Eigentlich sollten Gastronomen, Hoteliers, Einzelhändler oder andere Unternehmen mit dem Thema WLAN für Kunden und Gäste kaum noch Probleme haben. Das „Dritte Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes“ hat die früher gefürchtete, sogenannte Störerhaftung weitgehend abgeschafft. Zur Erinnerung: Bis zur Neuregelung mussten Firmen, die nicht als Anbieter von Dienstleistungen der Telekommunikation gelten, die Verantwortung für einen eventuellen Missbrauch des freien Netzzugangs durch Kunden oder Besucher tragen. Die Politik sah sie in der Pflicht, beispielsweise illegale Downloads urheberrechtlich geschützter Werke zu verhindern. Dazu sollten sie den Internetzugang über ihre Router per Passwort schützen und den Nutzern umständliche Anmeldeprozeduren verschreiben. Kein kundenfreundlicher Service, weshalb viele Unternehmen lange Zeit lieber gleich darauf verzichteten, freies WLAN anzubieten, statt möglicherweise Abmahnungen zu kassieren. Deutschland rangierte bei der Anzahl frei zugänglicher WLANs pro 10.000 Einwohner auf dem Niveau autoritärer Staaten wie Russland oder China. Weit hinter Nationen wie Südkorea, die die Digitalisierung ihrer Wirtschaft und Gesellschaft forcieren.
Fortschritte beim freien WLAN für Kunden und Gäste
Inzwischen hat sich die Situation etwas verbessert, so 2019 das Ergebnis einer Umfrage von Eco, dem Verband der Internetwirtschaft. Ein Drittel der Befragten meinte, die Verfügbarkeit vom öffentlichen WLAN habe sich verbessert. Zwar fordert Eco weitere Erleichterungen, aber zumindest vor teuren Abmahnungen müssen sich Firmenchefs deutlich weniger fürchten. Dass sie juristisch nun etwas aus dem Schneider sind, sollte sie beim Thema WLAN für Kunden oder Gäste aber nicht leichtsinnig machen. Es empfiehlt sich auch künftig die Rücksprache mit dem Anwalt, was rechtlich zu beachten ist. So können Rechteinhaber etwa weiter fordern, dass WLAN-Betreiber ihr Recht am geistigen Eigentum achten, und dafür Nutzungssperren verlangen. Hoteliers, Gastronomen oder Einzelhändler müssen dann durch Einstellungen am Router gegebenenfalls die Art der WLAN-Nutzung einschränken. Das könnte beispielsweise den Down- oder Upload von Dateien auf illegalen Tauschbörsen ausschließen. Dafür wiederum braucht der Firmenchef eine gewisse Expertise. Deshalb sollte er den WLAN-Einsatz auch mit technischen Dienstleistern besprechen.
Dienstleister mit der technischen Umsetzung betrauen
Ebenso wichtig ist die Rücksprache mit IT-Experten, um das WLAN auf die Wünsche der Kunden oder Gäste auszurichten und technisch abzusichern. Manchmal dürfte es nicht reichen, Besuchern den WLAN-Namen und das Passwort mitzuteilen. Wer ein offen zugängliches WLAN als Kundenservice plant, sollte die damit verbundenen Anforderungen mit Spezialisten durchsprechen. Nur mit einer klaren Strategie für Inhalte und Technik lassen die Nutzer sich zufriedenstellen und kaufen idealerweise mehr.
Ausreichende Leistung: Zuerst gilt es zu ermitteln, wie leistungsfähig die Technik sein muss. Für kleine Ladenlokale mag ein Router reichen. Gaststätten mit Biergarten oder Hotels mit Nebengebäuden brauchen eine komplexere IT-Ausstattung. Leistungsverstärker, sogenannte Repeater, transportieren Signale auch in entlegene Winkel des Gebäudes oder Geländes. Wer viele Kunden hat, sollte besser mehrere sogenannte Access Points schaffen, die per Kabel angebunden sind. Repeater allein reichen nicht, wenn sich ihre Leistung auf viele Nutzer verteilt. Spätestens beim Einsatz diverser Geräte muss ein Experte sie aufeinander abstimmen.
WLAN für Kunden und Gäste vom Firmennetzwerk trennen
Hohe Sicherheit: Wichtig ist auch das Thema Sicherheit. Das WLAN für Kunden und Gäste muss getrennt vom Netz sein, über das die innerbetriebliche IT läuft. Das geht per Gastzugang am Router. Es könnte aber auch ein zweiter Router ausschließlich für Besucher zum Einsatz kommen. Das ist eine Frage der Kapazitäten und Kosten. IT-Experten können die sicherste Lösung erläutern. Zudem ist zu klären, wie die Gäste ins WLAN kommen. Cafés und Geschäfte brauchen einfache Lösungen. Unternehmer nennen deshalb oft das WLAN so wie ihr Geschäft. Das Passwort steht auf der Speisekarte oder einem Zettel hinter der Kasse. Ist die Reichweite des WLAN richtig eingestellt, empfangen es nur die Gäste, niemand drei Geschäfte weiter. Und die Gäste sehen das Passwort im Laden, können sich also schnell einloggen. Es gibt allerdings auch ausgeklügelte Lösungen beispielsweise für Hotels. Dort klappt der schnelle, sichere und benutzerfreundliche Internetzugang dann etwa, indem die Zugangsdaten per SMS kommen.
Kunden und Gäste per WLAN über Angebote informieren
Inhalte und Services: Wer ein öffentlich zugängliches WLAN für Kunden und Gäste betreibt, kann ihnen zusätzliche Informationen oder Services anbieten. Per Scannen eines QR-Codes beispielsweise leiten viele Gastronomen ihre Gäste auf die Speisekarte. Und aufs Formular zur Angabe der Kontaktdaten, das auszufüllen ist, um bei Corona-Infektionen die Ansteckungsketten nachverfolgen zu können. Es gibt aber noch mehr Ideen, um den Kundenservice zu verbessern oder Kaufanreize zu setzen. So existieren beispielsweise Lösungen für den Einzelhandel, damit sich Shopper über ihren Social-Media-Account ins WLAN einloggen. Das Unternehmen kann sie über die Kanäle im Laden sowie später über Aktionen und Angebote informieren und die Kundenbindung erhöhen. Kundenbefragungen sind leichter möglich, Bewertungen im Internet können angestoßen werden. Selbst das Verhalten der Besucher im Laden lässt sich tracken. Wichtig ist beim Einsatz solcher Lösungen, die Regeln der DS-GVO einzuhalten, etwa die Zustimmung zur Datensammlung und -auswertung einzuholen. Deshalb sollten Unternehmer dies zunächst mit ihrem Anwalt besprechen.
Durch Passworte und Software-Updates die Sicherheit erhöhen
Und wenn es nur um ein kleines Unternehmen mit wenigen Kunden geht, denen eher die Wartezeit verkürzt als etwas verkauft werden soll, etwa eine Kfz-Werkstatt? Und aus Kostengründen kein IT-Experte die Technik konfigurieren soll? Dann muss sich der Firmenchef selbst mit grundlegenden Fragen der IT-Sicherheit beschäftigen. Ob WLAN für Kunden und Gäste oder für das Firmennetz, manche Regeln zur IT-Sicherheit gelten generell.
Firmware-Update: Die Software auf dem Router muss immer aktuell sein. Deshalb sollte die automatische Update-Funktion immer eingeschaltet sein. Andernfalls muss der IT-Verantwortliche regelmäßig checken, ob er die Firmware aktualisieren muss.
Router-Passwort: Das Gerät kommt ab Werk mit einem Passwort, das sofort nach Inbetriebnahme durch eine starke Buchstaben-Ziffern-Zeichen-Kombination zu ersetzen ist. Sie sollte am besten 20 Stellen haben und aus Klein- und Großbuchstaben sowie Ziffern und Sonderzeichen bestehen. Besser als das Passwort regelmäßiges zu ändern ist, einmal eine wirklich starke Variante festzulegen und diese geheim zu halten.
Gastzugang nutzen und WLAN nach Betriebsschluss abschalten
Fernzugang: Mittlerweile lassen sich die meisten IT-Geräte per Fernzugriff warten und steuern. Jeder Firmenchef sollte aber gut überlegen, ob er diese Funktion wirklich braucht. Denn so eine Schnittstelle ist auch ein Einfallstor für Hacker. Meistens ist es besser, den Fernzugriff deaktiviert zu lassen und Einstellung nur zu ändern, wenn ein direkter Zugriff per Kabel auf das Gerät besteht.
Gastzugang: Wer nur einen Router betreibt und öffentliches WLAN für Kunden oder Gäste anbieten will, sollte dazu den Gastzugang nutzen. Dann surfen die Besucher zwar mit der Hardware, über die auch das Firmennetz ins Internet geht. Aber beide sind trotzdem voneinander getrennt. Wer zwei Router betreibt, sollte einen für die Kunden nutzen. Und beim anderen, dem Firmen-Router, den Gastzugang deaktivieren.
Aus-Knopf: Wer keine wichtigen Geräte per WLAN angebunden hat, sollte den Router nach Geschäftsschluss am besten ausschalten. Ohne Kunden muss man diesen Service nicht bieten und verringert so die Angriffsfläche.