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Arbeitsrecht & Soziales

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Lohnfortzahlung bei Krankheit – das ist zu be­achten

Sind Be­schäf­tig­te ar­beits­un­fä­hig, muss das Un­ter­neh­men oft die Lohn­fort­zah­lung bei Krank­heit leis­ten. Die Be­rech­nung ist et­was für Ex­per­ten. Denn hier gibt es vie­le De­tails zu be­ach­ten, bei­spiels­wei­se bei der Be­rück­sich­ti­gung von Zu­schlä­gen und Son­der­zah­lungen.

Personenbezogene Kündigung erfordert keine Abmahnung

Die personen­be­zo­ge­ne Kün­di­gung ist ge­recht­fer­tigt, wenn der Be­trof­fe­ne sein Ver­hal­ten nicht än­dern kann. Ei­ne Ab­mah­nung ist nicht nö­tig. Un­ter­neh­mer soll­ten mit ih­rem An­walt für je­den Fall einzeln be­spre­chen, ob und wie eine per­so­nen­be­ding­te Kün­di­gung möglich ist.