Momentan läuft für einige Unternehmen wieder die heiße Phase im Werben um Auszubildende. Die Schulabgangszeugnisse sind oder werden demnächst vergeben, zuvor haben sich viele junge Leute durch Praktika oder Berufsorientierung grob orientiert, was sie interessieren könnte. Und in zahlreichen Betrieben herrscht Frust darüber, dass Jugendliche so wenig Interesse an den von ihnen angebotenen Ausbildungsplätzen zeigen. Denn an Bewerberinnen und Bewerbern mangelt es fast überall, nicht nur im Handwerk. Viele Ausbildungsplätze sind seit Jahren ganz unbesetzt. Und dass ein einmal gefundener Azubi bleibt, ist ebenfalls längst nicht mehr garantiert. Eine Lösung gerade für kleinere Betriebe ist, über einen Ausbildungsverbund gemeinsam mit Partnern eine Verbundausbildung anzubieten. Das erhöht die Chance, jungen Leuten positiv aufzufallen. Was ist ein Ausbildungsverbund oder eine Verbundausbildung, und gibt es dafür ein Beispiel? Diese Frage sollte Unternehmen deshalb interessieren. Die Rechtsanwalts- und/oder Steuerberatungskanzlei kann bei Vertrags- und Steuerfragen rund um die Verbundausbildung im Ausbildungsverbund oder eine Auftragsausbildung unterstützen.
Ein Ausbildungsverbund bietet Chancen für alle Beteiligten
Viele Unternehmen kämpfen seit Jahren damit, Auszubildende zu finden und sie dann auch zu halten. Die Not ist nicht nur im Handwerk groß. Deshalb nutzen zahlreiche Firmen bereits Lösungen wie Teilzeitausbildungen, werben mit Gütesiegeln für Arbeitgeber oder offerieren Werkswohnungen. Ein weiterer Ansatz wäre, eine Verbundausbildung anzubieten – als Partner in einem Ausbildungsverbund. Prinzipiell existiert das Modell schon länger. Was ist eine Verbundausbildung oder ein Ausbildungsverbund – das müssen sich die meisten Unternehmerinnen und Unternehmer deshalb nicht mehr fragen. Sie müssten das Konzept nur anwenden. In einem Ausbildungsverbund schließen sich mehrere Firmen in einem Verein oder Konsortium zusammen, manche in Kooperation mit einem Bildungsinstitut als Partner oder Träger. Auch größere Betriebe können als Partner eine Auftragsausbildung für die Verbundausbildung leisten. Die am Ausbildungsverbund Beteiligten übernehmen dann zum Beispiel einander ergänzende Teile des praktischen Teils der Verbundausbildung. Diese können zu jedem Zeitpunkt in die Ausbildung integriert werden, von der Grundausbildung bis zur Prüfungsvorbereitung.
Die Verbundausbildung kann die Ausbildungsvielfalt erhöhen
Wenn Unternehmen nicht selbst alle Fachkenntnisse und fachpraktischen Fertigkeiten für einen Beruf vermitteln können, hilft ihnen der Ausbildungsverbund, eine ordnungsgemäße und regulär nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannte Berufsausbildung anzubieten. Über die Verbundausbildung können so auch kleine oder sehr spezialisierte Firmen in Kontakt mit künftigen Fachkräften kommen. Den Jugendlichen wiederum stehen mit einer Verbundausbildung mehr Betriebe und womöglich auch Berufe zur Auswahl, für die es ohne Ausbildungsverbund vielleicht kein Angebot gäbe. Eine Übersicht über die anerkannten Ausbildungsberufe findet sich beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB).
Vielfältige Modelle wie Auftragsausbildung oder Konsortium
Unternehmen, die ausbilden wollen, aber aus welchen Gründen auch immer nicht können, sollten sich die diversen Modelle ansehen, nach denen ein Ausbildungsverbund funktionieren kann. Denn so unterschiedlich wie die Unternehmen und ihre Ausbildungsfähigkeit sind, so unterschiedlich ist ihr jeweiliger Anspruch an mögliche Partnerschaften für eine Verbundausbildung. Diese Verbundmodelle sind üblich:
- Konsortium. Mehrere kleine und mittlere Unternehmen stellen jeweils Auszubildende ein und tauschen diese zu vorher vereinbarten Phasen aus.
- Ausbildungsverein. Mehrere Betriebe schließen sich auf vereinsrechtlicher Basis zusammen. Der Verein tritt als Ausbilder auf. Er übernimmt die Steuerung der Ausbildung und wird von den Mitgliedern finanziell getragen. Über steuerliche Fragen zum Beispiel der Gemeinnützigkeit informiert die Steuerberatungskanzlei.
- Leitbetrieb mit Partnerbetrieben. Der Leitbetrieb ist für die Ausbildung insgesamt verantwortlich. Er schließt die Ausbildungsverträge ab und organisiert in Phasen die Ausbildung bei den Partnerbetrieben.
- Auftragsausbildung. Einzelne Ausbildungsabschnitte finden aus fachlichen Gründen oder wegen fehlender Kapazität in anderen Betrieben oder bei Bildungsträgern statt.
So starten Unternehmen ihr Angebot einer Verbundausbildung
Was ist eine Verbundausbildung, was eine Auftragsausbildung – und lohnt sich das für meinen Betrieb? Diese Fragen sollten Firmenchefinnen und -chefs erst stellen, wenn sie sich grundlegend damit beschäftigt haben, wie es um ihren künftigen Fachkräftebedarf bestellt ist. Denn die Instrumente lassen sich nur dann gezielt nutzen, wenn Klarheit darüber herrscht, wo das Unternehmen in Sachen Personal steht und in welche Richtung sich der Fachkräftebedarf entwicklen dürfte. Kommt das Angebot einer Verbundausbildung grundsätzlich als Element der Personalstrategie in Frage, gilt es, konkrete Möglichkeiten für einen Ausbildungsverbund auszuloten. Am besten in der regionalen Kammer oder bei Unternehmerverbänden. Dort findet sich oft auch ein Beispiel für eine gut funktionierende Verbundausbildung. Ausbildungsberaterinnen und -berater der Handwerkskammern (HWK) sowie Industrie- und Handelskammern (IHK) vermitteln potenzielle Partnerbetriebe und helfen bei der praktischen Umsetzung. Prinzipiell sollten sich Unternehmerinnen und Unternehmer in Sachen Ausbildungsverbund aber stets auch von der Rechtsanwalts- und/oder Steuerberatungskanzlei beraten lassen.
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Mit anderen einen Ausbildungsverbund zum Laufen bringen
Haben Unternehmerinnen oder Unternehmer sich am Beispiel davon überzeugt, dass ein Ausbildungsverbund für sie grundsätzlich in Frage kommt, geht es an die Vorbereitung für ihr Angebot einer Verbundausbildung. Zur Vorbesprechung und Planung eines konkreten Projekts trifft sich dann eine Kerngruppe von Verantwortlichen aus interessierten, potenziell in Frage kommenden Unternehmen. Ist die Entscheidung gefallen, ob und welche Art von Ausbildungsverbund sie gemeinsam realisieren wollen, beginnt die praktische Ausarbeitung. So gilt es, im Firmenverbund parallel zur Regelung ausbildungspraktischer Details auch Vereinbarungen über die Beteiligungsanteile der einzelnen Unternehmen am Konsortium zu treffen. Bei einem Ausbildungsverein müssen die Partner zudem eine Vereinssatzung erarbeiten sowie falls nötig weitere Mitglieds- oder Beteiligungsbetriebe anwerben. Fachleute der Rechtsanwaltskanzlei helfen, alles in die formal richtige Form zu bringen. Was dann die Ausbildungspraxis betrifft, treten Ausbildungsberaterinnen und -berater von Kammern oder spezialisierten Dienstleistern in Aktion. Sie sind kompetente Ansprechpartner zum Inhalt und Ablauf der jeweiligen Ausbildung.
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Kammern prüfen die Ausbildereignung im Ausbildungsverbund
Mit den Kammern arbeiten die im Ausbildungsverbund organisierten Unternehmen bei der Verbundausbildung eng zusammen – schon weil die IHK oder HWK die Eintragung der Ausbildungsverträge sichert und die Ausbildereignung püft sowie überwacht. Für die Ausbildereignung im Ausbildungsverbund gilt: Jede beteiligte Firma muss für den von ihr in der Verbundausbildung abgedeckten Ausbildungsabschnitt die geltenden Kriterien erfüllen. Schafft ein Partner das nicht, ist für diesen Teil der Verbundausbildung eine notwendige Ausbildungsmaßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte erforderlich, zum Beispiel in einer geeigneten anderen Ausbildungsstätte oder überbetrieblichen Einrichtung. All dies zu überwachen, ist Aufgabe der Kammern.
Die jeweils zuständige Kammer unterstützt die Partnerbetriebe in einem Ausbildungsverbund dabei, aus den vorhandenen oder möglichen Teilausbildungsplätzen vollwertige, nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannte Ausbildungsgänge zu machen. Deren Ausbildungsberaterinnen und -berater sollten Unternehmerinnen und Unternehmer auch ansprechen, wenn sich spezifische Ausbildungsfragen ergeben. Bei einer Verbundausbildung kann das zum Beispiel passieren, wenn es um das Verhältnis zwischen Auszubildenden und Betrieben geht, um die Anerkennung von vielleicht vorher absolvierten Ausbildungsteilen oder um frühere Qualifikationen. Zeichnen sich Schwierigkeiten ab, kann ebenfalls hilfreich sein, die Kammer oder auch die Arbeitsagentur anzusprechen.
Mancherorts ist Pionierarbeit bei der Verbundausbildung nötig
In vielen Städten und Gemeinden oder Regionen können Unternehmen sich relativ einfach einem bestehenden Ausbildungsverbund anschließen. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG), das die berufliche Erstausbildung regelt, nennt die Verbundausbildung seit 2005 als offiziell vollwertig anerkannte Möglichkeit. Verschiedene Modelle laufen vielerorts bereits seit Jahren erfolgreich. Trotzdem ist mancherorts noch Pionierarbeit nötig und erst danach die passende Konstruktion sowie mögliche Partnerbetriebe auszuwählen. Unternehmerinnen und Unternehmer sollten sich von ihrer Anwalts- und Steuerberatungskanzlei über die Vor- und Nachteile von Verein oder Konsortium für den Ausbildungsverbund informieren und die dann nötigen Schritte hin zum für sie passenden Modell einleiten. Nicht nur personelle, vertragliche und steuerliche Voraussetzungen sind zu berücksichtigen – beim Ausbildungsverein sollte für die Verbundausbildung zum Beispiel auch die Gemeinnützigkeit beantragt werden. Zudem gilt es, rechtzeitig Kontakt zu Berufsschulen oder anderen im Ausbildungsverbund involvierten Bildungsträgern herzustellen.
Mit der Arbeitsagentur müssen die am Ausbildungsverbund Beteiligten außerdem die Kooperationsmöglichkeiten bei der Vermittlung in die Verbundausbildung klären. Sinnvoll kann zum Beispiel der Kontakt zu Arbeitgeberverbänden sein, ebenso wie die Bitte um eine politische Unterstützung der Verbundausbildung bei Parteien, Behörden oder Presse. Und es empfiehlt sich auch ein Blick in die Förderdatenbank, die derzeit 26 Treffer zum Stichwort Ausbildungsverbund auflistet. Einige Bundesländer fördern die Verbundausbildung, zum Beispiel auch Nordrhein-Westfalen.