwerk. Außerdem ist sie Chefredakteurin eines Newsletters von BWRMed!a zum Thema Steuern und Bilanzierung. Zu Steuer- und Finanzthemen bloggt und twittert sie derzeit sporadisch unter lady-godiva-blog.de und twitter.com/LadyGodivaBlog.

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