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Die EEG-Meldepflicht bleibt, die EEG-Umlage sinkt

Unternehmen müs­sen an die EEG-Mel­de­pflicht den­ken, wenn Drit­te den Strom auf ih­rem Fir­men­ge­län­de nut­zen. Da­für sinkt die EEG-Um­la­ge. Die ge­setz­li­chen An­pas­sun­gen zum Jah­res­be­ginn so­wie ab 2022 sind ein The­ma für Steu­er­be­ra­ter und ge­ge­be­nen­falls Anwalt.

Energieeffizienz in Unter­nehmen – Förderung nutzen

Es gibt viele Energie­ein­spa­rungs­mög­lich­kei­ten in Un­ter­neh­men für mehr Ener­gie­ef­fi­zienz – und groß­zü­gi­ge För­de­rung. Fir­men soll­ten sie nut­zen. Bei tech­ni­schen Fra­gen ist Ex­per­ten­rat wich­tig, bei der Kal­ku­la­tion der In­ves­ti­tion die Rück­spra­che mit dem Steuerberater.

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