Bislang profitierten ausgewählte Anbieter vom Moss-Verfahren, das bei Geschäften via Internet den Umgang mit der Umsatzsteuer vereinfacht. Jetzt wird es auf weitere Kleinstunternehmen und KMU ausgeweitet.
Als ob der Unterschied zwischen vollem und ermäßigtem Umsatzsteuersatz nicht kompliziert genug wäre: Manche Betriebe müssen auch noch den Satz anwenden, der am Wohnort eines Auslandskunden gilt. Mögliche Verfahrensvereinfachungen sollten mit dem Steuerberater besprochen werden.