Wissen Sie, was einige Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – womöglich in Ihrem Auftrag – für die Weihnachtsparty des Unternehmens planen? Einen Bummel über den Weihnachtsmarkt, den Besuch einer Kleinkunstbühne oder Spiel und Spaß in einem Escape-Room? Möglich wär’s. Dies sind nur einige von über einer Million Treffern, wenn man „Weihnachtsparty Ideen“ in die Suchmaschine eintippt. Es gibt viele zeitlos schöne, aber originelle Ideen für die Weihnachtsfeier. So können Vorgesetze die Beschäftigten auch kurzfristig und mit kleinem Budget erfreuen. Sie müssen es ja nicht gleich im ganz großen Stil krachen lassen und ein Flughafenterminal oder die Hamburger Börse für die Weihnachtsparty mieten. Schöne Idee – aber es reicht sicher auch ein oder zwei Nummern kleiner. Ein bisschen mehr als Spekulatius und Lebkuchen auf einen Teller zu legen, sollten die Beschäftigten dem Unternehmen allerdings schon wert sein. Immerhin ist die Weihnachtsparty eine gute Gelegenheit, den Zusammenhalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie das Betriebsklima zu stärken.
Das Netz spuckt Millionen von Weihnachtsparty-Ideen aus
Wer ein wenig im Internet recherchiert, findet zahllose Ideen für die Weihnachtsparty: Fackelwanderung mit Glühweinumtrunk gefällig? Oder eine Hüttenzauberparty? Wer mag, kann sich ein paar Performance-Künstler oder ein Improvisationstheater ins Haus holen. Zur Weihnachtszeit wäre sicher auch eine Feuershow passend – die kann dann schon am späten Nachmittag starten, anders als auf dem Sommerfest. Und falls die Darbietung eher sportlich als künstlerisch daherkommt, spart das womöglich sogar ein wenig Geld für die Künstlersozialabgabe – also vielleicht eine Show mit Profitänzern oder Akrobaten? Die Sache mit der Künstlersozialabgabe sollte die Firmenleitung aber unbedingt mit der Steuerberaterin oder dem Steuerberater klären.
Gute Weihnachtsparty-Ideen beinhalten mehr als Weihnachtsmärkte
Auch ein betrieblicher Lehrgang der besonderen Art – vielleicht ein geselliger Kochkurs mit anschließendem Weihnachtsessen – könnte für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso wie Unternehmerinnen und Unternehmer ganz spaßig sein. Natürlich lässt sich die Gelegenheit ebenso für einen Ausflug mit den Beschäftigten nutzen – wobei das Ziel nicht unbedingt der nächste Weihnachtsmarkt sein muss. Hier bietet sich das gesamte kulturelle, gastronomische oder touristische Angebot einer Region an. Vielleicht auch ein Besuch im Theater oder Zirkus. Oder ein Exit-Game. Das Team wird in einen Raum gesperrt und muss zur Befreiung gemeinsam Rätsel und Aufgaben lösen. Anschließend können ja alle immer noch gemeinsam Bratwurst und Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt zu sich nehmen.
Das gilt für den Weihnachtsparty-Freibetrag
Steuerlich ist allerdings immer Einiges zu beachten. Einerseits hat die Bundesregierung vor ein paar Jahren die damals geltende 110-Euro-Freigrenze in einen 110-Euro-Freibetrag umgewandelt. Eine gute Idee: Gibt das Unternehmen pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer mehr als diesen Betrag aus, sind nicht die gesamten Ausgaben lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig, sondern nur die über den Freibetrag hinausgehenden Aufwendungen. Andererseits sind nicht mehr alle Kosten der Feier ansetzbar. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ein unternehmensfreundliches Urteil des Finanzgerichts Köln aufgehoben. Demzufolge hätten Firmen die Ausgaben für eine Feier auf alle angemeldeten Personen umlegen können, inklusive nicht kommender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Jetzt werden bei der Kostenaufteilung nur noch die tatsächlich Anwesenden berücksichtigt. Im Hinblick auf die Aufwendungen für Betriebsfeiern ist es deshalb ratsam, wegen des Freibetrags der Beschäftigten bei der Steuer sicherheitshalber nicht zu knapp zu kalkulieren. Sonst ist die Teilnahme an – durch unerwartete Absagen pro Kopf plötzlich zu teuren – Betriebsfeiern nicht mehr komplett steuerfrei.
Steuerberater hilft bei Einordnung der Weihnachtsparty-Kosten
Es ist deshalb immer eine gute Idee, die Steuerberaterin oder den Steuerberater in die Planung der Weihnachtsparty einzubeziehen. Diese Fachleute wissen genau, wie welche Kosten einzustufen sind und welche Ausgaben das Finanzamt mit Blick auf die Weihnachtsparty berücksichtigt – das ist nicht ganz trivial. So bekommen Unternehmerinnen und Unternehmer finanzielle Planungssicherheit und müssen nicht am Ende nochmal neu rechnen – und den Beschäftigten womöglich Kosten aufbürden.
Auch eine Idee: Weihnachtsdeko jetzt – Weihnachtsparty später
Wer einen Betrieb – etwa in Gastronomie oder Handel – durch viel Vorweihnachtsstress lenkt, kann der Idee einer Weihnachtsfeier vielleicht nichts abgewinnen. Wie wäre es dann mit Nachfeiern? Das ist eine sehr wirkungsvolle Maßnahme gegen den ausufernden Weihnachtsstress. Inzwischen machen dies zahlreiche Unternehmen mit ihrer Belegschaft so. Denn auch das dient dem Betriebsklima. Ein bisschen Weihnachtsdekoration sowie Teller mit Lebkuchen und Spekulatius sollten Unternehmerinnen und Unternehmer trotzdem für den Dezember besorgen, um ihren Beschäftigten unabhängig vom Termin des Weihnachts- oder Jahresanfangsfestes eine kleine Freude zu machen. Sie brauchen es ja nicht gleich zu übertreiben.