Datenschutz & Verbraucher

Online bezahlen las­sen: Händ­ler müs­sen viel bedenken

Online bezahlen ist in der Ära von In­ter­net­shop­ping ei­ne Selbst­ver­ständ­lich­keit. Shop­be­trei­ber müs­sen bei der Wahl der Zah­lungs­me­tho­den aber viel be­ach­ten. Des­halb soll­ten Ser­vice­qua­li­tät und Ge­büh­ren­po­li­tik der An­bie­ter ge­prüft so­wie de­ren AGB von ei­nem An­walt gecheckt werden.

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Es ist schon erstaunlich: Seit Anfang 2018 schreibt die Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) europaweit vor, dass Kunden keine Zusatzgebühr berechnet wird, wenn sie online bezahlen. Das gilt für gängige Zahlungsmittel wie Überweisungen, Lastschriften und den Einsatz von Kreditkarten. Trotzdem beschäftigen sich Richter immer noch mit Fällen, in denen Unternehmen gegen diese Vorgaben verstoßen. Unlängst traf es einen Reisedienstleister, der von Kunden ein Zahlungsentgelt für die Nutzung von Paypal und Sofortüberweisung verlangte. Erwartungsgemäß stoppte ihn das Landgericht München. Und das Landgericht Berlin stellte kürzlich nochmal klar: Unternehmen dürfen für Zahlungen per Sofortüberweisung oder Giropay ebenso wenig ein Entgelt verlangen wie für Zahlungen per Kreditkarte. Wenn Kunden online bezahlen, darf das nicht nur mit ausgewählten, unüblichen Zahlungsmitteln gebührenfrei möglich sein. Konkret stieg der Endpreis einer Reise ohne Einsatz von „Visa Entropay“ oder „Viabuy Prepaid Mastercard“ um 40 Euro. Die Richter urteilten: Zahlungen per Sofortüberweisung und Giropay müssen ebenso kostenfrei möglich sein wie eine SEPA-Überweisung.

Online bezahlen darf kei­ne Zu­satz­ge­bühr kosten

Vielleicht sind das ja nur Altfälle, in denen noch ein Urteil ausstand. Oder Firmenchefs wollen Kunden, die online bezahlen, mithilfe solcher Zahlungsentgelte tatsächlich möglichst lange zur Nutzung der ihnen genehmen Zahlungsmethoden bewegen. Im Zweifelsfall solange, bis ein Gericht sie stoppt. Aus finanzieller Sicht wäre das sogar verständlich, denn Unternehmen müssen für die Dienstleistungen der Zahlungspartner aufkommen. Sie können die Kosten beim Kalkulieren der Endpreise berücksichtigen, die so höher werden, aber den Kunden nicht gesondert berechnen. Daher ist es naheliegend, Käufer zum Nutzen bestimmter Zahlungsmethoden zu motivieren. Das aber geht eben nicht durch generell unzulässige Gebühren, sondern nur durch geschickte Gestaltung der Webseite. Shopbetreiber können für das Onlinebezahlen beispielsweise die Navigation und Voreinstellungen im Shop ändern und unter dem Kostenaspekt optimieren: Etwa, indem die für sie preiswerteste Zahlungsoption als bevorzugter Zahlungsweg automatisch vorgeschlagen wird und die teurere Alternative weiter unten steht. Viele Kunden wählen dann die vom Unternehmer präferierte Variante.

Alle Zahlungs­me­tho­den ge­naues­tens prüfen

Grundsätzlich sollten Firmenchefs mit Onlineshop genau prüfen, welche Möglichkeiten es für Kunden gäbe, die online bezahlen wollen – und, ob sie sich rechnen. Im Internet gilt Paypal als Platzhirsch unter den neuen Zahlungsdienstleistern. Aber es existieren interessante Alternativen wie Paydirekt, das Pendant deutscher Finanzinstitute. Und für viele klingen Angebote der US-Internetriesen Amazon, Apple und Google attraktiv. Vor Vertragsabschluss sollten Firmenchefs aber die Nutzungsbedingungen mit dem Anwalt anschauen, und natürlich die Gebühren prüfen. Kleinbetriebe können durchaus beispielsweise über Paypal als Zahlungsmethode ihren Umsatz steigern. Aber die Gebührenentwicklung sollte nachdenklich machen. Paypal hat unlängst die Basisgebühren für Händler bei vielen Transaktionen von 1,9 Prozent auf 2,49 Prozent erhöht. Das sind 25 Prozent Kostensteigerung. Gut, dass die Politik nicht nur ein Herz für Verbraucher hat, sondern manchmal auch für Unternehmer: Daher durfte besagter Metzger sich freuen, als das EU-Parlament die Gebühren für den Einsatz von Kredit- und EC-Karten deckelte.

Online bezahlen bald mit Face­books Libra?

Am genauen Studium der Systeme, mit denen Kunden online bezahlen können, kommen Shopbetreiber nicht vorbei. Eine Auswahl treffen sollten sie jedoch erst, wenn sie nicht nur Verbreitung, Gebührenpolitik und Servicequalität potenzieller Partner hinterfragt haben. Übrigens auch bei Klassikern wie Überweisung oder Rechnung. Vor der Entscheidung muss vor allem geklärt sein, welche Zielgruppe oder Region außerhalb Deutschlands – mit besonderen Zahlungsvorlieben – interessant sein könnte. Letztlich entscheidet nicht die Höhe der Gebühren für Händler darüber, ob eine Zahlungsmethode die richtige ist. Sondern, ob Kunden diesen Weg zum Onlinebezahlen akzeptieren oder lieber dort ordern, wo ihre bevorzugte Zahlungsmethode angeboten wird. Diese Überlegung sollte Unternehmer für ein Thema sensibilisieren, das derzeit die Zentralbanken elektrisiert: Facebook will eine eigene Währung namens Libra anbieten. Es ist sicher zu früh, auf den Zug aufzuspringen – auch die immer noch gehypten Bitcoins akzeptieren die wenigsten Unternehmen. Aber sollte Facebook ernst macht, müssen Unternehmer rasch prüfen, wie dies das Onlinebezahlen verändert.

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Frank Wiercks

ist Mitglied der Redaktion von TRIALOG, dem Unternehmermagazin für Mittelständler, Selbständige und Freiberufler. Außerdem arbeitet er für verschiedene Wirtschafts- und Managementmagazine. Zuvor war er unter anderem Chefredakteur von handwerk magazin und Markt und Mittelstand.

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