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Betriebliches Ge­sund­heits­ma­na­ge­ment braucht ein gutes Konzept

Das rich­ti­ge Kon­zept mit gu­ten Ide­en zu Maß­nah­men für be­trieb­li­ches Ge­sund­heits­ma­nage­ment hat vie­le Vor­tei­le für Be­schäf­tig­te und Be­trie­be. Fällt we­ni­ger Per­so­nal krank­heits­be­dingt aus, sin­ken die Kos­ten für das Un­ternehmen, und die Mit­ar­bei­ter­mo­ti­va­tion steigt.

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Heilen ist gut, Vorsorgen ist besser, weiß schon der Volksmund. Deshalb ermuntern die Krankenkassen und der Gesetzgeber jedes Unternehmen, Maßnahmen für betriebliches Gesundheitsmanagement auszuarbeiten. Mit einem passenden Konzept sowie guten Ideen für entsprechende Angebote dient betriebliches Gesundheitsmanagement im Unternehmen nicht nur der Gesundheit der Beschäftigten – diverse gesetzliche Grundlagen definieren Arbeitsschutz sowie Gesundheitsschutz auch als Aufgaben der Betriebe. Außerdem liegt es natürlich in ihrem eigenen Interesse: Gesundes Personal bedeutet weniger Ausfallzeiten sowie niedrigere krankheitsbedingte Zusatzausgaben. Für diesen Effekt im Unternehmen sprechen viele Beispiele, gerade auch in KMU. Unterstützung, Beratung und nicht zuletzt Geld für das betriebliche Gesundheitsmanagement können etwa Krankenkassen bieten. Auch beim Planen einer Eingliederung nach krankheitsbedingten Auszeiten oder bei psychischen Gefährdungsbeurteilungen unterstützen die Krankenkassen. Die Fachleute erklären, was sachgerecht, sozialrechtlich nötig oder steuerlich sinnvoll ist. Den Weg zum Leitfaden für ein betriebliches Gesundheitsmanagement in Unternehmen zeigt diese Checkliste.

Betriebliches Gesundheitsmanagement: Konzept gegen Krankheit

Auf drei Säulen ruht Betriebliches Gesundheitsmanagement

Betriebliches Gesundheitsmanagement in Unternehmen lohnt

Präventionsgesetz verspricht Geld für Gesundheit im Betrieb

Mit Konzept: Zuschüsse für betriebliches Gesundheitsmanagement

Ein betriebliches Gesundheitsmanagement – viele Maßnahmen

Ideen und Leitfaden für betriebliches Gesundheitsmanagement

Wiedereingliederungsmanagement ist Pflicht für Unternehmen

Auch psychische Gefährdungsbeurteilung ist eine Aufgabe

Gesundheitsmanagement ist steuerbegünstigt

Betriebliches Gesundheitsmanagement in KMU per Kooperation

Betriebliches Gesundheitsmanagement: Konzept gegen Krankheit

Was tun gegen krankheitsbedingte Ausfälle der Beschäftigten? Die Antwort darauf drängt, zumal die Belegschaft in vielen Betrieben zunehmend altert. Ein betriebliches Gesundheitsmanagement in Unternehmen gilt unter Fachleuten als wirksames Konzept gegen krankheitsbedingtes Fehlen und sollte deshalb zu den Aufgaben zählen, die die Firmenleitung priorisiert und für die sie einen Leitfaden entwickelt. Auch wenn gesetzliche Grundlagen betriebliches Gesundheitsmanagement nicht zur Pflicht machen – im Gegensatz zum Arbeitsschutz und der beruflichen Wiedereingliederung, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Denn die Belastung der Unternehmen durch krankheitsbedingte Ausfälle ist erheblich. 2021 waren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland durchschnittlich 11,2 Tage krankgeschrieben, was etwa dem Niveau von 2020 und 2019 entsprach. Damit lag der Krankenstand laut Arbeitsmarktvolumenberechnung des Instituts für Arbeitsmarktforschung (IAB) bei 4,42 Prozent. Statista berichtet auf Basis von GKV-Zahlen für sämtliche Beschäftigten einen Wert von 4,34 für 2021 – und einen Anstieg auf 5,62 Prozent für 2022. Die direkte finanzielle Belastung der Unternehmen steigt.

2021 haben die Betriebe laut Bundesarbeitsministerium und Deutscher Rentenversicherung 77,6 Milliarden Euro für Lohnfortzahlung aufgewendet, nach 74,3 Milliarden 2020. Damit haben sich diese Ausgaben binnen 15 Jahren etwa verdoppelt. Natürlich gibt es heute mehr Beschäftigte und höhere Gehälter. Wesentlich für den Anstieg ist jedoch auch der seit einigen Jahren steigende Krankenstand. Und dagegen lässt sich mit Ideen und Maßnahmen für gutes betriebliches Gesundheitsmanagement etwas tun, wie Beispiele nicht nur in großen Unternehmen, sondern auch KMU zeigen. Abgesehen davon, dass betriebliches Gesundheitsmanagement dabei hilft, gesetzliche Grundlagen etwa beim Arbeits- und Gesundheitsschutz einzuhalten, unter anderem mit Blick auf die Büroeinrichtung und -ausstattung. Auch KMU sollten künftig mehr darauf setzen, da ihr Nachholbedarf vergleichsweise hoch liegt.

Grafik zeigt zum Thema Berufskrankheiten den Krankenstand von 2004 bis 2022 im Zweijahrestakt

Auf drei Säulen ruht betriebliches Gesundheitsmanagement

Betriebliches Gesundheitsmanagement ist die Umschreibung für zahlreiche Konzepte und Maßnahmen sowie deren Implementierung in Unternehmensabläufe, deren Ziel es ist, die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und diese gesund zu erhalten. Fachleute sprechen von drei Säulen, auf denen betriebliches Gesundheitsmanagement basiert:

  1. Arbeitsschutzmanagement: Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gefährdungen ist rechtlich verpflichtend. Das wichtigste Grundlagengesetz für den betrieblichen Arbeitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
  2. Betriebliches Eingliederungsmanagement: Unternehmen sind verpflichtet, länger erkrankten Angestellten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Hiermit soll ihnen die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtert werden. Gesetzliche Grundlage ist §167 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
  3. Betriebliche Gesundheitsförderung: Maßnahmen des Betriebes zum Abbau von Fehlbelastungen und zur Förderung gesunder Verhaltensweisen am Arbeitsplatz sowie zur Stärkung gesundheitsförderlicher Faktoren sind freiwillig. Hierbei geht es darum, das Arbeitsumfeld so zu gestalten, dass es für den Erhalt der Gesundheit förderlich ist.

Betriebliches Gesundheitsmanagement kann Maßnahmen zur Gesundheitsförderung umfassen, die auf das Verhalten von Menschen ausgerichtet sind – Fachleute sprechen von Verhaltensprävention – sowie Maßnahmen, die die Arbeitsbedingungen und die Unternehmenskultur betreffen, die sogenannte Verhältnisprävention. Eine glasklare Trennung in der Praxis ist oft nicht möglich und sinnvoll, da die Bereiche sich gegenseitig beeinflussen.

Betriebliches Gesundheitsmanagement in Unternehmen lohnt

Die gute Nachricht: Es gilt als wissenschaftlich belegt, dass Prävention wirkt. Ein sinnvolles und passendes Konzept für betriebliches Gesundheitsmanagement in Unternehmen kann die Fehlzeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erheblich verkürzen, wie Studien belegen – mit den richtigen Ideen und Maßnahmen auch in KMU. Studien unterstreichen den hier dringenden Handlungsbedarf: In manchen kleineren Betrieben resultiert rasch die Hälfte der Fehltage aus Langzeiterkrankungen. In größeren Unternehmen liegt dieser Anteil niedriger – möglicherweise auch aufgrund durchdachter Konzepte und umfassenderer Angebote für Prävention und Wiedereingliederung. Für betriebliches Gesundheitsmanagement sensibilisierte Unternehmen profitieren also von ihren oft relativ umfassenden Angeboten mit unterschiedlichsten Präventionsmaßnahmen. Zahlen und Beispiele zeigen, dass der finanzielle Aufwand selbst für großzügige Angebote erfahrungsgemäß unter den andernfalls durch Krankheit verursachten, dann unvermeidlichen Kosten bleibt. Zudem kann ein gutes Konzept für betriebliches Gesundheitsmanagement als wirkungsvolles Argument bei der Personalsuche und -bindung dienen, weshalb es zu den vordringlichen Aufgaben der Firmenleitung gehören sollte.

Das Video gibt Tipps, wie sich Beschäftigte motivieren lassen – auch durch Gutes für Leib und Seele

Präventionsgesetz verspricht Geld für Gesundheit im Betrieb

Das Präventionsgesetz verpflichtet die Krankenkassen seit 2016, jährlich mindestens zwei Euro je Versichertem oder Versicherter in betriebliche Gesundheitsförderung zu investieren. Davor gab es freiwillig je nach Kasse nur zwischen 50 Cent und einem Euro. Nur einige wenige Betriebskrankenkassen (BKK) gaben schon vorher mehr als zwei Euro je Versichertem oder Versicherter und Jahr aus. Hier hat sich also einiges getan. Grund für die Verabschiedung des Präventionsgesetzes war vor allem die zunehmende Verbreitung sogenannter Zivilisations- und Volkskrankheiten, wie beispielsweise Diabetes Typ 2, Gicht oder Bluthochdruck oder Herz- und Gefäßerkrankungen. Sie sollen rund 70 Prozent des Krankheitsgeschehens ausmachen und man weiß, dass sie sich durch Prävention gut verhindern oder mildern lassen.

Mit Konzept: Zuschüsse für Gesundheitsmanagement

Bevor Unternehmen ein Konzept oder einen Leitfaden für betriebliches Gesundheitsmanagement ausarbeiten lassen, gegebenenfalls unterstützt durch Dienstleister, sollte der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin eine Präventionsempfehlung erstellen. Die Krankenkassen müssen diese laut Präventionsgesetz berücksichtigen. Ganz wichtig: In welche Unternehmen oder Maßnahmen eine Krankenkasse das für betriebliches Gesundheitsmanagement vorgesehene Geld investiert, bleibt der Kasse überlassen – nur investieren muss sie es. KMU haben also gute Chancen, wenn sie mit Ideen für Gesundheitsmanagement in ihrem Unternehmen auf die Kasse zugehen, dafür gibt es ausreichende gesetzliche Grundlagen. Kassen mit einer halben Million Versicherter müssen rechnerisch eine Million Euro pro Jahr in betriebliche Gesundheitsförderungsmaßnahmen stecken. Planen Unternehmen als Teil ihrer Aufgaben im Personalbereich sinnvolle Maßnahmen, steigt die Wahrscheinlichkeit, Zuschüsse zu erhalten – gerade für kleinere Mittelständler interessant. Das ist keine schlechte Ausgangsbasis, um beispielsweise ein sinnvolles und auch finanziell günstiges Angebot zur Überlastungs-Prävention im Betrieb zu schnüren.

Eine Koordinierungsstelle erleichtert den Kontakt zu den Krankenkassen. Wichtig ist, dass die geplanten Maßnahmen für betriebliches Gesundheitsmanagement den jeweiligen Qualitätsanforderungen entsprechen, bei der Prävention von Überlastungen zum Beispiel dem Leitfaden Prävention.

Ein betriebliches Gesundheitsmanagement – viele Maßnahmen

Betriebliches Gesundheitsmanagement in Unternehmen startet bei jedem Konzept mit der Frage, welchen körperlichen oder psychischen Gefährdungen die Beschäftigten ausgesetzt sind und wie sie sich reduzieren lassen. Es gilt, Hauptgründe für Krankschreibungen herauszufinden – und welche Maßnahmen Abhilfe versprechen. Betriebliches Gesundheitsmanagement im Unternehmen kann prinzipiell allen helfen, wie Beispiele von Entspannungstechniken zum Stressabbau oder eine verbesserte Fähigkeit zur Einteilung der Arbeit zeigen. Je nach Arbeitsplatz und Tätigkeit gibt es auch viele andere wichtige Handlungsfelder. So wäre zu überlegen, wie etwa Beschäftigte im Büro, aber auch in Produktion, Lager oder Außeneinsatz von Erkrankungen des Muskel-/Skelett-Systems bedroht sind. Während die einen erfahrungsgemäß viel und oft falsch sitzen, müssen die anderen schwer heben oder in ungünstiger Haltung arbeiten. Daher können verschiedene Maßnahmen hilfreich sein. Universell wichtig dürfte sein, an Ideen für betriebliches Gesundheitsmanagement zur Verminderung von Herz-/Kreislauf-Erkrankungen zu arbeiten. Schon einfache Gesundheitskurse, beispielsweise in Kooperation mit der Krankenkasse, erhöhen Fitness und Widerstandsfähigkeit der Beschäftigten spürbar.

Ideen und Leitfaden für betriebliches Gesundheitsmanagement

Je nach Bereich und Branche sowie Tätigkeiten und Alter der Beschäftigten können diverse Maßnahmen für betriebliches Gesundheitsmanagement sinnvoll sein. In Absprache mit Betriebsarzt, Krankenkassen und spezialisierte Dienstleister können Firmenchefs oder Firmenchefinnen Input für das zum Unternehmen passende Konzept sowie die sich daraus ergebenden konkreten Angebote für betriebliches Gesundheitsmanagement geben und dabei auch unkonventionelle Ideen einbeziehen. Die Geschäfts- oder Abteilungsleitung sollte mit ihnen diskutieren, wie welche Maßnahmen wirken und welche Angebote oder Veränderungen möglichst Priorität haben sollten. Steht das Konzept für ein individuelles Gesundheitsmanagement, können Dienstleister bei der konkreten Umsetzung unterstützen.

Wiedereingliederungsmanagement ist Pflicht für Unternehmen

Unternehmen müssen langzeiterkrankten Beschäftigten mit gezielten Maßnahmen den Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern. Erkrankt jemand innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen oder ist wiederholt arbeitsunfähig, müssen Arbeitgeber wiedereingliedern. Zumindest für diese Beschäftigten erfordert das Maßnahmen für ein gesundheitsfreundliches Arbeitsumfeld, das die jeweiligen Anforderungen erfüllt. Das können Veränderungen bei Abläufen und im Arbeitsplatzumfeld sein oder ergonomische Büromöbel nach einem Bandscheibenvorfall, sofern diese erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen oder helfen, den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten zu erhalten. Ein betriebliches Gesundheitsmanagement hilft, ist aber nicht gesetzliche Pflicht – wobei gesetzliche Grundlagen für Wiedereingliederung sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz gelten. Einen Leitfaden oder hilfreiche Beispiele für allgemeine Ideen sowie konkrete Maßnahmen hierfür – wenn auch nicht für betriebliches Gesundheitsmanagement – erhalten Unternehmen bei Integrationsämtern, Berufsgenossenschaften und Krankenkassen. Detailfragen zum Arbeits- und Steuerrecht sowie zum Datenschutz sind aber stets auch mit dem Anwalt oder der Steuerberaterin zu klären. Wichtig: Ohne betriebliches Wiedereingliederungsmanagement lassen sich krankheitsbedingte Kündigungen kaum durchsetzen.

Tortengrafiken zeigen zum Thema Berufskrankheiten die verschiedenen psychischen Auslöser von Erkrankungen

Auch psychische Gefährdungsbeurteilung ist eine Aufgabe

Auch die psychische Gefährdungsbeurteilung gehört durch entsprechende gesetzliche Grundlagen in alle Konzepte für betriebliches Gesundheitsmanagement in Unternehmen. Laut Arbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber zur Gefahrenverhütung die für ihre Beschäftigten mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen beurteilen (§5 Abs.1 und 2 ArbSchG). Das beinhaltet seit Anfang 2014 auch psychische Belastungen. Neben einer immer weiter zunehmenden Arbeitsverdichtung als wichtigstem Faktor, zählt die jüngste Studie „Betriebliches Gesundheitsmanagement im Mittelstand 2019/2020“ zu einem breiten Bündel an Belastungsfaktoren beispielsweise schlechte Führungskulturen, private Probleme oder Vereinbarkeitsfragen. Das jeweilige Ergebnis der Beurteilung bildet für das Unternehmen die Grundlage, auf der nach den erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen zu suchen und ein Gesundheitsmanagement im Betrieb aufzusetzen ist. Diese Gefährdungsbeurteilung liefert nämlich viele Ideen für einzelne Maßnahmen sowie ein angemessenes Konzept für betriebliches Gesundheitsmanagement mit wirklich passenden Präventionsangeboten. Auch hierbei können Krankenkassen und spezialisierte Dienstleister unterstützen.

Gerade kleinere KMU dürften trotz guter Ideen für Maßnahmen ohne fachkundige externe Unterstützung kaum in der Lage sein, ein Konzept für betriebliches Gesundheitsmanagement zu entwickeln. Genau wie bei Gefährdungsbeurteilungen. In Deutschland laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) rund 90 unterschiedliche Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Deshalb ist Hilfe durch spezialisierten Dienstleistungsunternehmen oder auch beispielsweise die zuständige BG hierbei besonders sinnvoll. Sie können auch bei der Vermeidung möglicher Schwierigkeiten beispielsweise bei der späteren Anerkennung von Berufserkrankungsanträgen helfen, etwa dank der Dokumentation von gesundheitlichen Belastungen.

Gesundheitsmanagement ist steuerbegünstigt

Gute Ideen sowie sinnvolle Maßnahmen für ein stimmiges Konzept für betriebliches Gesundheitsmanagement im Unternehmen gibt es durchaus zu bezahlbaren Kosten. Eigene Fitnessräume oder, Inhouse-Entspannungsangebote sind nicht zwingend nötig und dürften bei einer geringen Beschäftigtenzahl auch unverhältnismäßig erscheinen. Einen Betriebsarzt müssen Unternehmen bei mehr als einem Angestellten bestellen. Kleinere Betriebe können den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steuerbegünstigt sinnvolle Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge spendieren. Beispielsweise, indem sie ihnen einen Kurs in Rückengymnastik, ein Anti-Stress-Training, eine Ernährungsberatung oder einen Qigong- oder Yoga-Kurs finanzieren. Dafür können Arbeitgeber seit 2020 pro Kopf und Jahr bis zu 600 Euro ansetzen. Die Ausgaben – sei es für einen Präventionskurs oder sonstige Aufwendungen – lassen sich als Personalkosten geltend machen. Zudem kann der Betrieb die anfallende Vorsteuer ansetzen. Für ein umfassendes betriebliches Gesundheitsmanagement geht steuerlich auch für KMU unter Umständen sogar einiges mehr. Über Ideen und geplante Maßnahmen sollten Unternehmerinnen und Unternehmer deshalb unbedingt mit ihrem Steuerberater oder ihrer Steuerberaterin sprechen.

Betriebliches Gesundheitsmanagement in KMU per Kooperation

Hilfreich ist für viele KMU auch, wenn sich mehrere Unternehmen einer Region für ihr betriebliches Gesundheitsmanagement zusammentun. Dann können sie im Sinne ihrer Belegschaften gemeinsam Konzepte für ein reichhaltiges gesundheitliches Präventionsprogramm zusammenstellen lassen. Auch für Unternehmen unterschiedlicher Branchen oder Größen können ein einheitlicher Leitfaden und ein gemeinsames Konzept oder gemeinschaftliche Maßnahmen für betriebliches Gesundheitsmanagement passen. Das erleichtert die Organisation – insbesondere für Betriebe, die nah beieinander liegen. Falls es auf dem Firmengelände keinen Platz oder keine geeigneten Räume für – natürlich freiwillige – Kurse, Beratungen oder Behandlungen in der Mittagspause oder nach Dienstschluss gibt, lassen sich auch Räume im Gemeindehaus, einer Kindertagesstätte oder einem benachbarten Sportverein anmieten. Die Zusammenarbeit mit Vereinen, Innungen, Kammern oder Landschaftsverbänden vor Ort sollte sogar grundsätzlich für ein Kooperationskonzept geprüft werden. Es gibt viele Möglichkeiten. Wer ein Gesundheitsmanagement aufbauen will, sollte sich umhören und mit den Beschäftigten über sinnvolle Ideen sprechen.

Hörbar Steuern – der DATEV-Podcast
Folge #79 Achtsamkeit im Beruf: Von wegen Wellness

Nicht allein die körperliche Gesundheit, auch die psychische ist wichtig. Das Thema Achtsamkeit ist daher keine Modeerscheinung. Als Stress hemmendes Mittel hilft sie, nicht im Autopiloten auf den Burnout zuzusteuern. Das hat auch die Berufswelt erkannt. Doch schon wittern Unternehmen ein Mittel zur Leistungssteigerung. Mehr Informationen dazu gibt es in Folge #79 Achtsamkeit im Beruf: Von wegen Wellness in Hörbar Steuern – der DATEV-Podcast.

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Midia Nuri

ist Wirtschaftsjournalistin. Sie schreibt vor allem über nutzwertige Unternehmerthemen rund um Betriebsführung oder auch Finanzielles und Steuerliches für verschiedene Branchenzeitschriften, wie etwa den kfz-Betrieb, Die Fleischerei, Der Freie Zahnarzt, Fahrzeug + Karosserie oder auch etwa Das Dachdeckerhandwerk. Außerdem ist sie Chefredakteurin eines Newsletters von BWRMed!a zum Thema Steuern und Bilanzierung. Zu Steuer- und Finanzthemen bloggt und twittert sie derzeit sporadisch unter lady-godiva-blog.de und twitter.com/LadyGodivaBlog.

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