Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) und die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung (USt 1/11) werden über das DATEV-Rechenzentrum im sogenannten Sammelverfahren übermittelt. Das gilt selbstverständlich auch für die konsolidierte UStVA und USt 1/11.
Beim Sammelverfahren werden die umsatzsteuerlichen Daten zunächst im DATEV-Rechenzentrum geparkt und nicht sofort an die Finanzverwaltung übermittelt. Der Übermittlungstermin wird auf Basis der im Buchführungsbestand hinterlegten Stammdaten – mit oder ohne Fristverlängerung – automatisch ermittelt. Meist ist das der gesetzliche Termin, also der 10. des Monats. An diesem Tag werden alle umsatzsteuerlichen Daten inklusive konsolidierter UStVA und konsolidiertem USt 1/11 jeweils gesammelt an die Finanzverwaltung übermittelt.
Ihr Vorteil: Alle nachträglichen Änderungen, die sich auf die UStVA auswirken, können Sie einfach erneut ins DATEV-Rechenzentrum senden, solange, bis der jeweilige Übermittlungstermin erreicht ist. Das nachträgliche Übermitteln von berichtigten Umsatzsteuervoranmeldungen ist nicht mehr erforderlich.
DATEV übernimmt Verantwortung für termingerechte Übermittlung
Sobald Ihre Daten im DATEV-Rechenzentrum angekommen sind, übernimmt DATEV die Verantwortung für die Übermittlung an die Finanzverwaltung. Selbst bei einem Störungsfall gilt: Keine Sorge. DATEV kümmert sich um die Klärung mit der Finanzverwaltung, sodass für Sie keinerlei Nachteile entstehen.
Übermittlungstermin bei Bedarf selbst steuern
Im DATEV-Rechenzentrum werden von Montag bis Freitag – mit Ausnahme des gesetzlichen Übermittlungstermins – viermal am Tag (11:00 Uhr, 13:00, 15:00 Uhr, 23:00 Uhr) Übermittlungen an die Finanzverwaltung durchgeführt. Wenn Sie die UStVA zu einem früheren Termin übermitteln möchten, können Sie den Übermittlungstermin jederzeit über die Programmkomponente Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung entsprechend abändern.
Zusätzlich können Sie ab den DATEV-Programmen 15.0 (August 2021) die Sofortübermittlung aus dem Programm DÜ Formulare Rechnungswesen nutzen.