Wissen Sie, was Ihre Mitarbeiter – womöglich in Ihrem Auftrag – für die Weihnachtsparty planen? Eine kleine Chef-Entführung vielleicht? Möglich wär’s. Dieses Angebot ist einer von mehr als eine Million Treffern, wenn man „Weihnachtsparty Ideen“ in die Suchmaschine eintippt. Den Chef entführen lassen mit Videobotschaft und anschließendem Weihnachts-Dinner. Hört sich nach einem Riesenspaß an – dürfte aber nur dann herzschonend für den Unternehmer sein, wenn es seine Idee ist und er die Planung selbst in die Hand nimmt. Es gibt eine ganze Fülle zeitlos schöner, aber durchaus origineller Ideen für die Weihnachtsfeier. So können Chefs ihre Mitarbeiter auch kurzfristig und mit kleinem Budget erfreuen.
Originell dürfen Ideen für die Weihnachtsparty schon sein
Sie müssen es ja nicht gleich im ganz großen Stil krachen lassen und ein Flughafenterminal oder die Hamburger Börse für die Weihnachtsparty mieten. Schöne Idee – aber es reicht sicher auch ein oder zwei Nummern kleiner. Ein bisschen mehr als Spekulatius und Lebkuchen auf einen Teller zu legen, sollten dem Chef seine Mitarbeiter allerdings schon wert sein. Immerhin ist die Weihnachtsparty eine gute Gelegenheit, den Zusammenhalt der Mitarbeiter und das Betriebsklima zu stärken.
Das Netz spuckt Millionen von Weihnachtsparty-Ideen aus
Wer ein wenig im Internet recherchiert, findet zahllose Ideen für die Weihnachtsparty: Fackelwanderung mit Glühweinumtrunk gefällig? Oder eine Hüttenzauberparty? Wer mag, kann sich ein paar Performance-Künstler oder ein Improvisationstheater ins Haus holen. Zur Weihnachtszeit wäre sicher auch eine Feuershow passend – die kann dann schon am späten Nachmittag starten, anders als auf dem Sommerfest. Und falls die Darbietung eher sportlich als künstlerisch daherkommt, spart das womöglich sogar ein wenig Geld für die Künstlersozialabgabe – also vielleicht eine Show mit Profitänzern oder Akrobaten? Die Sache mit der Künstlersozialabgabe sollten Unternehmer aber unbedingt mit dem Steuerberater klären.

Gute Weihnachtsparty-Ideen beinhalten mehr als Weihnachtsmärkte
Auch ein betrieblicher Lehrgang der besonderen Art – vielleicht ein geselliger Kochkurs mit anschließendem Weihnachtsessen – könnte für Mitarbeiter und Chef ganz spaßig sein. Natürlich können Unternehmer die Gelegenheit ebenso für einen Ausflug mit ihren Beschäftigten nutzen – wobei das Ziel nicht unbedingt der nächste Weihnachtsmarkt sein muss. Hier bietet sich das gesamte kulturelle, gastronomische oder touristische Angebot einer Region an. Vielleicht auch ein Besuch im Theater oder Zirkus. Oder ein weniger bekanntes Event wie etwa ein Exit-Game. Die gibt es mittlerweile vielerorts: Dabei wird das Team eine Stunde in einen Raum gesperrt und muss gemeinsam verschiedene Rätsel und Aufgaben lösen, um sich zu befreien. Anschließend können Chefs mit der Belegschaft ja immer noch Bratwurst und Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt zu sich nehmen.
Das gilt für den Weihnachtsparty-Freibetrag
Auch steuerlich gibt es seit einiger Zeit mehr Grund zur Freude über die Weihnachtsparty. Vor ein paar Jahren hat die Bundesregierung die bis dato geltende 110-Euro-Freigrenze in einen 110-Euro-Freibetrag umgewandelt – eine gute Idee. Denn: Geben Arbeitgeber pro Arbeitnehmer mehr als diesen Betrag aus, sind nicht mehr wie früher die gesamten Kosten für die Mitarbeiter lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig, sondern nur die über den Freibetrag hinausgehenden Ausgaben. Eine weitere gute Nachricht kam kürzlich vom Finanzgericht Köln: Sagen Mitarbeiter kurzfristig ihre Teilnahme an der Weihnachtsfeier ab, zählen sie trotzdem bei der Berechnung der Pro-Kopf-Ausgaben mit. Ihre Abwesenheit wirkt sich damit also nicht steuerlich nachteilig für die Kollegen aus. Denn die Kosten werden auf alle bei der Planung angemeldeten Personen verteilt und nicht nur die Anwesenden. Allerdings ist hierzu die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig (Az. VI R 31/18). Unternehmer sollten im Fall der Fälle also auch hierzu ihren Steuerberater fragen.
Steuerberater hilft bei Einordnung der Weihnachtsparty-Kosten
Den Steuerberater in die Planung der Weihnachtsparty einzubeziehen, ist sowieso eine gute Idee. Er weiß genau, wie welche Kosten einzustufen sind und welche Ausgaben das Finanzamt mit Blick auf die Weihnachtsparty berücksichtigt – das ist nicht ganz trivial. Auch weiß er, woran Unternehmer bei der Weihnachtsparty noch denken sollten. So bekommen Firmenchefs finanzielle Planungssicherheit und müssen nicht am Ende nochmal neu rechnen und den Mitarbeitern womöglich Kosten aufbürden.
Auch eine Idee: Weihnachtsdeko jetzt – Weihnachtsparty später
Wer seinen Betrieb – etwa in Gastronomie oder Handel – durch viel Vorweihnachtsstress lenken muss, der kann sich mit der Idee einer Weihnachtsfeier vielleicht generell nicht besonders anfreunden. Wie wäre es dann mit Nachfeiern? Das machen mittlerweile zahlreiche Unternehmer mit ihrer Belegschaft so. Und auch so mancher Kindergarten oder Hort beispielsweise in Wiesbaden hat schon vor Jahren die Weihnachtsfeier zum Jahresanfangsfest gemacht. Eine sehr wirkungsvolle Maßnahme gegen den ausufernden Weihnachtsstress. Und auch gut für das Betriebsklima. Ein bisschen Weihnachtsdekoration sowie Teller mit Lebkuchen und Spekulatius sollten Unternehmer trotzdem für den Dezember besorgen, um ihren Mitarbeitern unabhängig vom Termin des Weihnachts- oder Jahresanfangsfestes eine kleine Freude zu machen. Sie brauchen es ja nicht gleich zu übertreiben.