Produkte & Lösungen

EBICS – Das moderne Übermittlungsverfahren

Mit dem Übertragungsverfahren Electronic Banking Internet Communication Standard (EBICS) werden Zahlungsaufträge mit bis zu 9 elektronischen Unterschriften elektronisch signiert und über das DATEV-Rechenzentrum an die Bank übermittelt.

Teilen auf

LinkedIn Xing

Täglich übermitteln wir unzählige Daten auf elektronischem Weg, zum Beispiel an unsere Bank oder an unsere Geschäftspartner. Gerade im B2B-Bereich ist E-Banking aus dem modernen Alltag nicht mehr wegzudenken. Ihre DATEV-Anwendungen erzeugen und verarbeiten große Datenmengen, zum Beispiel beim Versenden von Zahlungsaufträgen oder beim Abrufen von Kontoumsätzen. Diese müssen sicher und effizient an Banken übermittelt und von diesen abgerufen werden. Schnelligkeit, Sicherheit und Zuverlässigkeit stehen bei der Kommunikation zwischen Ihrem Unternehmen und Ihrem Kreditinstitut ebenso im Vordergrund wie die Übertragung dieser großen Datenmengen. Genau für diese Anforderungen gibt es das EBICS-Verfahren.

EBICS-Zugang DATEV

Mit dem Übertragungsverfahren Electronic Banking Internet Communication Standard (EBICS) werden Zahlungsaufträge mit bis zu 9 elektronischen Unterschriften elektronisch signiert und über das DATEV-Rechenzentrum an die Bank übermittelt. Mit Ihrer DATEV SmartCard signieren Sie schnell, sicher und datenschutzkonform. Anschließend werden Ihre Zahlungsaufträge über das DATEV-Rechenzentrum an Ihre Bank übermittelt.
Ihr Vorteil: Zahlungsaufträge (z.B. Überweisungen, Lastschriften, Auslandszahlungen) können von Ihnen und einer weiteren Person in Ihrem Unternehmen elektronisch unterschrieben werden. So geben Sie Zahlungsaufträge z.B. an Ihre Lieferanten sicher und komfortabel frei, auf Wunsch auch im 4-Augen-Prinzip. Für die Freigabe von Zahlungsaufträgen an verschiedene Banken (z.B. Sparkassen, VR-Banken) benötigen Sie nur eine DATEV-Chipkarte. Die aufwändige Verwaltung von TAN-Nummern entfällt.

EBICS-Verfahren bei der Bank beantragen

Beschleunigen und verschlanken Sie noch heute Ihre Geschäftsprozesse. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Bank auf: Schließen Sie eine schriftliche Vereinbarung zur Durchführung der Datenfernübertragung per EBICS ab. Sie legen selbst fest, wer Kontobevollmächtigter ist und welche Zeichnungsberechtigungen gelten.

Sie möchten EBICS für mehrere Firmen nutzen? Dann beantragen Sie bei der Bank für jedes Unternehmen eine eigene Kunden-ID. Eine Kundenkennung über mehrere Firmen hinweg ist aus Datenschutzgründen nicht zu empfehlen. Eine datenschutzkonforme Trennung der EBICS Daten ist nur möglich, wenn Sie für Ihre Firmen getrennte Kundenkennungen bei der Abholung der Kontoumsätze verwenden.

Verwenden Sie daher die gleiche EBICS- Kunden-ID nicht gleichzeitig für mehrere Firmen!

Mehr dazu

Mit dem Zahlungsverkehr Bankgeschäfte sicher über die DATEV-Cloud abwickeln.

  • Hat Ihnen der Beitrag gefallen?
  • JaNein
  • Trialog-Newsletter

    Sie möchten künftig keine wichtigen Tipps für Ihr Unternehmen verpassen?
    Mit dem kostenlosen Newsletter halten wir Sie auf dem Laufenden.

  • Experten-Suche

    Mit dem richtigen Partner die Digitalisierung der unternehmerischen Prozesse angehen! Finden Sie auf DATEV SmartExperts den passenden Experten.

    Ich suche








  • Auf Facebook mitdiskutieren

    Sie möchten das Thema vertiefen?
    Dann werden Sie gerne Fan und beteiligen sich an der Diskussion auf unserer Facebook-Seite

    Jetzt DATEV-Fanpage besuchen

  • DATEV im Web