Steuern & Finanzen

Kosten für Betriebshaftpflicht loh­nen für Freiberufler und Klein­gewerbe

Freiberufl­er, Klein­un­ter­neh­mer oder Klein­ge­wer­be soll­ten sich ei­ne Be­triebs­haft­pflicht leis­ten. Rechts­schutz qua­si in­be­grif­fen. Wich­tig, Deckungs­sum­me, Ver­si­che­rungs­be­ding­ung­en so­wie den Un­ter­schied zur Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung mit Fach­leu­ten be­sprechen.

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Ein erheblicher Schaden nach einem Unfall oder Missgeschick ist das Gegenteil von einem Lottogewinn – nur leider viel wahrscheinlicher. Für Privatpersonen zählt deshalb eine Haftpflichtversicherung zur Basisabsicherung. Für Freiberufler, Kleinunternehmer oder Kleingewerbe übernimmt diese Funktion die Betriebshaftpflichtversicherung, kurz Betriebshaftpflicht – ihre Kosten sind meistens überschaubar, aber vor dem Abschluss sollte auch durch Schadenbeispiele geklärt sein, was damit versichert ist. Sie deckt finanzielle Folgen vieler Schäden ab, die im Geschäftsleben durch die Tätigkeit eines Unternehmens, seiner Beschäftigten oder der hergestellten Produkte entstehen. Konzerne könnten manchen Schaden notfalls aus der sprichwörtlichen Portokasse zahlen. Für Selbstständige wird eine hohe Schadensersatzforderung schnell beruflich – und damit auch privat – existenzgefährdend. Pflicht ist eine Betriebshaftpflicht – im Gegensatz zur Berufshaftpflichtversicherung bestimmter Berufsgruppen – nicht. Doch Abschluss lohnt sich gerade für Freiberufler und Selbstständige. Vor der Vertragsunterzeichnung sollte man allerdings genau mit dem Anwalt oder der Anwältin besprechen, welche Absicherung sinnvoll ist. Die Fachleute prüfen dann auch die konkreten Versicherungsbedingungen und -auflagen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung – was ist ver­sichert?

Es kann trotz größter Vorsicht passieren: Jemand beschädigt bei der Arbeit fremdes Eigentum oder verletzt Personen. Und „wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“, so §823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Eine Betriebshaftpflicht übernimmt die rechtliche Prüfung sowie den finanziellen Ausgleich – für Freiberufler, Kleinunternehmer oder Kleingewerbe ist eine Betriebshaftpflichtversicherung zu fairen Kosten wichtig. Ein teurer Zwischenfall gefährdet die Existenz. Gerade nach Personenschäden können Forderungen von Opfern in die Millionen gehen. Oft stellt sich dabei die Frage, ob das Unternehmen die Verkehrssicherungspflicht beziehungsweise die Räum- und Streupflicht erfüllt hat. Diverse Schadenbeispiele aus der Betriebshaftpflichtversicherung zeigen: Das geht schnell ins Geld. Auch bei Technikpannen, weshalb etwa IT-Freiberufler die Betriebshaftpflicht nicht vergessen sollten. Ein Unternehmen haftet grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen, wenn Chefs, Chefinnen oder Beschäftigte einen Schaden verursachen.

Betriebshaftpflicht: Wich­tig für Freiberufler

Eine Betriebshaftpflichtversicherung eignet sich für Unternehmen aller Branchen, vom Dienstleister über Einzelhandel, Handwerk oder Arztpraxis und Anwaltskanzlei bis zum Gastgewerbe. Pflicht ist die Betriebshaftpflicht aber weder für Freiberufler noch Kleinunternehmer oder Kleingewerbe. Anders als eine Berufshaftpflichtversicherung, die für Berufe mit erhöhtem Gefahrenpotenzial vorgeschrieben ist. Eine Berufshaftpflicht sichert vor allem Freiberufler als Berufsträger ab – Inhaberinnen und Inhaber der Betriebe ebenso wie die dort Beschäftigten. Viele Anbieter fassen beide Versicherungspolicen zusammen. Was bei der Berufshaftpflichtversicherung beziehungsweise der Betriebshaftpflichtversicherung versichert ist und was man zu welchen Kosten sowie Bedingungen absichern sollte, können Versicherungsfachleute am besten erklären und mit Schadenbeispielen illustrieren. Generell unterscheiden sich Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung wie folgt:

  • Die Berufshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden sowie meistens auch direkte Vermögensschäden ab. So ein Fall tritt beispielsweise dann ein, wenn ein Kunde oder eine Kundin aufgrund einer Unternehmensberatung eine verlustreiche Entscheidung trifft.
  • Eine Betriebshaftpflicht sichert Büro, Kanzlei, Handwerks- oder Gewerbebetrieb, Praxis oder auch IT-Freiberufler sowie das Personal ab. Sie deckt dabei Personen- und Sachschäden sowie unechte (indirekte) Vermögensschäden ab. Beispielsweise die Folgen, wenn eine Kundin oder ein Kunde in den Geschäftsräumen über ein ungünstig positioniertes Kabel gestolpert ist.

Manche Freiberufler sind zur Ver­siche­rung ver­pflichtet

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist gesetzlich kein Muss. Eine Berufshaftpflichtversicherung hingegen müssen viele Freiberufler und andere Selbstständige abschließen, die bestimmten Tätigkeiten nachgehen. Diese Pflicht betrifft Angehörige von Berufsgruppen, die beratend, begutachtend oder verwaltend tätig sind und dabei potenziell höhere Schäden verursachen können. Beispielsweise könnte ein Architekt oder Bauingenieur einen Konstruktionsfehler im Entwurf übersehen, was dem Kunden massive Kosten zur Nachbesserung einbrockt. Auch IT-Freiberufler könnten etwa durch eine unbeabsichtigt lückenhafte Netzwerkplanung erhebliche Schäden verursachen. Grundlage für die Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung sind jedoch nicht allein mögliche Schadenbeispiele und Kosten, sondern diverse branchenspezifische Verordnungen und Gesetze. Besteht eine gesetzliche Vorgabe zur Berufshaftpflichtpolice, dann fallen diese Kosten immer zusätzlich zu einer eventuell abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung an. Denn die Betriebshaftpflicht allein würde dann selbst für Kleinunternehmer, Kleingewerbe und Freiberufler die gesetzliche Pflicht nicht erfüllen. Obligatorisch ist eine Berufshaftpflicht unter anderem für folgende Berufsgruppen:

  • Architekten
  • Ärzte
  • Hebammen
  • Dolmetscher/Übersetzer
  • Ingenieure
  • Notare
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Versicherungsmakler
  • Wirtschaftsprüfer

Das leistet Betriebshaftpflicht für Klein­ge­wer­be oder Freiberufler

Die Betriebshaftpflicht oder die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt Kosten für Schäden, die Unternehmen oder Beschäftigte bei der Arbeit anderen Menschen oder deren Eigentum zufügen. Die Versicherungsgesellschaft prüft für den Freiberufler oder Selbstständigen mit Kleingewerbe die Haftungsfrage juristisch und begleicht berechtigte Forderungen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Personen- und Sachschäden sowie auf Vermögensschäden, die sich daraus ergeben. So leistet die Betriebshaftpflicht für Geschädigte bei Vermögensschäden auch Entschädigungszahlungen. Etwa, wenn es nach einem Personenschaden zu Einkommenseinbußen infolge der Verletzung oder Erkrankung der einer geschädigten Person kommt.

Mögliche Schadenbeispiele sowie die finanzielle Absicherung eventueller Schäden sprechen gerade für Freiberufler, Kleingewerbe und manche Kleinunternehmer für die Betriebshaftpflicht. Außerdem wehrt die Betriebshaftpflichtversicherung überhöhte oder unberechtigte Forderungen ab – und gewährt damit sogenannten passiven Rechtsschutz. Schon der trägt oft maßgeblich dazu bei, die Kosten für die Betriebshaftpflicht wieder einzuspielen. Denn die Versicherung kommt dann bei überzogenen oder unberechtigten Schadensersatzforderungen für Prozess-, Sachverständigen- und Anwaltskosten auf. Unternehmen zahlen also quasi mit der Police auch dafür mit, dass der Betrieb während der juristischen Auseinandersetzung vergleichsweise unbelastet weiterlaufen kann. Auch das gehört zur Antwort auf die Frage, was bei einer Betriebshaftpflicht versichert ist.

Freiberufler und Klein­un­ter­neh­mer pro­fi­tie­ren von Beratung

Zudem dient die Betriebshaftpflicht gerade für Freiberufler, Kleinunternehmer und Kleingewerbe nicht nur der bloßen Absicherung und gewährt ihnen quasi Rechtsschutz. Ebenso wichtig ist auch die begleitende Unternehmensberatung zu bestimmten Risiken seitens der Assekuranz, die Kunden mit den entsprechenden Policen bekommen. Denn Versicherungsgesellschaften ist natürlich daran gelegen, dass möglichst selten ein Schadensfall eintritt. Daher organisieren die Versicherungen und unabhängige Versicherungsvermittlungen regelmäßig Informationsveranstaltungen und Schulungen zur Minimierung von Risiken im betrieblichen Alltag. Dabei lernen die Versicherten viel über die richtigen Abläufe und Schadenbeispiele oder können ihr Personal schulen lassen. Das hilft nicht nur bei der Schadensverhütung, sondern steigert auch den Unternehmenserfolg. Diese umfassende Begleitung ist also ebenfalls ein positiver, oft gar nicht so kleiner Nebeneffekt der Absicherung. Und weil die Prävention auch im Interesse der Versicherungen ist, sind deren Info- oder Schulungsangebote meist auch von hoher Qualität. Das ist ein weiteres Argument für die Betriebshaftpflicht.

Deckungssummen lau­fend ak­tu­el­len Ent­wick­lung­en anpassen

Die Berufshaftpflicht oder Betriebshaftpflicht deckt Schäden bis zur vereinbarten Höchstgrenze. Freiberufler, Kleinunternehmer und Kleingewerbe sollten ihre Betriebshaftpflichtversicherung – und falls vorhanden Berufshaftpflichtpolice – regelmäßig darauf prüfen, ob die Deckungssumme zu den laufenden Kosten reicht und alle wichtigen Schadenbeispiele abgedeckt sind – ein Anwalt sollte dies mit Blick auf gesetzliche Vorgaben und Rechtsprechung checken. Mindestens buchen sollten Unternehmen stets den als Standard geltenden Deckungsbetrag der Betriebshaftpflichtversicherung – einige Millionen Euro Deckungssumme für Personen- und Sachschäden. Für Vermögensschäden gilt: Sie sind über die Betriebshaftpflicht – anders als über Berufshaftpflichtpolicen – meistens indirekt abgedeckt, als Folge von Personen- oder Sachschäden. Höhere Deckungssummen für echte – direkte – Vermögensschäden bietet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Sie greift aufgrund der Verletzung vertraglicher Sorgfaltspflichten oder ausschließlicher Rechte wie geistigem Eigentum, etwa bei der Patenthaftpflichtversicherung. Darauf sollten Unternehmen achten, wenn sie klären, was durch Betriebshaftpflicht oder andere Policen versichert ist. Mit Anwalt oder Anwältin wäre zu besprechen, welche Risiken zu welchen Kosten und Bedingungen per Betriebshaftpflichtversicherung abzudecken sind.

Checken, ob Betriebshaftpflichtversicherung im Ausland gilt

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt vom Unternehmen oder den Beschäftigten verursachte Schäden ab. Für die Leistung ist egal, ob die Aktivitäten des Unternehmens auf eigenen Grundstücken, im öffentlichen Raum oder bei Kunden stattfinden. Der Versicherungsschutz der Betriebshaftpflicht und vergleichbarer Policen gilt. Außerdem sind Kunden oder Besucher stets gegen Schäden versichert, die sie sich auf dem Betriebsgelände oder in den Büroräumen zuziehen. Natürlich nur, sofern diese vom Unternehmen zu verantworten sind. Beschränkt ist der Schutz bei der Betriebshaftpflichtversicherung ungeachtet möglicher Schadenbeispiele allerdings grundsätzlich auf Deutschland. Wünschen Freiberufler, Kleinunternehmer oder Kleingewerbe eine Absicherung für geschäftliche Aktivitäten im Ausland, reicht die Betriebshaftpflicht nicht. Sie brauchen eine spezielle Police. Manche Versicherungsgesellschaften offerieren bis zu einer bestimmten Höhe regulär über die Betriebshaftpflichtversicherung einen entsprechenden Schutz. Das sollten Unternehmen bei der Auswahl ihrer Versicherung – und auch ihren geschäftlichen Aktivitäten – gegebenenfalls berücksichtigen. Den Schutz sollten sie natürlich mit Blick auf Kosten und Nutzen der geschäftlichen Tätigkeit anpassen.

Kosten für Betriebshaftpflicht durch Ver­trags­ge­stal­tung steuern

Was über die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt ist, lässt sich ebenso wie die Kosten des Schutzes individuell gestalten: Passgenauigkeit ist das Zauberwort. Kleinunternehmer, Kleingewerbe oder Freiberufler sollten per Betriebshaftpflicht absichern, was für ihr Geschäft sinnvoll ist – und weglassen, was sie nicht brauchen. Beim benötigten Schutz selbst sollten sie dann allerdings möglichst nicht an den Deckungssummen sparen. Zwar steigt der Versicherungsbeitrag mit der Deckungssumme für alle möglichen Schadenbeispiele. Aber die Kosten senken sollten Unternehmen dann doch besser, indem sie einen höheren Selbstbehalt vereinbaren, der den Beitrag sinken lässt. Für die üblichen Grundrisiken bieten die meisten Gesellschaften eine Basis-Versicherung an. Die lässt sich je nach Branche stark erweitern. Größerer Leistungsumfang bedeutet natürlich einen höheren Beitrag. Auch die Vertragslaufzeit schlägt sich im Preis nieder. Je länger, desto günstiger, lautet die Faustregel. Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und vor allem natürlich die veranschlagte Risikoquote beeinflussen ebenfalls den Preis für die Betriebshaftpflichtversicherung.

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Midia Nuri

ist Wirtschaftsjournalistin. Sie schreibt vor allem über nutzwertige Unternehmerthemen rund um Betriebsführung oder auch Finanzielles und Steuerliches für verschiedene Branchenzeitschriften, wie etwa den kfz-Betrieb, Die Fleischerei, Der Freie Zahnarzt, Fahrzeug + Karosserie oder auch etwa Das Dachdeckerhandwerk. Außerdem ist sie Chefredakteurin eines Newsletters von BWRMed!a zum Thema Steuern und Bilanzierung. Zu Steuer- und Finanzthemen bloggt und twittert sie derzeit sporadisch unter lady-godiva-blog.de und twitter.com/LadyGodivaBlog.

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