Arbeitsrecht & Soziales

Bei Arbeitszeit und Pausen genau die Vorgaben einhalten

Das Gesetz macht kla­re Vor­ga­ben zur Pau­sen­re­ge­lung. Aber Pau­sen wäh­rend der Ar­beits­zeit soll­ten auch mit den Mit­ar­bei­tern be­spro­chen wer­den. Und über die De­tails so­wie wei­te­re Vor­schrif­ten soll­ten Un­ter­neh­mer sich am bes­ten mit ih­rem An­walt austauschen.

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Um Kosten zu senken, die Effizienz zu erhöhen sowie die Kundenorientierung zu verbessern, agieren Unternehmen zunehmend flexibler. Sichtbares Zeichen dafür ist eine deutlich größere Bandbreite an unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen. Davon profitieren neben den Betrieben auch ihre Beschäftigten. Immer mehr Firmenchefs fördern deshalb nicht erst seit Corona das Homeoffice – es erfreut sich bei vielen Mitarbeitern zunehmend größerer Beliebtheit. Mit der stärkeren Flexibilisierung der Arbeit können aber Nachteile verbunden sein, insbesondere durch weitere Arbeitsverdichtung oder atypische Arbeitszeiten. Unternehmer sollten deshalb etwa darauf achten, dass die Beschäftigten während der Arbeitszeit genug Pausen machen und ob diese bezahlt werden müssen – dazu sie laut Gesetz in der Pflicht. Wie Firmenchefs die Arbeitszeit und Pausenregelung im Betrieb im Detail am besten einhalten, sollten sie mit dem Anwalt besprechen. Aber die Grundzüge des Themas muss auch jeder Unternehmer kennen. Etwa was mit Pausen nach sechs oder neun Stunden Arbeitszeit ist oder welche Arbeitszeit ohne Pausen geleistet werden kann.

Während der Arbeitszeit sind Pausen vor­geschrieben

Auf den ersten Blick ist die Sache mit der Arbeitszeit und den Pausen einfach, das Gesetz gibt dem Firmenchef eine klare Pflicht vor. Laut der gesetzlichen Regelung zu Pausen und Arbeitszeit gilt für die Pausenregelung: „Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen (…) können in Zeitabschnitten von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.“ Die Eckpunkte bei Arbeitszeit und Pausen sind gemäß dem Gesetz zur Pausenregelung also:

  • Eine Pause nach spätestens sechs Arbeitsstunden.
  • Mindestens 30 Minuten (oder zwei Pausen je 15 Minuten) bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden, 45 Minuten bei neun Stunden.
  • Ausnahme für Jugendliche: Nach spätestens viereinhalb Stunden Arbeitszeit sind Pausen von 30 Minuten vorgeschrieben, ab sechs Stunden 60 Minuten.
  • Pausen sind keine Arbeitszeit, in der Regel also nicht bezahlt.
  • Der Mitarbeiter muss laut Arbeitszeitgesetz die Pausenregelung einhalten und diese Erholungszeit nehmen.

Gesetzliche Re­ge­lung als Ba­sis ei­ner ei­ge­nen Pausenregelung

Den Rahmen für Arbeitszeit und Pausen beziehungsweise eine konkrete Pausenregelung setzt das Arbeitszeitgesetz. Der Unternehmer, so die gesetzliche Regelung, kann die Pausen auf Arbeitszeit und Gegebenheiten im Betrieb anpassen. So sollten etwa Pausen während der Arbeitszeit eigentlich vorher feststehen, und Arbeitszeit ohne Pausen gibt es eher in Ausnahmefällen. Allerdings darf der Firmenchef einen Zeitraum festlegen, in dem Pausen üblicherweise zu nehmen sind, solange er seine Pflicht generell erfüllt. Das könnte beispielsweise die Kernarbeitszeit von 10 bis 16 Uhr sein. Für bestimmte Betriebe sind Ausnahmen von der Pausenregelung möglich, etwa im Gesundheitswesen oder Gaststättengewerbe.

Durcharbeiten ohne Pausen auch im Homeoffice nicht erlaubt

In manchen Branchen erlauben tarifliche Öffnungsklauseln eine Sonderregelung – etwa fünf Minuten Kurzpause am Ende jeder Stunde bei Schichtbetrieb. Solche Details sollten Unternehmer mit ihrem Anwalt besprechen. Allerdings gilt stets der Grundsatz: Der Mitarbeiter muss seine Pause nehmen. Er darf nicht durcharbeiten und früher gehen. Viele Programme zur Zeiterfassung enthalten eine Funktion, die entsprechend der Anwesenheitsdauer automatisch Pausen von der Arbeitszeit abzieht. So sind Mitarbeiter gezwungen, ihre Pause zu nehmen – darauf zu verzichten bringt keinen Vorteil. Übrigens greift die Pausenregelung auch bei Arbeit im Homeoffice. Also sollte der Unternehmer seine Mitarbeiter darüber aufklären, dass sie auch dort in der Pflicht sind, Pausen nach sechs oder neun Stunden Arbeitszeit zu machen. Er kann zwar nicht so einfach kontrollieren, ob seine Beschäftigten auch zuhause die gesetzliche Regelung zu Arbeitszeit und Pausen einhalten. Aber er muss zumindest darüber informieren und sollte – falls möglich – die (technischen) Voraussetzungen dafür schaffen.

Pausen während Arbeitszeit mit Per­so­nal besprechen

Grundsätzlich gilt bei Arbeitszeit und Pausen – unter Berücksichtigung einer Pausenregelung gemäß dem Gesetz – das Direktionsrecht. Firmenchefs tun aber gut daran, Lage und Dauer der Pausen mit ihren Beschäftigten anzusprechen – ein Betriebsrat hat hier übrigens Mitwirkungsrechte. Es geht nicht nur ums Einhalten von Gesetzen, sondern auch Kompromisse zwischen Anforderungen des Betriebsablaufs und individuellen Wünschen der Beschäftigten. So sollte die Dauer der Pausen während der Arbeitszeit ausreichend für einen Besuch etwa in der Kantine sein. Eine Beschränkung auf exakt 30 Minuten könnte hier zu knapp sein. Der Unternehmer sollte zudem berücksichtigen, dass Pausen so koordiniert sind, dass etwa Kunden jederzeit einen Mitarbeiter im Büro erreichen können. Sinnvollerweise sollten bei der Planung frühere Erfahrungswerte einfließen, etwa wann besonders viele Kunden anrufen. Oder wie lange es dauert, im Gewerbegebiet etwas zu Essen zu kaufen und zu verzehren. Wichtig ist andererseits, mit seinem Direktionsrecht nicht überlange Pausen zu verordnen, die Mitarbeiter als Schikane empfinden könnten.

Mehr als Arbeitszeitgesetz und Pau­sen­re­ge­lung bedenken

Gut durchdenken und gegebenenfalls mit ihrem Anwalt besprechen sollten Firmenchefs weitere Aspekte es Themas. Beispielsweise Lärm- und Bildschirmpausen, Hitzepausen sowie Raucherpausen – und die Frage der Versicherung. Eine Frage: Bezahlt das Unternehmen jene Pausen während der Arbeitszeit wegen Belastung durch Lärm oder Bildschirm, die die Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters sicherstellen sollen? Eine weitere: Ist angesichts heißer werdender Sommer die Vereinbarung von Hitzepausen sinnvoll? Schließlich könnte ein überraschend ausbrechender Streit darüber rasch vor Gericht landen. Ebenfalls nicht zu unterschätzen ist die Frage, wie der Chef zu Pausen während der Arbeitszeit steht, die sich Raucher genehmigen. Sollten Raucher eine Pflicht zum Ausstempeln haben, damit sie durch zusätzliche Pausen bei der Arbeitszeit nicht besser wegkommen als Nichtraucher? Diese Beispiele zeigen, wie wichtig es ist, bei Arbeitszeit und Pausen nicht nur an die gesetzliche Regelung zu denken. Unternehmer tun gut daran, eine individuelle Pausenregelung für ihren Betrieb auszuarbeiten.

Genau mit dem Anwalt besprechen und die Mitarbeiter über das Ergebnis informieren sollten Unternehmer außerdem unbedingt die Frage, inwieweit während der Pausen ein Versicherungsschutz greift. Generell gilt: Der Arbeitgeber kann im Rahmen vom Arbeitszeitgesetz eine Pausenregelung festlegen. Aber nicht vorschreiben, wo oder wie seine Mitarbeiter ihre Pause verbringen. Wer jedoch beispielsweise zum Mittagessen das Betriebsgelände verlässt, genießt nicht mehr den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

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Frank Wiercks

ist Mitglied der Redaktion von TRIALOG, dem Unternehmermagazin für Mittelständler, Selbständige und Freiberufler. Außerdem arbeitet er für verschiedene Wirtschafts- und Managementmagazine. Zuvor war er unter anderem Chefredakteur von handwerk magazin und Markt und Mittelstand.

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